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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: SPRIND GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Beschreibung: Die SPRIND GmbH (SPRIND) hat im Jahr 2024 einen Rahmenvertrag über Kommunikations- und Marketingleistungen mit der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG geschlossen (siehe Vorankündigung OJ S 207/2024, 644182-2024 vom 23.10.2024). Der Vertrag deckt inhaltlich sämtliche für SPRIND erforderlichen Leistungen im Bereich Markenführung, Kampagnenentwicklung, Content-Produktion sowie begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen ab. Der Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, sieht eine Höchstmenge vor. Aufgrund neuer Aufgaben der SPRIND im Zusammenhang mit der im Jahr 2025 gestarteten Initiative "Next Frontier AI" ist ein zusätzlicher Leistungsumfang erforderlich geworden, der über die ursprünglich angenommene Bedarfsmengenplanung hinausgeht. Die Höchstmenge des Rahmenvertrags wurde daher einmalig um 50 % erhöht. Der Vertragsgegenstand selbst - Kommunikations- und Marketingleistungen - bleibt unverändert. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war die Initiative "Next Frontier AI" weder konzipiert noch absehbar. Diese Initiative wurde erst im Herbst 2025 als strategische Antwort auf die sich rasant verändernde geopolitische und technologische Lage im Bereich der Künstlichen Intelligenz entwickelt.
Kennung des Verfahrens: 05ac73fe-fb12-44fe-9927-bbdbac739722
Interne Kennung: EIN-541
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es handelt sich vorliegend um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92312000 Künstlerische Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D9LM00S# Es handelt sich um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB. Die Angabe des Höchstwertes würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Aus diesem Grund wurde unter Angaben zur Rahmenvereinbarung "entfällt" angegeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Beschreibung: Die SPRIND GmbH (SPRIND) hat im Jahr 2024 einen Rahmenvertrag über Kommunikations- und Marketingleistungen mit der Meiré und Meiré GmbH und Co. KG geschlossen (siehe Vorankündigung OJ S 207/2024, 644182-2024 vom 23.10.2024). Der Vertrag deckt inhaltlich sämtliche für SPRIND erforderlichen Leistungen im Bereich Markenführung, Kampagnenentwicklung, Content-Produktion sowie begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen ab. Der Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, sieht eine Höchstmenge vor. Aufgrund neuer Aufgaben der SPRIND im Zusammenhang mit der im Jahr 2025 gestarteten Initiative "Next Frontier AI" ist ein zusätzlicher Leistungsumfang erforderlich geworden, der über die ursprünglich angenommene Bedarfsmengenplanung hinausgeht. Die Höchstmenge des Rahmenvertrags wurde daher einmalig um 50 % erhöht. Der Vertragsgegenstand selbst - Kommunikations- und Marketingleistungen - bleibt unverändert. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war die Initiative "Next Frontier AI" weder konzipiert noch absehbar. Diese Initiative wurde erst im Herbst 2025 als strategische Antwort auf die sich rasant verändernde geopolitische und technologische Lage im Bereich der Künstlichen Intelligenz entwickelt.
Interne Kennung: EIN-541
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92312000 Künstlerische Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die SPRIND GmbH hat die einseitige Option, die Vertragslaufzet bis zum 05.12.2028 zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt somit 4 Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Angabe zur Vertragslaufzeit bezieht sich auf die laufende Vertragslaufzeit (06.12.2024 - 05.12.2026). Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Veröffentlichung des Höchst- und Schätzwertes würde den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: Das Angebot ist wirtschaftlich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es erfolgte keine Bewertung anhand eines Zuschlagskriteriums, da es sich um eine Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB handelt. .
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 135 Abs. 1 und Abs. 2 GWB verwiesen: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SPRIND GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würden den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden. Da aus technischen Gründen ein Wert unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." anzugeben ist, wurde "1,00" EUR eingetragen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Sonstige Begründung: Es handelt sich um eine nicht wesentliche Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Nach dieser Bestimmung ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die Notwendigkeit zur Auftragserweiterung ergibt sich aus Umständen, die die SPRIND im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht bei Vergabe des Rahmenvertrags im April 2024 nicht vorhersehen konnte: a) Geopolitische und technologische Entwicklung Die Dynamik im Bereich Frontier AI hat sich seit 2024 dramatisch beschleunigt. Die Marktdominanz US-amerikanischer Hyperscaler (OpenAI, Anthropic, Google DeepMind, Meta AI u. a.) hat sich weiter verfestigt. Die strategische Notwendigkeit, europäische technologische Souveränität im Bereich von "Foundation Modellen" und "Frontier AI" aufzubauen, wurde erst im Laufe des Jahres 2025 auf Bundesebene als prioritäres Handlungsfeld identifiziert - siehe Koalitionsvertrag. b) Neuartigkeit und Umfang der Initiative "Next Frontier AI" "Next Frontier AI" ist eine auf 5-7 Jahre angelegte strategische Initiative, die in ihrer Dimension, Zielsetzung und operativen Komplexität ohne Präzedenz bei der SPRIND ist. Die Initiative zielt darauf ab, bis zu drei eigenständige AI-Labs in Europa aufzubauen und hierfür hochqualifizierte Talente aus dem internationalen Frontier-AI-Ökosystem zu gewinnen. Diese Aufgabe benötigt Unterstützung von - unter anderem - der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG. Es handelt sich somit Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können. Der Gesamtcharakter des Auftrags - Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen für die SPRIND - bleibt durch die Erweiterung unverändert. Es handelt sich weiterhin um Leistungen im Bereich strategische Kommunikation, Kampagnenentwicklung, Content-Erstellung und Markenführung. Die Erweiterung betrifft lediglich den quantitativen Umfang, nicht die Art der Leistungen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Meiré und Meiré GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: EIN-541
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Wert des bezuschlagten Angebotes wurde nicht veröffentlicht, da diese Angabe berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde, weil es sich hierbei um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt. Aus technischen Gründen wurde unter Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt. "1,00 EUR" angegeben,
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Wert des bezuschlagten Angebotes wurde nicht veröffentlicht, da diese Angabe berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde, weil es sich hierbei um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt. Aus technischen Gründen wurde unter Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt. "1,00 EUR" angegeben,
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: EIN-541
Titel: Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Datum der Auswahl des Gewinners: 27/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 13/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SPRIND GmbH
Registrierungsnummer: HRB 36977
Postanschrift: Lagerhofstr. 4
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 208 88 1693
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Meiré und Meiré GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRA 32126
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ae2efbd5-6be9-4a53-8df8-673d07301106 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2026 17:03:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 194934-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2026