Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Dahlen
Delitzsch
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ebersbach
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Gersdorf
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großröhrsdorf
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Kurort Jonsdorf
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
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Machern
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Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pausa-Mühltroff
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Rodewisch
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Stadt Wehlen
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilkau-Haßlau
Wilsdruff
Wittichenau
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz

Deutschland – Medizinische Informationssysteme – Lieferung und Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS)

169328-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Medizinische Informationssysteme – Lieferung und Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS)
OJ S 49/2026 11/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH
E-Mail: m.marek@skc.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung und Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS)
Beschreibung: Lieferung und Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS)
Kennung des Verfahrens: 019c4286-c705-43be-aca8-bdb50a89dd57
Interne Kennung: 0326/I/01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Details siehe "Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung" zu diesem Veröffentlichungstext
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48814400 Klinisches Informationssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flemmingstraße 2
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext(Anlagen 01 - 11b / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes bzw. später eines oder ggf. mehrerer Folgeangebote sowie eines endgültigen bzw. finalen Angebotes (BAFO). Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die in den Anlagen vorgegebenen Formulare zu verwenden und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber für das rechtzeitige Einstellen der Teilnahmeanträge auf der Vergabeplattform verantwortlich sind. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingehende Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. dem Anschreiben beantwortet werden können. Auf die Fristen des § 20 Abs. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen (Details siehe Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung (u. a. Punkt 10 Zeitplan). Hinsichtlich der getroffenen Regelungen zum Ablauf des Vergabeverfahrens und hierbei insbesondere zum Teilnahmewettbewerb sind insbesondere die Regelungen der Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung zu beachten. Nachfolgend werden aus der Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung Auszüge zum Vergabeverfahren aufgeführt: Das Vergabeverfahren wird in verschiedenen Phasen durchgeführt: 1. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb Im Rahmen von Phase 1 sind interessierte Unternehmen aufgerufen, am Teilnahmewettbewerb teilzunehmen und einen vollständigen Teilnahmeantrag einzureichen. Die Eignungsprüfung erfolgt gemäß §§ 56 ff. VgV. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere die in der Auftragsbekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen benannten Eignungskriterien, insbesondere die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber. Insgesamt können im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs 552 Punkte erreicht werden. Die eingereichten Referenzen werden anhand eines definierten Bewertungsschemas gewertet. Es können maximal 180 Punkte je Referenz erreicht werden. Die Rangfolge der Bewerber wird wie folgt gebildet: Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält Rang 1, der mit der nächsthöchsten Punktzahl Rang 2 usw. Zur zweiten Verfahrensphase (Abgabe eines initialen Angebots) werden grundsätzlich die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 eingeladen, vorausgesetzt, sie erreichen eine Mindestpunktzahl von 276 Punkten (50%). Vorgehen bei Punktgleichheit: Bei Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 zuzulassenden Rängen wird zur Differenzierung zunächst eine – optional eingereichte – vierte Referenz der betreffenden Bewerber zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen dieser eingereichten vierten Referenz(en) können insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge erreicht werden. 