Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Erschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung

209489-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Erschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung
OJ S 60/2026 26/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Henstedt-Ulzburg
E-Mail: gemeinde@h-u.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Erschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung
Beschreibung: Gemeinde Henstedt-­Ulzburg, Erschließung B­-Plan 123 Gewerbegebiet westlich Große Heidekoppel, 2. Änderung ­- Generalplanerleistungen­ - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI stufenweise Beauftragung, Besondere Leistungen
Kennung des Verfahrens: 8bf46d17-d9e6-4aa4-9c7a-f299995fdb8c
Vorherige Bekanntmachung: 818154-2025
Interne Kennung: FG 2884 25 113
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Henstedt-Ulzburg
Postleitzahl: 24558
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung
Beschreibung: Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant die Erschließung des Bebauungsplanes B 123 „Gewerbegebiet westlich Große Heidekoppel“, 2. Änderung umzusetzen. Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 123, 2. Änderung sind Bestandteil des Gewerbegebietes Ulzburg. Die Fläche grenzt im Süden an den Heideweg, im Osten an die Flächen der B-Pläne Nr. 76 und 83, im Norden an die Fläche des B-Plans 123, 1. Änderung und im Westen an die Flächen des B-Plan 146. Die Flächen werden derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Mit den Ausweisungen des Bebauungsplans wurden die Voraussetzungen für die Erschließung und gewerbliche Bebauung der Flächen geschaffen. Die Ableitung zur Rückhaltung und Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über die Ableitung in das vorhandene Regenrückhaltebecken “Siebenstücken“ nördlich des Autobahnzubringers. Vorgesehen ist, das Niederschlagswasser von den Bau- und Verkehrsflächen über neu herzustellende RW-Kanäle mit Durchmessern DN 500 bis DN 1400 abzuleiten. Die neu herzustellenden RW-Kanäle werden innerhalb der geplanten Erschließungsstraße und Wege verlegt. Von der Kehre der nördlichen Stichstraße erfolgt die Verlegung der RW-Leitung im Bereich des Radweges parallel zu dem an der westlichen Seite verlaufenden Knick in nördliche Richtung bis kurz vor den Autobahnzubringer (L326). Hier erfolgt der Anschluss an den vorhandenen RW-Kanal, der in Zusammenhang mit der Erschließung des B-Plan 146 im Bereich der Wanderwegtrasse entlang des Autobahnzubringers hergestellt worden ist. Eine örtliche Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers ist infolge der schlechten Versickerungseignung der anstehenden Bodenverhältnisse nicht vorgesehen. Die Ableitung des Schmutzwassers ist mit Freigefälleleitungen DA 200 mit Anschlüssen an die vorhandenen Schmutzwasserleitungen in der Lise-Meitner-Straße im westlichen- und östlichen Bereich vorgesehen. Die ausreichende hydraulische Dimensionierung der vorgesehenen Regen- und Schmutzwasserkanalisation ist im Rahmen der Planungsleistung zu überprüfen und nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Konzept zur Abfangung der bestehenden Felddrainagen, die im Rahmen der Erschließungsmaßnahme unterbrochen werden zu erstellen. Die Erschließungsstraße und der neu herzustellende Radweg mit Anschluss im Süden an den Heideweg und im Nordosten an die Straßenkreuzung Heidekoppel/ L 326 (Autobahnzubringer) ist in Asphaltbauweise vorgesehen. Für die Herstellung der Öffentlichen Beleuchtung ist im Rahmen der Planungen eine lichtpunkttechnische Berechnung zu erstellen. Es soll die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung bearbeitet werden. Die weiteren Besonderen Leistungen sind im Detail den Unterlagen zu entnehmen. Im Planungsprozess werden Termine für Projektvorstellungen in den Ausschüssen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erforderlich. Hierzu sind PowerPoint Präsentationen vorzubereiten und in den Ausschusssitzungen vorzutragen
Interne Kennung: FG 2884 25 113
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Henstedt-Ulzburg
Postleitzahl: 24558
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 06/06/2032
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 410 351,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Henstedt-Ulzburg

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 318 044,14 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 318 044,14 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: V01
Titel: Erschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/03/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 24/03/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Henstedt-Ulzburg
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4

8. Organisationen

8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummer: t:04315992300
Postanschrift: Küterstraße 30
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
Internetadresse: http://www.gmsh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: t:0405268370
Postanschrift: Ulzburger Straße 476
Stadt: Norderstedt
Postleitzahl: 22844
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
E-Mail: info@wud-ing.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Ulzburger Straße 476
Stadt: Norderstedt
Postleitzahl: 22844
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
E-Mail: info@wud-ing.de
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Registrierungsnummer: t:041939630
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Henstedt-Ulzburg
Postleitzahl: 24558
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
E-Mail: gemeinde@h-u.de
Telefon: +49 4193 9630
Profil des Erwerbers: www.h-u.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-9002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3067879f-2b53-4e32-9a56-2a511ba2c6f0 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/03/2026 10:21:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 209489-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 60/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2026