5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144212 Tanklöschfahrzeuge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Alle Optionen müssen von allen Bietern angeboten werden und im Grundendpreis berücksichtigt werden. Im Falle einer Budgetüberschreitung oder bei Änderungen am Bedarf behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Der Auftragswert wird dann um den angegebenen Nettobetrag an der Option gekürzt. Bei der Berechnung von Optionspreisen, sind alle damit zusammenhängenden Kosten (z.B. zusätzliche Montagearbeiten, Umbauten, leistungsstärkere Aggregate, usw.) in dem Optionspreis mit einzuberechnen. Eine Preiserhöhung durch den Wegfall einer Option nach Angebotsende ist ausgeschlossen. Als Option ist ein Längsdifferenzial im Fahrgestell vorgesehen
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführung Mannschaftsraum-Bauform
Beschreibung: Die Wahl der Bauform des MR-Modules obliegt dem Bieter. Er kann aus den nachgenannten, bepunkteten Bauformen wählen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verbindungsöffnung Fahrerraum/Mannschaftsraum
Beschreibung: Es muss eine größtmögliche offene Verbindung zwischen Fahrerraum und Mannschaftsraum vorhanden sein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ECE R29 Zertifizierung des MR
Beschreibung: Der Mannschaftsraum muss den aktuellen Standards des Insassenschutzes entsprechen, ein Nachweis eines unabhängigen Gutachters (z.B. durch Crash-Test durch TÜV, DEKRA oder vergleichbar) wird bevorzugt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführung vorderer Bordwandklappen der Gerätetiefräume G1/G2
Beschreibung: Unterhalb der vorderen Rollladenverschlüsse sind Bordwandklappen zu installieren, die als Trittstufen zur Geräteentnahme genutzt werden können. Diese ist mit einem möglichst weitem Überstand zur Fahrzeugkante auszuführen, so dass auch bei herausgezogenen Aggregaten eine Auftrittfläche zur Verfügung steht. Idealerweise kann der Gerätetiefraum vollständig genutzt werden, ohne dass eine Klappe geöffnet werden muss - z.B. durch ausfahrende/-schwenkende Trittstufen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Automatik-System FPN
Beschreibung: Die FPN ist ausgestattet mit einem Umschaltorgan für Saug-/Tankbetrieb ohne Unterbrechung der Wasserversorgung, geeignet für Eingangsdrücke bis 10 bar, idealerweise als Automatik-System ausgeführt (automatische Erkennung und Umschaltung, ob die FPN vom Tank oder über eine externe Einspeisung versorgt wird).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Löschwassernutzvolumen
Beschreibung: Das Löschwassernutzvolumen beträgt abweichend der Norm mind. 3.000 l oder mehr. Eine Gewichtsreserve von 480 kg ist für das Fahrzeug vorzusehen, die Regelungen zur Gewichtsbilanz nach 1.15.2 sind zu beachten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Löschwassernutzvolumen
Beschreibung: Das Löschwassernutzvolumen beträgt abweichend der Norm mind. 3.000 l oder mehr. Eine Gewichtsreserve von 480 kg ist für das Fahrzeug vorzusehen, die Regelungen zur Gewichtsbilanz nach 1.15.2 sind zu beachten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 3 000,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Hasloh