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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Beschreibung: Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Kennung des Verfahrens: 0198999c-8e07-4446-a17c-34b723f2b7ea
Interne Kennung: 2025-14-GF-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergabeverordnung
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Region Meißen
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Meißen des Landkreises Meißen [MEI] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Meißen: 6.800 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 4.073 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.727 t/a
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 2 Jahre und 1 x 1 Jahr bis längstens 31.12.20232
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Meißen
Postleitzahl: 01662
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Recycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten 100 %
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Region Riesa-Großenhain
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Riesa-Großenhain des Landkreises Meißen [MEI] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Riesa-Großenhain: 4.684 t; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 2.806 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 1.878 t/a
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 2 Jahre und 1 x 1 Jahr bis längstens 31.12.20232
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Großenhain
Postleitzahl: 01558
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Recycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten 100 %
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Region Sächsische Schweiz
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Sächsische Schweiz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [SOE] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Sächsische Schweiz: 5.807 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 3.412 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.395 t
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 2 Jahre und 1 x 1 Jahr bis längstens 31.12.20232
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Recycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten 100 %
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Region Weißeritzkreis
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Weißeritzkreis des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [SOE] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Weißeritzkreis: 5.359 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 3.149 t, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.210 t
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 2 Jahre und 1 x 1 Jahr bis längstens 31.12.20232
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freital
Postleitzahl: 01705
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Recycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten 100 %
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 535 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 99 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Region Meißen
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 05/01/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 110 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Region Sächsische Schweiz
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/12/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Becker Umweltdienste GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 556960-2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 98 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Region Weißeritzkreis
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 08/12/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Registrierungsnummer: 14627-ZV01-06
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: +493514040450
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: ID
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +493419773800
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0101
Offizielle Bezeichnung: Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 19348956
Postanschrift: Hauptstraße 100
Stadt: Heidenau
Postleitzahl: 01809
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0102
Offizielle Bezeichnung: Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 263607698
Postanschrift: Radeburger Straße 65
Stadt: Niederau - Gröbern
Postleitzahl: 01689
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0103
Offizielle Bezeichnung: Becker Umweltdienste GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 140848237
Postanschrift: Sandstraße 116
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09114
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0004
8.1.
ORG-0104
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019c31ec-444d-457e-8eff-69e2206f4f3c - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/02/2026 15:08:02 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 108345-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 32/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/02/2026