2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90917000 Reinigung von Transportmitteln
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90690000 Graffiti-Entfernung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Betrug: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.