2. Phase 2 – Erstangebot Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ermittelten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebots eingeladen. Die vollständigen Vergabeunterlagen einschließlich der Konzeptanforderungen, des Dokuments „KC KIS Leistungskatalog“ sowie der Bewertungsgrundlagen werden allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Konzeptanforderungen in Form eines strukturierten Lösungskonzeptes zu beantworten. In diesen Konzepten ist darzustellen, wie die angebotene Lösung die funktionalen, organisatorischen und technischen Anforderungen des Auftraggebers unterstützt und umgesetzt werden soll. Die eingereichten Konzepte bilden die Grundlage für die qualitative Bewertung der Funktionalität im Vergabeverfahren. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind ergänzend im Dokument „KC KIS Leistungskatalog“ beschrieben. Dieser ist von den Bietern vollständig zu bearbeiten und bildet die Grundlage für die Konkretisierung der angebotenen Leistungen. Die finale, abgestimmte Fassung des am Ende des Verfahrens durch den Zuschlagsbieter ausgefüllten „KC KIS Leistungskatalog“ wird Bestandteil der Vertragsunterlagen und in den abzuschließenden EVB-IT-Systemvertrag integriert. Sie stellt die verbindliche Leistungsbeschreibung für die spätere Umsetzung und Nachweisführung im Projekt dar. 3. Phase 3 – Verhandlungsverfahren (Folge)-Angebot/-Angebote Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bietergespräch mit Präsentation zur Evaluierung des durch den Bieter eingereichten Gesamtkonzepts findet eine erste Verhandlungsrunde statt. Gegenstand der Verhandlungen sind insbesondere die im Erstangebot dargestellten technischen Lösungskonzepte, die wirtschaftlichen Rahmendaten sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen. Die Verhandlungen erfolgen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere der Gleichbehandlung und Transparenz gemäß § 97 Abs. 2 GWB. Einladung und Durchführung der Bietergespräche: Die Einladungen zu den Bietergesprächen mit Präsentation erfolgen durch die Vergabestelle unter Wahrung einer angemessenen Frist. Dabei wird – im Rahmen des ordnungsgemäßen und zügigen Ablaufs des Vergabeverfahrens – auf die Verfügbarkeit der für das Projekt maßgeblichen Ansprechpersonen auf Seiten der Bieter nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentations- und Verhandlungstermine ganz oder teilweise unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (z. B. Web-Konferenzsysteme) durchzuführen. Die Durchführung erfolgt in diesem Fall unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 97 Abs. 2 GWB sowie der Anforderungen an die sichere elektronische Kommunikation gemäß § 7 VgV. Auf Grundlage des im Rahmen von Phase 2 ermittelten Gesamtrankings, welches auch die Bewertung der funktionalen Qualität und des Preises sowie die Ergebnisse aus dem Bietergespräch berücksichtigt, werden im weiteren Verlauf die drei bestplatzierten Bieter (Rangfolge 1 bis 3) zur Teilnahme an den nun folgenden Präsentations- und Verhandlungsterminen eingeladen. Diese werden zur Überarbeitung und erneuten Einreichung ihrer Angebote aufgefordert. Die Vergabestelle macht damit von ihrem Recht nach § 17 Abs. 12 VgV Gebrauch, die Anzahl der Angebote, über die weiterverhandelt wird, anhand transparenter Zuschlagskriterien zu verringern. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Prüfung und Wertung der überarbeiteten Zweitangebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, sofern dies zur vertieften Klärung technischer oder wirtschaftlicher Aspekte erforderlich ist. Darüber hinaus kann die Vergabestelle die Zahl der verbleibenden Bieter im weiteren Verlauf des Verfahrens nochmals reduzieren. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der definierten Zuschlagskriterien. Das Gesamtranking ergibt sich aus der fortlaufenden Bewertung der jeweils aktuellen Angebotsfassung und bestimmt die endgültige Zuschlagsreihenfolge. Darüber hinaus kann die Vergabestelle die Zahl der verbleibenden Bieter im weiteren Verlauf des Verfahrens nochmals reduzieren. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der definierten Zuschlagskriterien. Das Gesamtranking ergibt sich aus der fortlaufenden Bewertung der jeweils aktuellen Angebotsfassung und bestimmt die endgültige Zuschlagsreihenfolge. 