2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48814400 Klinisches Informationssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flemmingstraße 2
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext(Anlagen 01 - 11b / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes bzw. später eines oder ggf. mehrerer Folgeangebote sowie eines endgültigen bzw. finalen Angebotes (BAFO). Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die in den Anlagen vorgegebenen Formulare zu verwenden und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber für das rechtzeitige Einstellen der Teilnahmeanträge auf der Vergabeplattform verantwortlich sind. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingehende Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. dem Anschreiben beantwortet werden können. Auf die Fristen des § 20 Abs. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen (Details siehe Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung (u. a. Punkt 10 Zeitplan). Hinsichtlich der getroffenen Regelungen zum Ablauf des Vergabeverfahrens und hierbei insbesondere zum Teilnahmewettbewerb sind insbesondere die Regelungen der Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung zu beachten. Nachfolgend werden aus der Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung Auszüge zum Vergabeverfahren aufgeführt: Das Vergabeverfahren wird in verschiedenen Phasen durchgeführt: 1. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb Im Rahmen von Phase 1 sind interessierte Unternehmen aufgerufen, am Teilnahmewettbewerb teilzunehmen und einen vollständigen Teilnahmeantrag einzureichen. Die Eignungsprüfung erfolgt gemäß §§ 56 ff. VgV. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere die in der Auftragsbekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen benannten Eignungskriterien, insbesondere die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber. Insgesamt können im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs 552 Punkte erreicht werden. Die eingereichten Referenzen werden anhand eines definierten Bewertungsschemas gewertet. Es können maximal 180 Punkte je Referenz erreicht werden. Die Rangfolge der Bewerber wird wie folgt gebildet: Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält Rang 1, der mit der nächsthöchsten Punktzahl Rang 2 usw. Zur zweiten Verfahrensphase (Abgabe eines initialen Angebots) werden grundsätzlich die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 eingeladen, vorausgesetzt, sie erreichen eine Mindestpunktzahl von 276 Punkten (50%). Vorgehen bei Punktgleichheit: Bei Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 zuzulassenden Rängen wird zur Differenzierung zunächst eine – optional eingereichte – vierte Referenz der betreffenden Bewerber zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen dieser eingereichten vierten Referenz(en) können insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge erreicht werden. 2. Phase 2 – Erstangebot Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ermittelten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebots eingeladen. Die vollständigen Vergabeunterlagen einschließlich der Konzeptanforderungen, des Dokuments „KC KIS Leistungskatalog“ sowie der Bewertungsgrundlagen werden allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Konzeptanforderungen in Form eines strukturierten Lösungskonzeptes zu beantworten. In diesen Konzepten ist darzustellen, wie die angebotene Lösung die funktionalen, organisatorischen und technischen Anforderungen des Auftraggebers unterstützt und umgesetzt werden soll. Die eingereichten Konzepte bilden die Grundlage für die qualitative Bewertung der Funktionalität im Vergabeverfahren. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind ergänzend im Dokument „KC KIS Leistungskatalog“ beschrieben. Dieser ist von den Bietern vollständig zu bearbeiten und bildet die Grundlage für die Konkretisierung der angebotenen Leistungen. Die finale, abgestimmte Fassung des am Ende des Verfahrens durch den Zuschlagsbieter ausgefüllten „KC KIS Leistungskatalog“ wird Bestandteil der Vertragsunterlagen und in den abzuschließenden EVB-IT-Systemvertrag integriert. Sie stellt die verbindliche Leistungsbeschreibung für die spätere Umsetzung und Nachweisführung im Projekt dar. 3. Phase 3 – Verhandlungsverfahren (Folge)-Angebot/-Angebote Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bietergespräch mit Präsentation zur Evaluierung des durch den Bieter eingereichten Gesamtkonzepts findet eine erste Verhandlungsrunde statt. Gegenstand der Verhandlungen sind insbesondere die im Erstangebot dargestellten technischen Lösungskonzepte, die wirtschaftlichen Rahmendaten sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen. Die Verhandlungen erfolgen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere der Gleichbehandlung und Transparenz gemäß § 97 Abs. 2 GWB. Einladung und Durchführung der Bietergespräche: Die Einladungen zu den Bietergesprächen mit Präsentation erfolgen durch die Vergabestelle unter Wahrung einer angemessenen Frist. Dabei wird – im Rahmen des