Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH

142749-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
OJ S 42/2026 02/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
E-Mail: info@vkp.de
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Beschreibung: Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die VKP Subunternehmer, die Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Verkehrsleistungen umfassen insgesamt rund 1.089.285 Mio. Fahrplankilometer / Jahr und werden aufgeteilt in 5 Teillose vergeben. Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11.12.2026 und endet am 30.11.2036 (zzgl. Verlängerungsoption). Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: c5aa6998-7090-44c5-9555-f22e51f4668f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung, wonach ein Bieter maximal für drei Teillose den Zuschlag erhalten kann. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere bzw. alle Teillose einreichen. Die VKP behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, d.h. den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO). Die VKP wird Verhandlungsgespräche lediglich mit den drei besten Bietern je Los führen, d.h. mit den Bietern, deren ersten Angebote nach der Wertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben, mithin die Ränge 1 bis 3 belegen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag zusätzlich - eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB, § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV) und - eine Eigenerklärung zur Beachtung von Russlandsanktionen einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 410, 218, 119, 217, 222, 261, 104, 310, 300, 302. - Summe: ca. 203.117,53 Fahrplankilometer / Jahr - Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: LOT-0001 E62427833
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2036
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall sowie einer Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen dieser Deckungssummen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die Auftraggeberin über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von mindestens einer Referenz, die mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG (Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt) belegt. Die Darstellung der Referenz(en) muss / müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Aufgabenträgers / Auftraggebers einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners unter Nennung seiner Funktion und den Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse), - Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, - Ort der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde, - Angabe, ob es sich bei der Referenzleistung um einen Regional- oder Stadtverkehr oder um beides handelt, - Angabe des jährlichen Leistungsumfangs der Referenzleistung nach Fahrplankilometern, - Angabe der Anzahl und Bauart der für die Referenzleistung eingesetzten Fahrzeuge, - Zeitraum der Durchführung der Referenz-Verkehrsleistung von (Monat / Jahr) bis (Monat / Jahr). Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens drei abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d.h. drei Jahre lang durchgängig / ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Zeitpunkt der Ablauf der Teilnahmefrist). (2) Leistungsumfang: - Los 1: mindestens 200.000 Fahrplankilometer/Jahr

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise (1) Durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder (2) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder (3) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis
Beschreibung: Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E62427833
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E62427833
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bewerber/Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung (Anlage C.6. – Formularvorlage 16) abgeben, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären (Anlage C.6. – Formularvorlage 16), dass er seinen Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes im Sinne des § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 260, 311, 230, 320, 312, 315, 350, 233, 310, 313, 314. o Summe: ca. 262.605,96 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: LOT-0002 E62427833
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2036
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall sowie einer Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen dieser Deckungssummen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die Auftraggeberin über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von mindestens einer Referenz, die mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG (Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt) belegt. Die Darstellung der Referenz(en) muss / müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Aufgabenträgers / Auftraggebers einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners unter Nennung seiner Funktion und den Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse), - Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, - Ort der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde, - Angabe, ob es sich bei der Referenzleistung um einen Regional- oder Stadtverkehr oder um beides handelt, - Angabe des jährlichen Leistungsumfangs der Referenzleistung nach Fahrplankilometern, - Angabe der Anzahl und Bauart der für die Referenzleistung eingesetzten Fahrzeuge, - Zeitraum der Durchführung der Referenz-Verkehrsleistung von (Monat / Jahr) bis (Monat / Jahr). Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens drei abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d.h. drei Jahre lang durchgängig / ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Zeitpunkt der Ablauf der Teilnahmefrist). (2) Leistungsumfang: - Los 2: mindestens 200.000 Fahrplankilometer/Jahr

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise (1) Durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder (2) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder (3) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis
Beschreibung: Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E62427833
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E62427833
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bewerber/Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung (Anlage C.6. – Formularvorlage 16) abgeben, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären (Anlage C.6. – Formularvorlage 16), dass er seinen Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes im Sinne des § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 310, 350, 364, 361, 362, 303, 330, 416, 221, 328, 332, 360, 454. o Summe: ca. 212.776,10 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: LOT-0003 E62427833
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2036
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall sowie einer Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen dieser Deckungssummen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die Auftraggeberin über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von mindestens einer Referenz, die mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG (Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt) belegt. Die Darstellung der Referenz(en) muss / müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Aufgabenträgers / Auftraggebers einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners unter Nennung seiner Funktion und den Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse), - Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, - Ort der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde, - Angabe, ob es sich bei der Referenzleistung um einen Regional- oder Stadtverkehr oder um beides handelt, - Angabe des jährlichen Leistungsumfangs der Referenzleistung nach Fahrplankilometern, - Angabe der Anzahl und Bauart der für die Referenzleistung eingesetzten Fahrzeuge, - Zeitraum der Durchführung der Referenz-Verkehrsleistung von (Monat / Jahr) bis (Monat / Jahr). Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens drei abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d.h. drei Jahre lang durchgängig / ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Zeitpunkt der Ablauf der Teilnahmefrist). (2) Leistungsumfang: - Los 3: mindestens 200.000 Fahrplankilometer/Jahr

