Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord: Floristische - Faunistische Kartierleistungen 2026

15467-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord: Floristische - Faunistische Kartierleistungen 2026
OJ S 7/2026 12/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord: Floristische - Faunistische Kartierleistungen 2026
Beschreibung: Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.
Kennung des Verfahrens: dab81558-99ef-4886-aa57-96b607d05651
Vorherige Bekanntmachung: 731365-2025
Interne Kennung: FG 2884 25 132
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lauenburg/Elbe
Postleitzahl: 21481
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erfassung Flora und Faune ohne Fledermäuse
Beschreibung: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Das Vorhaben ist ein Teilprojekt der Planung „B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen“. Die Nordumfahrung ist Teil aller möglichen Querungsvarianten. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für dieses Teilprojekt wird vorgezogen in Gang gesetzt. Gemäß Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG)) ist das Projekt B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Länge der Strecke zwischen den Anknüpfungspunkten an die bestehende B 5 westlich von Schnakenbek und am Ortsausgang von Lauenburg an der Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal beträgt ca. 7,5 km. Die Straße wird als zweispurige außerörtliche Bundesstraße mit Regelquerschnitt RQ 11, mehreren plangleichen und einem planfreien Kreuzungspunkt und ohne parallelen Radweg geplant. Östlich der Buchhorster Berge und im Anschlussbereich an die B 5 am Elbe-Lübeck-Kanal sind größere Geländebrückenbauwerke geplant. Gegenstand der Leistung ist das Erbringen von Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lauenburg/Elbe
Postleitzahl: 21481
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 731365-2025
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. _________________________________________________________________________________________________
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Erfassung Fledermäuse
Beschreibung: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Das Vorhaben ist ein Teilprojekt der Planung „B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen“. Die Nordumfahrung ist Teil aller möglichen Querungsvarianten. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für dieses Teilprojekt wird vorgezogen in Gang gesetzt. Gemäß Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG)) ist das Projekt B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Länge der Strecke zwischen den Anknüpfungspunkten an die bestehende B 5 westlich von Schnakenbek und am Ortsausgang von Lauenburg an der Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal beträgt ca. 7,5 km. Die Straße wird als zweispurige außerörtliche Bundesstraße mit Regelquerschnitt RQ 11, mehreren plangleichen und einem planfreien Kreuzungspunkt und ohne parallelen Radweg geplant. Östlich der Buchhorster Berge und im Anschlussbereich an die B 5 am Elbe-Lübeck-Kanal sind größere Geländebrückenbauwerke geplant. Gegenstand der Leistung ist das Erbringen von Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lauenburg/Elbe
Postleitzahl: 21481
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/04/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 731365-2025
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. _________________________________________________________________________________________________
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 871 311,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bioplan - Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG
Angebot:
Kennung des Angebots: Bioplan - Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 493 324,13 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: A01
Titel: B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord: Floristische - Faunistische Kartierleistungen 2026
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bioplan - Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG
Angebot:
Kennung des Angebots: Bioplan - Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 377 986,88 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: A02
Titel: B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord: Floristische - Faunistische Kartierleistungen 2026
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2

8. Organisationen

8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummer: t:04315992300
Postanschrift: Küterstraße 30
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
Internetadresse: http://www.gmsh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Bioplan - Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE319214914
Postanschrift: Dorfstraße 27a
Stadt: Großharrie
Postleitzahl: 24625
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Bioplan - Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Dorfstraße 27a
Stadt: Großharrie
Postleitzahl: 24625
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (4394) 9999000
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Jerusalemsberg 9
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23568
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 451 3710
Profil des Erwerbers: www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-9002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 00adacff-1747-42f4-ba55-8e9a05293e41 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/01/2026 09:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 15467-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 7/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/01/2026