2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44520000 Schlösser, Schlüssel und Scharniere
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klinikum Chemnitz gGmbH (und Standorte)
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - GWB, VgV
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Korruption: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Betrug: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB. (s. FBL KCLW-V13 Eigenerklärung zur Eignung), ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.