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise (1) Durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder (2) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder (3) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis
Beschreibung: Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E62427833
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E62427833
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bewerber/Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung (Anlage C.6. – Formularvorlage 16) abgeben, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären (Anlage C.6. – Formularvorlage 16), dass er seinen Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes im Sinne des § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 410, 411, 416, 413, 426, 412, 361, 362, 360, 454. o Summe: ca. 180.379,07 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: LOT-0004 E62427833
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2036
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall sowie einer Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen dieser Deckungssummen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die Auftraggeberin über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von mindestens einer Referenz, die mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG (Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt) belegt. Die Darstellung der Referenz(en) muss / müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Aufgabenträgers / Auftraggebers einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners unter Nennung seiner Funktion und den Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse), - Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, - Ort der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde, - Angabe, ob es sich bei der Referenzleistung um einen Regional- oder Stadtverkehr oder um beides handelt, - Angabe des jährlichen Leistungsumfangs der Referenzleistung nach Fahrplankilometern, - Angabe der Anzahl und Bauart der für die Referenzleistung eingesetzten Fahrzeuge, - Zeitraum der Durchführung der Referenz-Verkehrsleistung von (Monat / Jahr) bis (Monat / Jahr). Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens drei abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d.h. drei Jahre lang durchgängig / ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Zeitpunkt der Ablauf der Teilnahmefrist). (2) Leistungsumfang: - Los 4: mindestens 180.000 Fahrplankilometer/Jahr

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise (1) Durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder (2) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder (3) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis
Beschreibung: Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E62427833
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E62427833
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bewerber/Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung (Anlage C.6. – Formularvorlage 16) abgeben, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären (Anlage C.6. – Formularvorlage 16), dass er seinen Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes im Sinne des § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 310, 312, 260, 311, 222, 360, 451, 350, 330, 320, 303, 315. o Summe: ca. 230.406,27 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen
Interne Kennung: LOT-0005 E62427833
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2036
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall sowie einer Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen dieser Deckungssummen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die Auftraggeberin über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 2 Monate sein.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von mindestens einer Referenz, die mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2021 erbrachte Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG (Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt) belegt. Die Darstellung der Referenz(en) muss / müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Aufgabenträgers / Auftraggebers einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners unter Nennung seiner Funktion und den Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse), - Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, - Ort der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde, - Angabe, ob es sich bei der Referenzleistung um einen Regional- oder Stadtverkehr oder um beides handelt, - Angabe des jährlichen Leistungsumfangs der Referenzleistung nach Fahrplankilometern, - Angabe der Anzahl und Bauart der für die Referenzleistung eingesetzten Fahrzeuge, - Zeitraum der Durchführung der Referenz-Verkehrsleistung von (Monat / Jahr) bis (Monat / Jahr). Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens drei abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (d.h. drei Jahre lang durchgängig / ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Zeitpunkt der Ablauf der Teilnahmefrist). (2) Leistungsumfang: - Los 5: mindestens 200.000 Fahrplankilometer/Jahr

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise (1) Durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder (2) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder (3) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis
Beschreibung: Der niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals
Beschreibung: Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal
Beschreibung: Der Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E62427833
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E62427833
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bewerber/Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung (Anlage C.6. – Formularvorlage 16) abgeben, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären (Anlage C.6. – Formularvorlage 16), dass er seinen Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes im Sinne des § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Registrierungsnummer: HRB 1012 PL
Postanschrift: Diedrichstr. 5
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24143
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: info@vkp.de
Telefon: +4943170580
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: t: 04319884542
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +494319884542
Fax: +494319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2092822b-38c5-4189-9bf8-a2764152e5b7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/02/2026 15:15:48 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 142749-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 42/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/03/2026