1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Markneukirchen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Markneukirchen, Gebäudereinigungsleistungen
Beschreibung: Stadt Markneukirchen, Gebäudereinigungsleistungen
Kennung des Verfahrens: 019d0520-6cdf-48df-a76e-d04a4c1b9f86
Interne Kennung: 08/2026
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Siehe Vergabeunterlagen "Erläuterungen"
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Rathaus 2
Stadt: Markneukirchen
Postleitzahl: 08258
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 560 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe (https://www.evergabe.de/). In Papierform oder nicht über die o.g. Vergabeplattform eingereichte Angebote sind nicht formgerecht und werden ausgeschlossen. Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download bereitgestellt. Es sind zwingend die bereitgestellten Formulare ("Antragsbogen") zu verwenden und die Hinweise in den "Erläuterungen" zu beachten. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. Sollte es nach Zuschlagserteilung rechtlich begründet nicht möglich sein, den Vertrag mit dem bestplatzierten Bieter zu schließen, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung unter Einhaltung der angebotenen Preise an den im Vergabeverfahren nächstplatzierten Bieter zu vergeben. Festlegung der Selbstausführung gemäß VgV § 47 Abs. 5 für die Unterhaltsreinigungen von Rathaus, Schulen, Feuerwache, Musikinstrumentenmuseum Der Auftraggeber macht von seinem Recht gemäß VgV § 47 Abs. 5 Gebrauch und schreibt die Selbstausführung der kritischen Aufgaben vor. Als kritische Aufgaben werden die operativen Kernleistungen der Unterhaltsreinigung in den sensiblen Bereichen, insbesondere Klassen- und Fachräume in Schulen sowie Bürobereiche der Verwaltung mit Zugriff auf Sozial- und Personaldaten definiert.
Diese Leistungen sind zwingend durch den Bieter selbst oder – im Falle einer Bietergemeinschaft – durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Unterauftragsvergabe ist für diese Kernleistungen ausgeschlossen. Eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß VgV § 47 Abs. 1 nur zulässig, sofern der Drittunternehmer die Leistungen, für die seine Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich selbst als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen der Selbstausführung (s.o.) erbringt. Eine rein formelle Eignungsleihe ohne operative Ausführung durch den Dritten ist für die kritischen Aufgaben aufgrund der Sicherheits- und Datenschutzanforderungen unzulässig. Festlegung der Selbstausführung gemäß VgV § 47 Abs. 5 Der Auftraggeber macht von seinem Recht gemäß VgV § 47 Abs. 5 Gebrauch und schreibt die Selbstausführung der kritischen Aufgaben vor. Als kritische Aufgaben werden die operativen Kernleistungen der Unterhaltsreinigung in den sensiblen Bereichen, insbesondere Klassen- und Fachräume in Schulen sowie Bürobereiche der Verwaltung mit Zugriff auf Sozial- und Personaldaten, sowie Feuerwache und Musikinstrumentenmuseum definiert.
Diese Leistungen sind zwingend durch den Bieter selbst oder – im Falle einer Bietergemeinschaft – durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Unterauftragsvergabe ist für diese Kernleistungen ausgeschlossen.
Eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß VgV § 47 Abs. 1 nur zulässig, sofern der Drittunternehmer die Leistungen, für die seine Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich selbst als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen der Selbstausführung (s.o.) erbringt. Eine rein formelle Eignungsleihe ohne operative Ausführung durch den Dritten ist für die kritischen Aufgaben aufgrund der Sicherheits- und Datenschutzanforderungen unzulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Siehe § 123 und 124 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Markneukirchen, Gebäudereinigungsleistungen
Beschreibung: Reinigungsleistungen für öffentliche Gebäude der Stadt Markneukirchen, aufgeteilt in 4 Teilleistungen: Glasreinigung für 13 öffentliche Gebäude
, Unterhaltsreinigung in Gebäuden in den Ortsteilen von Markneukirchen, Unterhaltsreinigung in Gebäuden in der Kernstadt Markneukirchen, Grundreinigung in Schulen und historischem Sägewerk Markneukirchen. Die Leistungen umfassen die Reinigung verschiedener öffentlicher Liegenschaften, darunter Rathaus, Schulen, Turnhallen, Museen, Feuerwache, Bürgerhäuser und öffentliche Toilettenanlagen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Rathaus 2
Stadt: Markneukirchen
Postleitzahl: 08258
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 560 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 300000 EUR Brutto
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall aufweisen:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht): ≥ 3.000.000 €,
Obhuts- und Bearbeitungsschäden: ≥ 500.000 €,
Umweltschäden (Umwelt-Haftpflicht, z.B. Verschmutzung, Ablagerungen): ≥ 500.000 €,
Schlüsselverlustschäden (Verlust oder Beschädigung von Schlüssel/Schließanlagen): ≥ 125.000 €. Die Deckungssummen müssen mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu führen - Mindestforderung für den Zugang zum Verfahren - Nachzuweisen ist:
1. Eintragung in ein Handelsregister falls, eine Eintragungspflicht besteht, oder Eintragung in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, oder Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes (bei ausländischen Bietern).
2. Gewerbeanmeldung für Gebäudereinigung bzw. Reinigungsdienstleistungen.
3. Erklärung zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, dass der Bieter zur Ausführung von Reinigungsleistungen berechtigt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes erfüllt. Die Eigenerklärung erfolgt mit der Unterschrift auf dem Antragsbogen.
4. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5. Bei Einsatz von Nachunternehmern (sofern bereits benannt) sind entsprechende Nachweise auch für Nachunternehmer vorzulegen, soweit diese Leistungen erbringen, für die eine entsprechende berufliche Befähigung erforderlich ist.
6. Registerauszüge dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird. Neben Einzelunternehmen sind Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (GWB §1) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Antragsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zu führende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. GWB §§ 123, 124, der Nachweis zu Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Geeignete Referenzen: Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, siehe Vergabeunterlagen „Antragsbogen“.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Angebotsgesamtpreis
Beschreibung: Siehe Auftragsunterlagen "Antragsbogen"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2 Objektbezogenes Reinigungskonzept
Beschreibung: Siehe Auftragsunterlagen "Antragsbogen"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3 Personal- und Einsatzkonzept
Beschreibung: Siehe Auftragsunterlagen "Antragsbogen"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4 Qualitätssicherung und Kontrolle
Beschreibung: Siehe Auftragsunterlagen "Antragsbogen"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5 Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Siehe Auftragsunterlagen "Antragsbogen"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6 Verfügbarkeit, Präsenz
Beschreibung: Siehe Auftragsunterlagen "Antragsbogen"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,05
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/04/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß VgV § 56 Abs. 3 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies betrifft alle geforderten Angaben zu den Zuschlagskriterien - siehe Zuschlagsmatrix im Antragsbogen. Wenn diese nicht vollständig im Angebot enthalten sind, werden diese nicht nachgefordert und das Angebot wird ausgeschlossen. Das Gleiche trifft zu, wenn nach VgV § 57 (1) 5. das Angebot nicht alle erforderlichen Preisangaben enthält und es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern würden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Auftragsunterlagen "Teilleistungen"
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Auftragsunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Regelungen des GWB §§ 155 ff. verwiesen. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß den Vorschriften des GWB §§ 160 ff. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bei der Vergabekammer einzureichen. Zuständig ist: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, vergabekammer@lds.sachsen.de, Tel. +49 3419770, Fax +49 3419771049, https://www.lds.sachsen.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Markneukirchen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Markneukirchen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Markneukirchen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Markneukirchen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Am Rathaus 2
Stadt: Markneukirchen
Postleitzahl: 08258
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Markneukirchen
Telefon: +493742241150
Fax: +493742241199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: +49 3419770
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019d0623-438b-4236-8f4a-94b8bd2ca9dc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/03/2026 10:52:12 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 199393-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 57/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/03/2026