1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Chemnitz gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Einführung einer SIEM-Sicherheitslösung (Security Information and Event Management) und Betrieb eines SOC (Security Operation Center)
Beschreibung: Einführung einer SIEM-Sicherheitslösung (Security Information and Event Management) und Betrieb eines SOC (Security Operation Center)
Kennung des Verfahrens: 01958fc1-8988-46d3-ada1-ea9ffe837de8
Interne Kennung: 0325/III/01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: -
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72222100 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie, 72225000 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung, 72245000 Vertragliche Systemanalyse und Programmierung, 72246000 Systemberatung, 48730000 Sicherheitssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flemmingstraße 2
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bewerber- bzw. Bieterfragen beantwortet werden können. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen in Stufe 1 / Phase 1 dieses Vergabeverfahrens (Teilnahmeantragsphase): 14.04.2025 Die vorläufigen Fristen zur Einreichung von Aufklärungsfragen für die folgenden Stufen / Phasen dieses Vergabeverfahrens entnehmen Sie Anlage 01a Verfahrensbeschreibung. Die jeweiligen Fristen werden den Bietern dann auch jeweils im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfugung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigt, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber/Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers/Bieters, schon in seinen Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einführung einer SIEM-Sicherheitslösung (Security Information and Event Management) und Betrieb eines SOC (Security Operation Center)
Beschreibung: Im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds 2 werden Mittel bereitgestellt, welche die Digitalisierung und vor allem die IT-Sicherheit in Krankenhäusern beträchtlich verbessern sollen. Für die Klinikum Chemnitz gGmbH ist die Beschaffung und Einführung eines Security Operations Centers (SOC) für alle Standorte ein Baustein, um diese Ziele zu erreichen und damit zu einer signifikanten Verbesserung der IT-Sicherheit beizutragen. Durch den Einsatz eines SOC soll genauer bestimmt werden, welche Aktivitäten im Netzwerk auftreten, welche Events ausgelöst werden und auf welche Ressourcen zugegriffen wird. Um diese Aufgabe leisten zu können, überwacht und analysiert das SOC alle sicherheitsrelevanten Systeme, wie Unternehmensnetzwerke, Server, Arbeitsplatzrechner oder Internetservices. Unter anderem werden die Log-Dateien der einzelnen Systeme gesammelt, analysiert und nach Auffälligkeiten untersucht. Neben der reinen Analyse der verschiedenen Systeme und Log-Dateien sind das Alarmieren und die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz von Daten und Anwendungen zentrale Aufgabe des Security Operations Centers. Da die Implementierung und der Betrieb eines Security Operations Centers sehr viele technische und personelle Ressourcen bindet, soll das SOC durch einen zuverlässigen und kompetenten Partner aufgebaut und betrieben werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Betriebs sollen regelmäßig durchgeführte Schwachstellenscans sein, welche zyklisch mit den Verantwortlichen des Klinikums ausgewertet und besprochen werden, um daraus resultierenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen abzuleiten und umzusetzen. Ziel ist, eine kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit, als Grundlage einer reibungslosen Patientenversorgung, in einem Krankenhausverbund zu erzielen, der zu den kritischen Infrastrukturen zählt. Folgende Schwerpunkte sind im Rahmen des Verfahrens zu beachten: • Echtzeit-Überwachung, Datenaggregation, Korrelation und Analyse von sicherheitsrelevanten Ereignissen als umfassende Lösung zur Überwachung, Analyse und Verwaltung von Sicherheitsinformationen. • Es existiert im Klinikum Chemnitz bereits eine Protokollierungsinfrastruktur (ELK-Stack). Diese soll ggf. erweitert oder separat neu aufgebaut werden. • Bedienung durch Klinikum Chemnitz möglich, aber nicht zwingend • Betriebsverantwortung bei Anbieter, „Mitnutzung“ der Informationen durch das Klinikum Chemnitz • Betriebsart vor Ort, als Managed-Service oder als Cloud-Service möglich Für die Beschaffung wird ein projektspezifisch angepasster EVB-IT-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Der entsprechende Vertragsentwurf wird den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und kann durch den Auftraggeber zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt. Der Vertragsentwurf liegt auch dieser Veröffentlichung bei (siehe Anlage 10). Bausteine Aufbau einer zentralisierten Protokollierungsinfrastruktur (basierend auf Elastic Stack) zur Erfassung, Speicherung und Analyse von sicherheitsrelevanten Log-Daten. Beschaffung, Implementierung und ggf. Betrieb