Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
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Belgern-Schildau
Bennewitz
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
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Borsdorf an der Parthe
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Brandis
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Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
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Thum
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Trebendorf
Trebsen
Treuen
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Waldenburg
Waldheim
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Weinböhla
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Weißkeißel
Weißwasser
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Wilkau-Haßlau
Wilsdruff
Wittichenau
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz

Deutschland – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Projekt zur Erneuerung der Leitstellentechnik "Leitstellen 2025"

347723-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Projekt zur Erneuerung der Leitstellentechnik "Leitstellen 2025"
OJ S 97/2026 21/05/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Polizeiverwaltungsamt Referat 32 Logistikzentrum
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Projekt zur Erneuerung der Leitstellentechnik "Leitstellen 2025"
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über fachtechnische Unterstützungsleistungen und weiterführende Planungsmaßnahmen für das aktuell andauernde Projekt zur Erneuerung der Leitstellentechnik "Leitstellen 2025".
Kennung des Verfahrens: 1c764bb4-be72-428f-a434-ecec59953e8c
Interne Kennung: B6521
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Projekt zur Erneuerung der Leitstellentechnik "Leitstellen 2025"
Beschreibung: Erweiterung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von § 132 Abs. 2, Nr. 2 GWB Rahmenvereinbarung über fachtechnische Unterstützungsleistungen und weiterführende Planungsmaßnahmen für das aktuell andauernde Projekt zur Erneuerung der Leitstellentechnik "Leitstellen 2025".
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es sind weitere Unterstützungsleistungen durch den bisherigen Vertragspartner Fa. accellonet für Projektabschlussphase bzw. -finalisierung notwendig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Polizeiverwaltungsamt Referat 32 Logistikzentrum
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Aufgrund zwingend notwendiger und weiterführender Planungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes "Leitstellen 2025" werden aufbauend auf der bisherigen Vertragsgrundlage weitere Unterstützungsleistungen durch den bisherigen Vertragspartner "accellonet" notwendig. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer als den bisherigen Vertragspartner "accellonet" ist aufgrund der bisher vorhandenen Arbeitsstände und -ergebnisse im Projekt unmöglich, unwirtschaftlich und mit erheblichem Zeitverlust (Neueinarbeitung) verbunden. Aufgrund der kurzfristigen Notwendigkeit der zusätzlichen Personentage wäre ein Wechsel des Auftragnehmers technisch gesehen nicht ohne erhebliche Mehrkosten möglich. Die o. g. Unmöglichkeit ergibt sich insbesondere daraus, dass aufgabenrelevantes uneinholbares Detail-Wissen bei einem Wechsel des Auftragnehmers verloren geht,da dieses auch bei einer umfassenden Anlernphase eines neuen AN nicht vollumfänglich weitergegeben werden kann. Durch das Vorliegen der Bestätigung der Vertragserweiterung zu den gleichen bestehenden Preisen und Konditionen durch die Firma accellonet (Anlage 1) würden keine Schwierigkeiten oder Zusatzkosten entstehen. Die anfallenden Kosten für die notwendigen Personenarbeitstage können weiter ohne Einschränkungen oder finanzielle Einbußen genutzt werden. Bei einer neuen Ausschreibung ist mit deutlich höheren Stundensätzen zu rechnen. Ferner würde ein neues Vergabeverfahren ggf. zu einem Auftragnehmerwechsel führen, was eine Unterbrechung des aktuellen Planungsprozesses beinhaltet würde. Hierbei umfasst die Prozessplanung eine Projekthistorie mit Detailwissen zu fünf verschiedenen hochtechnisierten, komplexen, sicherheitskritischen Systemen. Durch den Wechsel des Auftragnehmers kann der aktuelle Planungsprozess frühestens Ende Januar 2027 weitergeführt werden. Aufgrund des unfertigen Systems birgt dies ein großes Betriebsrisiko. Systemausfälle der Prio 1 (hochsicherheitskritische Bereiche) können unter Umständen nicht vermieden werden. Eine Notrufannahme und -bearbeitung wäre im schlimmsten Fall in der Polizei des Freistaates Sachsen nicht mehr möglich.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: accellonet GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Polizeiverwaltungsamt Referat 32 Logistikzentrum
Registrierungsnummer: 14 - 0320077PVAL02-1410
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Stadt: Markkleeberg
Postleitzahl: 04416
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 35185010
Fax: +49 3518501106
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: vergabekammer@lds.sachsen.de
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: vergabekammer@lds.sachsen.de
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: accellonet GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE253847299
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 25f71e93-f32c-43e2-8fd6-84410425f02a - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/05/2026 09:22:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 347723-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 97/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/05/2026