Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Übernahme, Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch- Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck

201314-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Übernahme, Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch- Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck
OJ S 58/2026 24/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsbetriebe Lübeck
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch- Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck
Beschreibung: Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck.
Kennung des Verfahrens: 107e54d4-8139-4b88-9ac0-00260b766afc
Interne Kennung: EBL Schwerstoffe 2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJM9JL#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch- Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck
Beschreibung: Einerseits handelt es sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um Schwerstoffe, die bei der Behandlung von Restabfall in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage anfallen und nach der AVV dem Abfallschlüssel 19 12 12 zugeordnet sind. Andererseits handelt es sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um das Sieb- und Rechengut aus der Rechenanlage im Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck. Dieses wird durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck - Sparte Stadtentwässerung an der MBA angeliefert und dem Auftragnehmer zum Transport und zur Entsorgung zusammen mit den Schwerstoffen bereitgestellt. Diese Abfälle sind nach der AVV dem Abfallschlüssel 19 08 01 zugeordnet. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit eigenen Containern zu erbringen und ausreichend Wechselcontainer auf dem Gelände des Auftraggebers vorzuhalten. Dabei werden die Container im Wechsel unter dem Abwurf der Schwergutverladung gestellt und automatisch befüllt. Der Auftragnehmer hat für die Vorhaltung ausreichender Container zu sorgen. Der Besichtigungstermin (nur möglich im Zeitraum zwischen dem 20. März 2026 und dem 28. April 2026) ist mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck im Vorfeld abzustimmen. Ausschließlich für die Terminvereinbarung können nachfolgende Ansprechpartner kontaktiert werden: Dipl.-Ing. Jürgen Adler Abteilungsleiter Abfallwirtschaft Technik Tel. 0451 70760-540 und Marius Urbanski Sachgebietsleiter MBA Tel. 0451 70760-541
Interne Kennung: EBL Schwerstoffe 2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Leistungen sind im Zeitraum 01.08.2026 - 31.07.2028 (2 Jahre) zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.07.2029), sofern er nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber bei Vertragsschluss in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen sowie von Gewährleistungsansprüchen hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Sämtliche Nachweise sind grundsätzlich auf den Bieter (bei Bietergemeinschaften auf alle Mitglieder) bezogen, sollen somit sein eigenes Unternehmen betreffen. Dies gilt nicht für die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 2.3 des Angebotformulars und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 2.4 des Angebotformulars). Sofern sich der Bieter Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise zur Eignungsprüfung für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle inner-halb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er bspw. eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/ Berufs- und Handelsregister soll nicht vor dem 01.06.2025 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Ebenso müssen die als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Zertifizierungen zum Entsorgungsfachbetrieb bzw. die Genehmigung(en) gemäß Ziffer 2.4 zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o. g. Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist in aktueller Fassung nachzureichen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Der Auftraggeber wird bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Unterlagen von den Bietern unter Fristsetzung nachfordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe § 47 VgV). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit und die einschlägige berufliche Erfahrung können die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Dies gilt insbesondere für den Nachweis der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb gem. Ziff. 2.4. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel für die Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er bspw. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Bei Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen werden die Nachweise jeweils in der Summe bewertet. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB Eigenerklärung, dass das/die Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 19 Abs 3 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist/sind. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung. dass das/die Unternehmen die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/-en und dass im Berufs- oder Handelsregister nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU eingetragen ist/sind bzw. über die dort genannten Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung verfügt/-en. Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/werden wir innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachreichen: bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern diese vorliegen oder deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) oder gleichwertige Unterlagen, wenn Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nicht erstellt werden müssen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über mindestens eine Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe von mind. 2.000 Mg, für die Entsorgung von Abfällen in der vorgesehenen Entsorgungsanlage

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertiger Nachweis) für die folgenden Tätigkeiten bzw. Abfallarten vorliegt: Behandeln von Abfällen (mind. AVV 19 12 12; 19 08 01)

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Umweltschadenversicherung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass die Emissionswerte der vorgesehenen Anlage gemäß dem Genehmigungsbescheid in den Jahren 2022 - 2024 (bzw. ab Inbetriebnahme) eingehalten wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Entscheidungsbarwert
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Das preislich niedrigste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Barwert. Grundlagen für die Barwertermittlung sind die in den Vergabeunterlagen genannten Rahmenbedingungen. Der Barwert bestimmt sich anhand der angebotenen Entgelte, einer Auswertungsmenge in Höhe von ungefähr 3.200 Mg/a bzw. 267 Mg/Monat und unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJM9JL/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJM9JL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 63 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bieter aufzufordern, fehlen-de, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzu-reichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist - mit Ausnahme von Preisangaben im Sinne von § 56 Abs. 3 S. 2 VgV - ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirt- schaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe Lübeck
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Entsorgungsbetriebe Lübeck

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsbetriebe Lübeck
Registrierungsnummer: T: 045170760
Postanschrift: Malmöstraße 22
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23560
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 451 7076-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: T: 0431 9884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: 0431 988-4542
Fax: 0431 988-4702
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirt- schaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: T: 0431 9884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: 0431 988-4542
Fax: 0431 988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e20c8458-8ebf-40e4-952d-8f2716f12b9c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/03/2026 17:20:11 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 201314-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 58/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/03/2026