2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Betrug: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Zahlungsunfähigkeit: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.