4. Phase 4 – Verhandlungsverfahren endgültige bzw. finale Angebote (BAFO / Best-and-Final-Offers) Nach Abschluss der dritten Phase des Verhandlungsverfahrens fordert die Vergabestelle die verbliebenen Bieter zur Abgabe eines verbindlichen, endgültigen Angebots auf. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das unter Berücksichtigung aller bekannt gemachten Zuschlagskriterien als wirtschaftlichstes Angebot im Sinne des § 127 Abs. 1 GWB gewertet wird. Wertung Zuschlagskriterien des Teilnahmewettbewerbes (Phase 1): Zur Auswahl der Bewerber, die zur zweiten Verfahrensstufe (Angebotsabgabe) zugelassen werden, durchläuft die Vergabestelle im Rahmen der Eignungsprüfung folgende aufeinander aufbauende Schritte: a. Formale Prüfung der Teilnahmeanträge (insbesondere Frist- und Formwahrung) b. Vollständigkeitsprüfung der Bewerberangaben und eingereichten Unterlagen c. Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) d. Prüfung auf Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (zwingend und fakultativ) e. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) f. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV), insbesondere anhand von Referenzen und Mindestanforderungen Dabei erfolgt die Bewertung der technischen und beruflichen Eignung auf Basis eines Punktesystems: - Es können maximal 552 Punkte erreicht werden. - Die Rangfolge ergibt sich aus der erreichten Punktzahl (Rang 1 = höchste Punktzahl). - Bei Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 zuzulassenden Rängen wird zur Differenzierung zunächst eine – optional eingereichte – vierte Referenz der betreffenden Bewerber zur Bewertung herangezogen. - Voraussetzung für die Einladung zur zweiten Verfahrensphase (Abgabe eines Erstangebots) ist eine Mindestpunktzahl von 276 Punkten. Die Bewerber mit den Rängen 1 bis 5 (sofern die Mindestpunktzahl erreicht wurde) werden zur Abgabe eines Erstangebots (Phase 2) aufgefordert. Wertung der finalen Angebote (Phase 2-4) In der zweiten Verfahrensphase fordert der Auftraggeber alle Bewerber, die: - form- und fristgerechte Teilnahmeanträge eingereicht haben, - nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden müssen und - alle Eignungskriterien erfüllen, zur Abgabe eines Angebots auf. Die Bewertung der Angebote erfolgt mehrstufig anhand der Zuschlagskriterien Preis und Qualität (§ 127 VgV). Zur Reduzierung der Teilnehmerzahl können weitere Bewertungsphasen vorgesehen sein. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber bis zum Abschluss der Auswertung der Teilnahmeanträge aufzufordern, unvollständige, fehlende o. fehlerhafte Erklärungen, Nachweise o. sonstige Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)§17 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Korruption: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Betrug: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung); ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung und Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS)
Beschreibung: Die Klinikum Chemnitz gGmbH als Auftraggeber ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung in kommunaler Trägerschaft und zählt zu den größten kommunalen Krankenhäusern Deutschlands. Das gemeinnützige Unternehmen verfügt über 1.735 Planbetten an drei Standorten in Chemnitz und erbringt seine Leistungen in 25 Kliniken und Instituten. Im Jahr 2024 wurden rund 61.700 Patientinnen und Patienten voll- und teilstationär sowie etwa 75.000 Patientinnen und Patienten ambulant behandelt. Im Klinikum sowie in den Tochter- und Beteiligungsunternehmen sind rund 7.500 Mitarbeitende beschäftigt; der Konzern erzielte 2024 einen Jahresumsatz von ca. 660 Mio. €. Die Klinikum Chemnitz gGmbH befindet sich im 100-prozentigen Eigentum der Stadt Chemnitz (kommunale Trägerschaft) und ist als gGmbH organisiert. Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universitäten Leipzig und Dresden ist das Klinikum in Forschung und Lehre eingebunden. Gemeinsam mit der TU Dresden wird der medizinische Modellstudiengang MEDiC – Humanmedizin in Chemnitz betrieben (Campus/Medizincampus am Klinikum Chemnitz). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Klinikum Chemnitz gGmbH als Konzern über mehrere Tochterunternehmen und Mehrheitsbeteiligungen verfügt (u. a. in den Bereichen Verwaltung / Controlling / Kodierung / Patientenverwaltung, Logistik / Wirtschaft, Servicegesellschaften, MVZ/Poliklinik). Hintergrund und Gegenstand des Verfahrens: 1. Planung, Lieferung und Implementierung des KIS -Lieferung und betriebsfertige Installation eines zukunftssicheren, modular aufgebauten Krankenhausinformationssystems (KIS) -Digitale Patientenakte mit Echtzeitdaten-Integration aus Subsystemen -Unterstützung stationärer und ambulanter Versorgung über mehrere Standorte hinweg -Benutzerfreundliche, konfigurierbare Oberfläche für alle klinischen und administrativen Berufsgruppen -Durchgängige Abbildung klinischer und administrativer Prozesse gemäß Konzeptanforderung - Aufgrund Zeichenlimitierung wird bzgl. weiterer Details der Punkte 2 - 7 auf die Anlagen 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung, Anlage 07 KC KIS Konzeptanforderung & Anlage 08 KC KIS Leistungskatalog zu diesem Veröffentlichungstext verwiesen 2. Regulatorische und gesetzliche Konformität 3. Technische Umsetzung und Infrastrukturkompatibilität 4. Integration, Interoperabilität und Datenübernahme 5. Funktionale Module und Erweiterungen 6. Innovationsfähigkeit und Zukunftssicherheit 7. Projektmanagement, Schulung und Betrieb Mit diesem Leistungsumfang gewährleistet der Auftragnehmer die vollständige Implementierung und Weiterentwicklung eines innovativen Krankenhausinformationssystems, das die Anforderungen des Auftraggebers optimal erfüllt. Für die Beschaffung wird ein projektspezifisch angepasster EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Der entsprechende Vertragsentwurf wird den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und kann durch den Auftraggeber zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt. In die Beschaffung ist mit der Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH, Limbacher Straße 19 b, 09232 Hartmannsdorf (DIAKOMED) eine weitere Einrichtung einbezogen. Die Einrichtung verfügt über rund 210 Betten und erbringt Leistungen in der stationären und ambulanten Versorgung. Zwischen dem Auftraggeber und DIAKOMED besteht eine operative Verbundstruktur auf Basis eines gemeinsamen Verbundvertrags; die Geschäftsführung der DIAKOMED wird durch die Geschäftsführer des Klinikums Chemnitz wahrgenommen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber zum Zweck einer Mehrheitsbeteiligung 80 % der Geschäftsanteile an DIAKOMED zu notarieller Urkunde gekauft. Der Übergang der Geschäftsanteile hängt von dem Eintritt vereinbarter Bedingungen ab. Vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Stadiums des Erwerbs der Anteilsmehrheit an DIAKOMED und der bereits bestehenden Verbundstruktur beschafft der Auftraggeber im Wege dieser Ausschreibung federführend für beide Einrichtungen. Ziel ist der Betrieb eines gemeinsamen KIS-Systems für zwei Einrichtungen in einem Mehrhaus- bzw. Mehrmandantenszenario, bei zugleich klar getrennten organisatorischen und abrechnungstechnischen Strukturen, insbesondere unter Berücksichtigung getrennter IK-Nummern. Damit tritt der Auftraggeber in dem hiesigen Vergabeverfahren auch für DIAKOMED auf, und die Angebots- / Konzeptanforderungen (insbesondere Architektur, Mandantenfähigkeit, Stammdaten- / Rechtekonzept, Rollout- und Migrationsvorgehen, Reporting / Abrechnung je IK, Betriebs- und Servicekonzept) sind entsprechend auf ein Mehrhaus-Szenario auszulegen. Verfahren bei Scheitern des Erwerbsvorgangs: Vor dem Hintergrund, dass der Übergang der Geschäftsanteile der DIAKOMED auf den Auftraggeber und damit die Eingliederung von DIAKOMED in die Konzernstruktur des Auftraggebers von dem Eintritt vereinbarter aufschiebender Bedingungen abhängt, besteht die Möglichkeit, dass der Erwerbsvorgang scheitert. Aus Gründen der rechtlichen Vorsichtnahme und rein vorsorglich behält sich der Auftraggeber aus diesem Grund vor, sofern die Bedingungen für den Erwerb von 80% der Geschäftsanteile der DIAKOMED vor Zuschlagerteilung nicht eintreten sollten, das mit diesem Verfahren zu beschaffende KIS nur für den Auftraggeber selbst zu beschaffen. Mit anderen Worten hat der Auftraggeber das Recht, sofern der Erwerbsvorgang scheitern sollte, DIAKOMED aus dem Verfahren auszugliedern. Für den Fall, dass die vereinbarten aufschiebenden Bedingungen nicht zeitnah im Verlauf des hiesigen Vergabeverfahrens, sondern erst nach Vertragsschluss erfüllt werden, bittet der Auftraggeber um Verständnis, dass im Rahmen der Verhandlungen Klauseln in das Vertragswerk aufzunehmen wären, die im beiderseitigen Interesse eine Regelung für den Fall vorsehen, dass der Erwerbsvorgang zu einem späteren Zeitpunkt an einer der vereinbarten aufschiebenden Bedingungen scheitern sollte.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48814400 Klinisches Informationssystem
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ausführungsfristen/Abnahmeprozess: Alle Lieferungen und Leistungen müssen zu Testzwecken bis spätestens zum 29.09.2028 durch den Auftragnehmer bereitgestellt worden sein. Hierzu muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis spätestens zum 29.09.2028 eine Bereitstellungsanzeige in Form des ausgefüllten und unterzeichneten Abnahmeprotokolls (liegt dem Zuschlagschreiben bei) übermittelt haben. Vom 02.10.2028 bis zum 30.03.2029 läuft der Testbetrieb und die Abstellung von ggf. vorhandenen Mängeln durch den Auftragnehmer. Insofern keine Mängel festgestellt werden können, erklärt der Auftraggeber durch Gegenzeichnung des Abnahmeprotokolls bis zum 30.03.2029 die Abnahme. Die Rechnungslegung für gelieferte bzw. zeitlich befristet oder unbefristet überlassene Produkte sowie erbrachte Dienstleistungen erfolgt erst nach Abnahme des Projektes durch den Auftraggeber (siehe Zahlungsplan EVB-IT-Systemvertrag). Die Abrechnung von möglichen Nutzungs- (Subscription, Abonnement, etc.) sowie Wartungs- bzw. Pflegegebühren erfolgt frühestens ab dem 01.04.2029, unter der Voraussetzung der vorher erfolgten Abnahme des voll funktionsfähigen / mängelfreien Vergabegegenstandes. Vertragslaufzeit für Wartungs-/Pflegeleistungen bzw. Nutzungsüberlassungen Der Vertrag tritt frühestens am 01.04.2029 mit einer Mindestvertragsdauer von 60 Monaten in Kraft. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, insofern er nicht erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wurde. Das Recht zur Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt (Details siehe Anlage 09 zu diesem Veröffentlichungstext (Besondere Vertragsbedingungen / KCLW-V03a)).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flemmingstraße 2
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung ist entsprechend auszufüllen. --Generelles zur Eignung des Bewerbers / Eignungskriterien: Die Eignung ist gemäß §§ 122 bis 125 GWB, §§ 46 ff. VgV nachzuweisen. Sämtliche Teilnahmeunterlagen, Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache einzureichen. Fremdsprachige Dokumente sind mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorzulegen. Maßgeblich ist im Zweifel die deutsche Fassung. Die Eignung umfasst die folgenden Kategorien: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Zusätzlich sind Angaben zur Nachunternehmerbeteiligung und etwaiger Eignungsleihe erforderlich. -- Kriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachzuweisen ist: - Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV (bei Pflicht: mit Handelsregisternummer / siehe auch BT-809 "Eintragung in das Handelsregister"). Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. -- Kriterium: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Details siehe Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) -- Kriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine im Rahmen und Umfang marktübliche - d.h. die Deckungshöhe mindestens den Projektwert bei zweifacher Maximierung abdeckt - Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. - Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025). Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss über die letzten drei Geschäftsjahre mindestens 10.000.000,00 EUR betragen haben. Wenn der o.g. durchschnittliche Jahresumsatz nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrags. -- Kriterien: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit Nachzuweisen ist gemäß § 46 VgV: - Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar, z.B. European Foundation for Quality Management EFQM) vorhanden ist (Nachweis durch Eigenerklärung). Sollte kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein erfolgt der Ausschluss. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden. - Eigenerklärung zur Vorlage einer gültigen ISO/IEC-27001-Zertifizierung Der Bieter erklärt, dass in seiner Organisation ein gültiges Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001 implementiert ist und durch eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde bzw. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig sein wird. Die Zertifizierung muss den Anforderungen der jeweils aktuellen Fassung der ISO/IEC 27001 entsprechen. Der Geltungsbereich (Scope) der Zertifizierung muss die für die Leistungserbringung relevanten organisatorischen Einheiten, Prozesse, Informationswerte und IT-Systeme erfassen. Sofern Unterauftragnehmer Leistungen erbringen, müssen diese entweder vom Scope des ISO/IEC-27001-Zertifikats des Bieters erfasst sein oder über eine eigene, gültige ISO/IEC-27001-Zertifizierung für die jeweiligen Leistungen verfügen. Der Bieter verpflichtet sich, den Zertifikatsnachweis einschließlich des Scope mit dem Angebot vorzulegen. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. - Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Detailanforderungen und Anzahl siehe auch BT-809 "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" und Anlagen zu diesem Veröffentlichungstext (insbesondere Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung))
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV (bei Pflicht: mit Handelsregisternummer). Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. (Details siehe 3.1 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebs bzw. Industriehaftpflichtversicherung Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine im Rahmen und Umfang marktübliche - d.h. die Deckungshöhe mindestens den Projektwert bei zweifacher Maximierung abdeckt - Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. Gefordert sind u.a. Mindestdeckungssummen in Euro: Personen- und Sachschäden pro Schadenfall 5.000.000,00 EUR Personen- und Sachschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr 10.000.000,00 EUR Vermögensschäden pro Schadenfall 2.500.000,00 EUR Vermögenschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr 5.000.000,00 EUR (Details siehe 3.2 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10 000 000

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025). Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss über die letzten drei Geschäftsjahre mindestens 10.000.000,00 EUR betragen haben. Wenn der o.g. durchschnittliche Jahresumsatz nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrags. (Details siehe 3.3 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar, z.B. European Foundation for Quality Management EFQM) vorhanden ist (Nachweis durch Eigenerklärung). Sollte kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein erfolgt der Ausschluss. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden. Kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden = Ausschluss Nachweis durch Eigenerklärung / Kriterium erfüllt = 2 Punkte (Details siehe 3.4 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Vorlage einer gültigen ISO/IEC-27001-Zertifizierung Der Bieter erklärt, dass in seiner Organisation ein gültiges Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001 implementiert ist und durch eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde bzw. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig sein wird. Die Zertifizierung muss den Anforderungen der jeweils aktuellen Fassung der ISO/IEC 27001 entsprechen. Der Geltungsbereich (Scope) der Zertifizierung muss die für die Leistungserbringung relevanten organisatorischen Einheiten, Prozesse, Informationswerte und IT-Systeme erfassen. Sofern Unterauftragnehmer Leistungen erbringen, müssen diese entweder vom Scope des ISO/IEC-27001-Zertifikats des Bieters erfasst sein oder über eine eigene, gültige ISO/IEC-27001-Zertifizierung für die jeweiligen Leistungen verfügen. Der Bieter verpflichtet sich, den Zertifikatsnachweis einschließlich des Scope mit dem Angebot vorzulegen. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Keine gültige ISO/IEC-27001-Zertifizierung vorhanden = Ausschluss Die ISO/IEC-27001-Zertifizierung deckt die für die Leistungserbringung relevanten Organisationseinheiten und Prozesse nur teilweise ab / Kriterium erfüllt = 5 Punkte Die ISO/IEC-27001-Zertifizierung deckt sämtlich für die Leistungserbringung relevanten Organisationseinheiten, Prozesse, Informationswerte und IT-Systeme vollständig ab / Kriterium erfüllt = 10 Punkte (Details siehe 3.5 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.1 (3.6.1): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.2 (3.6.2): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.3 (3.6.3): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.4 (3.6.4): (wird bei Punktgleichheit zur Rangbildung im TNW herangezogen) Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Details siehe: Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Details siehe: Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/04/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe EVB-IT-Systemvertrag
