2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 4 Kindern aus Pulsnitz und 1 Kind aus Pulsnitz/Friedersdorf und 1 Kind aus Pulsnitz/Oberlichteanu zur Westlausitzschule Kamenz Begleitperson optional Tour 2 Beförderung von 6 Kindern aus Pulsnitz und 3 Kindern aus Kamenz zur Grundschule am Forst Kamenz Begleitperson optional Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: GWB, VgV, VOL/B, BGB, SGB, PBefG
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Korruption: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Betrug: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen.