5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48730000 Sicherheitssoftwarepaket, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72263000 Software-Implementierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: 5.4.2.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welche/s in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. Ein Referenzauftrag muss daher mindestens folgende Anforderungen gleichzeitig erfüllen, um als vergleichbar zu gelten: • Bereitstellung und Betrieb einer zentralen MFA-Lösung für Windows 11 oder/und Windows 10 Clients • Mehrmandantenfähigkeit für den Einsatz bei mehreren Kunden • Unterstützung der Einbindung mehrerer Active-Directory-Domänen im Rahmen der Mehrmandantenfähigkeit Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung im Zeitraum vom o.g. Stichtag bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens für 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder • wenn die Leistung im Zeitraum vom o.g. Stichtag bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens seit 12 Monaten erbracht wird (das meint produktiven Betrieb) und über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • Referenzen, die vor dem Stichtag begonnen wurden, können berücksichtigt werden, sofern gleichzeitig eine der beiden vorstehenden Bedingungen erfüllt wird. • wenn er dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglichst es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Der Auftraggeber ermöglicht es dem Bewerber, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Allerdings muss jede Referenz die Anforderung "zentralen MFA-Lösung für Windows 11 oder/und Windows 10" enthalten um berücksichtigt zu werden. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin: Der Auftraggeber gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht der Auftraggeber davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt: 1. Referenzen / Erfahrungen mit vergleichbarem Beschaffungsgegenstand (2000 Punkte), 2. Beschäftigtenzahlen (1000 Punkte), 3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung (1000 Punkte), 4. Maßnahmen IT-Sicherheit (1000 Punkte), Zum genauen Inhalt der Bewertung für jeden Block siehe Teil A. 5.4.2.2.2.1
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 2 000
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 500.000 € für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden je Schadensfall Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags in der eVergabe, diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.2.4.2 eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre einzutragen Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im Tätigkeitsbereich „technische Ausgestaltung und technischer Support für die Lösung für MFA am Client“ in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens 10 betrug. (Mindestanforderungen). Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sind nicht zu berücksichtigen. Sollten die Angaben des Bewerbers den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für den stärksten Einzelnachweis anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen. Für das Kriterium „Personalkennzahlen“ kann der Bewerber eine Bewertung zwischen 0 und 1000 erhalten. Die Bewertung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Bereich „technische Ausgestaltung und technischer Support für eine Lösung für MFA an Clients“. So erhält der Bieter eine Bewertung von 100, wenn er 10 Beschäftigte in diesem Tätigkeitsfeld nachweisen kann. Liegt die Anzahl der Beschäftigten bei mehr als 10 und höchstens 50, beträgt die Bewertung 500. Sind mehr als 50 Beschäftigte in diesem Bereich tätig, wird eine Bewertung von 1000 vergeben. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1 und Ziffer 4.2.2 gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1 000
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für das IT-Sicherheitsmanagement: 1000 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001, SOC 2 Type II, IT-Grundschutz-Zertifikat des BSI oder eine gleichwertige andere Zertifizierung, die den einschlägigen Geschäftsbereich umfasst; 0 Punkte für eine Eigenerklärung, die dem Standard ISO 27001 entspricht. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1 000
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestkriterium: Erklährung Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen mindestens eine Eigenerklärung abgibt, dass er über wirksame Qualitätssicherungsmaßnahmen verfügt, die ungefähr dem Standard DIN EN ISO 9001 entsprechen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte die geforderte Erklärung nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bewertung: 1000 Punkte für eine aktuelle Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung, die den einschlägigen Geschäftsbereich umfasst; 0 Punkte für eine Eigenerklärung, die dem Standard DIN EN ISO 9001 entspricht. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1 000
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 350.000 Euro netto beträgt. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Einfache Richtwertmethode - Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einfache Richtwertmethode - Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • Die Auftragsdurchführung erfolgt in deutscher Sprache. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass eingesetzte Personen die „Technologie von L. Ron Hubbard“ weder anwenden, lehren noch verbreiten. • Die Übertragung personenbezogener Daten in die USA auf Basis des US Privacy Shield ist untersagt. Der Auftragnehmer gewährleistet dies auch für Unterauftragnehmer. • Abgabe von Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung. • Abgabe einer Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport. • Abgabe von Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). • Abgabe einer Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. • Abgabe von Erklärungen zur DSGVO und zur Auftragsverarbeitung. • Überprüfung des eingesetzten Personals bei der Bedarfsstelle nach HmbSÜGG.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieterassistenten zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein