2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42512300 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42131000 Leitungsventile, Hähne und Rohrarmaturen, 44411000 Sanitärerzeugnisse
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klinikum Chemnitz gGmbH (alle Standorte und Tochtergesellschaften)
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingehende Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. dem Anschreiben beantwortet werden können. Fristende: 6 Tage vor Angebotsabgabe. Auf die Fristen des § 20 Abs. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - GWB, VgV
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Korruption: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Betrug: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung); ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.