Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Ausschreibung von ÖSPV-Leistungen des Kreises Nordfriesland

75108-2026 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Ausschreibung von ÖSPV-Leistungen des Kreises Nordfriesland
OJ S 22/2026 02/02/2026
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Zuständige Behörde

1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Kreis Nordfriesland
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung von ÖSPV-Leistungen des Kreises Nordfriesland
Beschreibung: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Kreis Nordfriesland ab dem 1.8.2027 bis zum 31.07.2030.
Vorherige Bekanntmachung: 509740-2025
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Konzessionen der Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr in den Netzen Amrum und Föhr laufen zum 31.7.2027 aus. Derzeit werden die Buslinien durch die Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH eigenwirtschaftlich erbracht. Der Kreis Nordfriesland ist Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Wenn eine eigenwirtschaftliche Bedienung der ausreichenden Verkehrsbedienung nicht sichergestellt ist, kommt die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Anwendung (vgl. § 8a Abs. 1 Satz 1 PBefG). Der Kreis Nordfriesland als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 muss dann den Verkehr über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge sicherstellen. Bei der vorliegenden Vorinformation handelt es sich um eine Vorinformation im Sinne des Art. 7 Abs. 2 VO1370/2007. Diese Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist des § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung von Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr bei der zuständigen Genehmigungsbehörde aus. Die Drei-Monats-Frist wird erst mit einer weiteren erfolgenden Amtsblattbekanntmachung in Gang gesetzt. Mit der vorgenannten weiteren Amtsblattbekanntmachung werden dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8aAbs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Es werden die bisherigen Anforderungen an den Verkehr mindestens zu erbringen sein.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Ausschreibung von ÖSPV-Leistungen des Kreises Nordfriesland
Beschreibung: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Kreis Nordfriesland ab dem 1.8.2027 bis zum 31.07.2037.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Nordfriesland

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreis Nordfriesland
Registrierungsnummer: -
Stadt: Husum
Postleitzahl: 25813
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)
Land: Deutschland
Telefon: +49484167271
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b837be14-f6c4-4c07-aada-c1853c975424-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Auslösung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG sowie Konkretisierung die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
Beschreibung der Änderungen: Bei dieser Vorabbekanntmachung handelt es sich um eine Aktualisierung der unter der Nummer 509740-2025 am 04/08/2025 veröffentlichten Vorabbekanntmachung. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird mit dieser Aktualisierung ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen innerhalb des Loses beziehen oder die in diesem Dokument beschriebenen Standards nicht oder unvollständig erfüllen, sind gem. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Bei der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im Rahmen des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist zu beachten: § 4 Abs. 2 VGSH verpflichtet den Bieter dazu, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der hier vergabegegenständlichen Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsausführung nachzuvollziehen. Als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VGSH gelten die in der Anlage zu § 1 der Landesverordnung zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (ReprTVVO) vom 3. Juni 2020 aufgeführten repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe zu erklären, dass er für den Fall der Ausführung übernommener Leistungen von Nachunternehmern oder bei Beschäftigung von entliehenen Arbeitnehmern auch von seinen Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Tariftreueerklärung im Sinne des § 4 VGSH fordern wird.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
Beschreibung der Änderungen: Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Inselverkehr Föhr (Wyk – Oldsum – Dunsum – Utersum – Witsum – Nieblum – Wyk mit Stadterschließung Wyk (Hafen – Fehrstieg Flugplatz – Südstrand) und jeweils Gegenrichtung) im Umfang von etwa 233.500 Nutzwagenkm sowie dem Inselverkehr Amrum (Wittdün – Nebel – Norddorf) im Umfang von etwa 124.500 Nutzwagenkm. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Fahrpläne zu beachten: https://nahsh.sharefile.eu/public/share/web-sd471799eafde4c93b99ca42fe11eba9d. Das Deutschlandticket ist unter Beachtung möglicher Ausgleichsleistungen im Rahmen von Allgemeinen Vorschriften anzuwenden. Übrige Beförderungsentgelte sind so zu gestalten, dass Kinder bis einschließlich 14 Jahren zu rabattierten Fahrpreisen (mind. 40 % Rabatt auf Einzelfahrausweise, mind. 25 % Rabtatt auf Zeitfahrkarten) befördert werden. Alle Verkehre werden mit barrierefreien Niederflurbussen durchgeführt. Hochflurbusse werden nur bei einzelnen Schulverstärkern eingesetzt. Die Niederflurbusse verfügen bei Neuanschaffungen mindestens über 2 Rollstuhlplätze gemäß EG-Richtlinie 2001/85 und mindestens 8 Fahrgastsitze ohne Podeste. Alle Niederflurbusse verfügen über mechanische Rampen an der Mitteltür. Die Fahrzeugkapazitäten, v.a. im Schülerverkehr werden so geplant, dass im Regelfall nur 50% der zugelassenen Stehplätze in Anspruch genommen werden. Mindestens die Hälfte der Flotte verfügt über den Emissionsstandard EURO VI. Die restlichen Busse erfüllen EURO V. Es müssen Kundencenter in Dagebüll, Wyk und Wittdün mit Öffnungszeiten im Sommer mit mindestens 50 und im Winter 44 Std. die Woche betrieben werden. Die voraussichtliche Laufzeit: 01/08/2027 bis 31/07/2030.

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e5945749-bb9c-468a-a25e-b18a1a473b1b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/01/2026 17:47:47 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 75108-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 22/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2026