ordnungsgemäßen und zügigen Ablaufs des Vergabeverfahrens – auf die Verfügbarkeit der für das Projekt maßgeblichen Ansprechpersonen auf Seiten der Bieter nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentations- und Verhandlungstermine ganz oder teilweise unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (z. B. Web-Konferenzsysteme) durchzuführen. Die Durchführung erfolgt in diesem Fall unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 97 Abs. 2 GWB sowie der Anforderungen an die sichere elektronische Kommunikation gemäß § 7 VgV. Auf Grundlage des im Rahmen von Phase 2 ermittelten Gesamtrankings, welches auch die Bewertung der funktionalen Qualität und des Preises sowie die Ergebnisse aus dem Bietergespräch berücksichtigt, werden im weiteren Verlauf die drei bestplatzierten Bieter (Rangfolge 1 bis 3) zur Teilnahme an den nun folgenden Präsentations- und Verhandlungsterminen eingeladen. Diese werden zur Überarbeitung und erneuten Einreichung ihrer Angebote aufgefordert. Die Vergabestelle macht damit von ihrem Recht nach § 17 Abs. 12 VgV Gebrauch, die Anzahl der Angebote, über die weiterverhandelt wird, anhand transparenter Zuschlagskriterien zu verringern. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Prüfung und Wertung der überarbeiteten Zweitangebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, sofern dies zur vertieften Klärung technischer oder wirtschaftlicher Aspekte erforderlich ist. Darüber hinaus kann die Vergabestelle die Zahl der verbleibenden Bieter im weiteren Verlauf des Verfahrens nochmals reduzieren. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der definierten Zuschlagskriterien. Das Gesamtranking ergibt sich aus der fortlaufenden Bewertung der jeweils aktuellen Angebotsfassung und bestimmt die endgültige Zuschlagsreihenfolge. Darüber hinaus kann die Vergabestelle die Zahl der verbleibenden Bieter im weiteren Verlauf des Verfahrens nochmals reduzieren. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der definierten Zuschlagskriterien. Das Gesamtranking ergibt sich aus der fortlaufenden Bewertung der jeweils aktuellen Angebotsfassung und bestimmt die endgültige Zuschlagsreihenfolge. 4. Phase 4 – Verhandlungsverfahren endgültige bzw. finale Angebote (BAFO / Best-and-Final-Offers) Nach Abschluss der dritten Phase des Verhandlungsverfahrens fordert die Vergabestelle die verbliebenen Bieter zur Abgabe eines verbindlichen, endgültigen Angebots auf. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das unter Berücksichtigung aller bekannt gemachten Zuschlagskriterien als wirtschaftlichstes Angebot im Sinne des § 127 Abs. 1 GWB gewertet wird. Wertung Zuschlagskriterien des Teilnahmewettbewerbes (Phase 1): Zur Auswahl der Bewerber, die zur zweiten Verfahrensstufe (Angebotsabgabe) zugelassen werden, durchläuft die Vergabestelle im Rahmen der Eignungsprüfung folgende aufeinander aufbauende Schritte: a. Formale Prüfung der Teilnahmeanträge (insbesondere Frist- und Formwahrung) b. Vollständigkeitsprüfung der Bewerberangaben und eingereichten Unterlagen c. Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) d. Prüfung auf Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (zwingend und fakultativ) e. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) f. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV), insbesondere anhand von Referenzen und Mindestanforderungen Dabei erfolgt die Bewertung der technischen und beruflichen Eignung auf Basis eines Punktesystems: - Es können maximal 552 Punkte erreicht werden. - Die Rangfolge ergibt sich aus der erreichten Punktzahl (Rang 1 = höchste Punktzahl). - Bei Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 zuzulassenden Rängen wird zur Differenzierung zunächst eine – optional eingereichte – vierte Referenz der betreffenden Bewerber zur Bewertung herangezogen. - Voraussetzung für die Einladung zur zweiten Verfahrensphase (Abgabe eines Erstangebots) ist eine Mindestpunktzahl von 276 Punkten. Die Bewerber mit den Rängen 1 bis 5 (sofern die Mindestpunktzahl erreicht wurde) werden zur Abgabe eines Erstangebots (Phase 2) aufgefordert. Wertung der finalen Angebote (Phase 2-4) In der zweiten Verfahrensphase fordert der Auftraggeber alle Bewerber, die: - form- und fristgerechte Teilnahmeanträge eingereicht haben, - nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden müssen und - alle Eignungskriterien erfüllen, zur Abgabe eines Angebots auf. Die Bewertung der Angebote erfolgt mehrstufig anhand der Zuschlagskriterien Preis und Qualität (§ 127 VgV). Zur Reduzierung der Teilnehmerzahl können weitere Bewertungsphasen vorgesehen sein. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber bis zum Abschluss der Auswertung der Teilnahmeanträge aufzufordern, unvollständige, fehlende o. fehlerhafte Erklärungen, Nachweise o. sonstige Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)§17 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Korruption: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Betrug: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung); ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.