eines SIEM-Systems, das auf der Protokollierungsinfrastruktur aufbaut und als zentrale Plattform zur Bedrohungserkennung dient. Bereitstellung und Betrieb von SOC-Dienstleistungen, inklusive: • Kontinuierliche Sicherheitsüberwachung, • Bedrohungserkennung durch erfahrene Analysten, • Incident-Response und Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen, • Regelmäßige Analyse und Bewertung von sicherheitsrelevanten Ereignissen. Workshop(s) zur Planung, Installation und Konfiguration der Protokollierungsinfrastruktur, des SIEM-Systems und der SOC-Prozesse. Installation und Konfiguration der SIEM- und SOC-Services nach den Anforderungen des Auftraggebers. Intensive Administratorschulung (eLearning) für die sichere Nutzung und Verwaltung der Plattform. Rollout der SIEM- und SOC-Dienstleistungen sowie Übergang in den produktiven Betrieb (Go-Live). Abnahme und Projektabschluss der Implementierungsphase. Betrieb des SIEM-Systems und Nutzung der SOC-Services, inklusive regelmäßiger Berichterstattung Regelmäßige Schwachstellenscans und Analysen, um potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Ableitung und Umsetzung von Handlungsempfehlungen, basierend auf den Ergebnissen der Sicherheitsanalysen. Die Beschaffung erfolgt für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten, nach Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems. Hiernach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls dieser nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Partei gekündigt wird. Die sechs Monate Kündigungsfrist sind erforderlich, da es sich bei den gegenständlichen Leistungen um für die IT-Sicherheit des Auftraggebers zwingende Leistungen handelt. Eine Ersatzbeschaffung, selbst interimsweise Beschaffung, kann bei einer kürzeren Kündigungsfrist nicht gewährleistet werden. Die konkreten Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber hat zahlreiche Tochtergesellschaften. Die Beschaffung umfasst sowohl den Bedarf des Auftraggebers, als auch den Bedarf von dessen Tochtergesellschaften. Soweit die gegenständliche Beschaffung die Einräumung von Nutzungsrechten erfordert, werden dem Auftraggeber sämtliche (einfachen) Rechte zur Nutzung räumlich unabhängig wahrend der Vertragslaufzeit eingeräumt, unabhängig von der Anzahl der Nutzer. Hierbei ist dem Auftragnehmer bekannt, dass auf die Informationstechnik der Auftraggeberin zentral sämtliche Tochtergesellschaften zugreifen und diese nutzen. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst daher sämtliche, auch künftige Gesellschaften, an denen die Auftraggeberin mit mehr als 50% beteiligt ist.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: -
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flemmingstraße 2
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: -
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: -
Beschreibung: Details siehe Anlage 01a Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: -
Beschreibung: Details siehe Anlage 01a Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstoße gegen Vergabevorschriften von Bewerbern bzw. Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Chemnitz gGmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Klinikum Chemnitz gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Klinikum Chemnitz gGmbH
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 015 208,16 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: x-tention Informationstechnologie GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 0325/III/01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1 015 208,16 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0325/III/01
Titel: -
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 12/12/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Klinikum Chemnitz gGmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Chemnitz gGmbH
Registrierungsnummer: DE160104141
Postanschrift: Flemmingstr. 2
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH Zentrales Beschaffungsmanagement
Telefon: +4937133333262
Fax: +4937133332474
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: hat keine
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Wiltrud Kadenbach
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0101
Offizielle Bezeichnung: x-tention Informationstechnologie GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB740925
Postanschrift: Margot-Becke-Ring 37
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69124
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bernhard Kronsteiner
Telefon: +43 7242 2155 0
Fax: +43 7242 2155 6305
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0102
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019b1178-e0e9-4016-bcae-e215abb9c929 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2026 12:41:48 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 133773-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 39/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/02/2026