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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial
Beschreibung: Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen. Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt: - Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker - Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker - Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker - Los 4: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker - Los 5: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker - Los 6: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
Kennung des Verfahrens: d507fbb0-bc88-4c4c-aaad-a576b12b46cb
Interne Kennung: SID 2022-06 DR
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30124000 Teile und Zubehör für Büromaschinen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 2 und Kap. 3.1 eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen/ Angaben entsprechend Kap. 3.2 bis 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft. Hinweise: - Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig. - Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 3.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen. Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass dieser ersetzt wird. Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot bzw. der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter/Bewerber
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker
Beschreibung: Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30124000 Teile und Zubehör für Büromaschinen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenvereinbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: — vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitsvereinbarung, — siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Printion GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 04/10/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 574834-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Der ursprüngliche Auftragnehmer kündigte zum 31. August 2025 die Rahmenvereinbarung Los 5 (Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker). Per Schreiben vom 23. Mai 2025 wurden die drei Auftragnehmer der anderen fünf Lose im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens zur Übernahme des Loses 5 angefragt. Zuschlagskriterium war der fiktive Gesamtangebotspreis. Den Zuschlag erhielt am 8. Juli 2025 die OfficeXpress GmbH, Carl-Friedrich-Gauß-Str. 11, 47475 Kamp-Lintfort. Die Vertragslaufzeit der mit OfficeXpress GmbH geschlossenen Rahmenvereinbarung Los 5 begann am 1. September 2025 und endet am 4. Oktober 2026.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Kündigung des ursprünglichen Auftragnehmers
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Registrierungsnummer: nicht
Postanschrift: Postfach 1185
Stadt: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 351 3264-5101
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Printion GmbH
Registrierungsnummer: DE274404775
Postanschrift: Wiesenstraße 8
Stadt: Griesheim
Postleitzahl: 64347
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0005
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 57187107-4f56-4d7e-b685-42d5b81d97d3 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/02/2026 06:59:25 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 124381-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 37/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/02/2026