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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Software für Schiffsmanagement
Beschreibung: Beschaffung einer Software zur Verwaltung der bei der Landespolizei Schleswig-Holstein im Einsatz befindlichen Wasserfahrzeuge.
Kennung des Verfahrens: 19440019-097f-4ef8-af9e-c02372db96f1
Interne Kennung: DP-2025000123
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72263000 Software-Implementierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24116
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Dataport führt dieses Vergabeverfahren in seiner Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle für den Träger Land Schleswig-Holstein durch, welches Bedarfsträger ist. Der Vertrag wird mit Dataport geschlossen; dennoch werden alle Rechte daraus dem Land Schleswig-Holstein übertragen. Gegenstand der Beschaffung ist ein digitales Tool zur Verwaltung der eingesetzten Dienstboo-te der Landespolizei Schleswig-Holstein (Software für Schiffsmanagement). Die Leistung umfasst die Lieferung und Installation der Software, die Migration der Bestandsdaten in das System, Administratorenschulungen und Pflege der Wartung der Software für vier Jahre. Anzubieten ist eine On-Premise-Lösung, die im Rechenzentrum des IT-Dienstleisters Data-port AöR betrieben wird. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterla-gen) sowie die weiteren Vergabeunterlagen verwiesen. Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche beson-dere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflich-tungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anfor-derungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftrag-nehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Software für Schiffsmanagement
Beschreibung: Beschaffung einer Software zur Verwaltung der bei der Landespolizei Schleswig-Holstein im Einsatz befindlichen Wasserfahrzeuge.
Interne Kennung: 2b699b6d-623d-4e98-92b2-bce8343b9f66
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72263000 Software-Implementierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24116
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Bewertung des Preises erfolgt durch eine degressionsbegrenzte Preisbewertung mittels linearer Interpolation. Dabei wird jedem Angebotspreis (An) eine Preispunktanzahl (P) wie folgt zugewiesen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Amin) erhält als P die Maximalpunktzahl von 10.000 Preispunkten (P). Angebote mit einem Preis, der dem Dreifachen (F=3) von Amin oder mehr entspricht, erhalten 0 Preispunkte (P). Zur Ermittlung der jeweiligen Preispunkte (P) für alle anderen Angebote werden diese unter Beachtung der unter 2. vorgegebenen Degressionsbegrenzung anhand ihres Preises (An) im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis (Amin) nach folgender Formel linear interpoliert: P= ((F*A_min-A_n)/((F-1)*A_min ))*10.000 Diese Bewertung stellt sicher, dass bei stark überhöhten Preisen eine angemessene Begrenzung der Bewertung erfolgt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Bewertung der Leistung erfolgt anhand der in der Leistungsbewertungsmatrix festgelegten qualitativen Kriterien, Einzelpunktwerte und Gewichtungen. Die sich aus der Leistungsbewertungsmatrix des jeweiligen Angebots ergebenden Leistungspunkte (Ln) werden zunächst festgestellt. Diese Kennzahl zur Leistungsbewertung wird anschließend verhältnisbezogen umgerechnet, indem die Leistungspunktzahl jedes Angebots (Ln) ins Verhältnis zur höchsten im Verfahren erreichten Leistungspunktzahl (Lmax) gesetzt wird. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl (Ln = Lmax) erhält 10.000 Punkte (L). Die übrigen Angebote erhalten Punkte (L) entsprechend dem Verhältnis ihrer Leistungspunktzahl (Ln) zur höchsten erreichten Punktzahl nach folgender Formel: L = (L_n/( L_max ) )*10.000 Für die Gesamtbewertung des Angebots ist die Gesamtpunktzahl (Z) des Angebots maßgeblich; sie ergibt sich aus der gewichteten Addition der umgerechneten Leistungspunkte (L) und der interpolierten Preispunkte (P): Der ermittelte Punktwert L wird mit dem Gewichtungsfaktor 0,6 (entspricht 60 %) multipliziert, sodass maximal 600 Punkte in die Gesamtwertung eingehen. Der ermittelte Punktwert P wird mit dem Gewichtungsfaktor 0,4 (entspricht 40 %) multipliziert, sodass maximal 400 Punkte in die Gesamtwertung eingehen. Z=(L*0,6)+(P*0,4) Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Z) gilt als das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB i. V. m. § 58 VgV. Bei Punktgleichheit erhält zunächst das Angebot den Vorzug, das die höhere Leistungspunktzahl erzielt hat. Besteht auch hierbei Gleichstand, entscheidet das Los, sofern eine wettbewerbsbeschränkende Absprache ausgeschlossen werden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt
Registrierungsnummer: fa478eaf-87b8-43b4-99ad-5b1227cd663b
Postanschrift: Mühlenweg 166
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24116
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cf3c444e-ec0f-4120-8ea4-7ed8ae80e78d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/01/2026 18:57:05 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 19724-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2026