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext(Anlagen 01 - 11b / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes bzw. später eines oder ggf. mehrerer Folgeangebote sowie eines endgültigen bzw. finalen Angebotes (BAFO / Best and Final Offer)). Sonstiges Bzgl. Ausschlussgründen bzw. des Nachweises der Eignung gelten die Bestimmungen der folgenden Anlagen: Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung Anlage 02 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung Anlage 03 KC KIS Bewertung TNW Eignungskriterien Anlage 04 KCLW - V13b Eigenerklärung-Informationen zum Bieter Anlage 05 KCLW-V04 Verzeichnis Unternehmerleistungen Anlage 06 KCLW-V05 Verpflichtungserklärungen Teilleistungen Die Anlagen 02, 04, 05 und 06 sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt und dort wo vorgesehen unterzeichnet einzureichen (Details siehe Regelungen der Anlagen 01 bis 06). Teilnahmeberechtigung / Bewerbergemeinschaften: Zur Teilnahme berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Bietergemeinschaften, die die in der Auftragsbekanntmachung sowie den beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext geforderten Eignungskriterien erfüllen und bei denen keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft sind dem Teilnahmeantrag zwingend folgende Nachweise beizufügen: a) Ein Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einschließlich der eindeutigen Benennung eines bevollmächtigten Vertreters zur rechtsverbindlichen Vertretung der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags. b) Eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, mit der sie den benannten Vertreter bevollmächtigen, sie im Vergabeverfahren und bei der Vertragsabwicklung verbindlich zu vertreten. c) Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind sämtliche Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen, die auch von einem Einzelbewerber verlangt werden. Die Nachweise und Eigenerklärungen sind vollständig und für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen (vgl. Dokument „KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung“). Die Anforderungen gelten einheitlich für alle Mitglieder und sind kumulativ zu erfüllen, soweit in den Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Beteiligung von Unterauftragnehmern: Wird die Leistung (teilweise) durch Nachunternehmen erbracht, ist dies bei Antragstellung offen zu legen: - Hierzu ist für jeden Nachunternehmern die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formulare zum Teilnahmewettbewerb entsprechend zu befüllen. - Der Bewerber bleibt als Generalunternehmer für die Vertragserfüllung verantwortlich. - Die Eignung muss auch unter Einbeziehung der Nachunternehmen gewährleistet sein. Eine spätere Angebotsabgabe ohne die im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer führt zum Ausschluss. Eignungsleihe: Bewerber können gem. § 47 VgV auf die Kapazitäten Dritter zurückgreifen. Erforderlich ist: - Vorlage der betreffenden Eignungsnachweise des Dritten, - Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers, die Kapazitäten im Auftragsfall bereitzustellen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext(Anlagen 01 - 11b / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes bzw. später eines oder ggf. mehrerer Folgeangebote sowie eines endgültigen bzw. finalen Angebotes (BAFO / Best and Final Offer)).
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: siehe Anlage 11a bis 11b
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext(Anlagen 01 - 11b / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes bzw. später eines oder ggf. mehrerer Folgeangebote sowie eines endgültigen bzw. finalen Angebotes (BAFO / Best and Final Offer)).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind gegenüber dem Auftraggeber über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. §160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE160104141
Postanschrift: Flemmingstr. 2g
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH Zentrales Beschaffungsmanagement
E-Mail: m.marek@skc.de
Telefon: +4937133332472
Fax: +4937133332474
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: -
Telefon: +49 341-977-3800
Fax: +49 341-977-1049
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019c570c-1077-4682-b2c0-061e08549317 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/03/2026 16:00:30 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 169328-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2026