Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Dahlen
Delitzsch
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ebersbach
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Gersdorf
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großröhrsdorf
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Kurort Jonsdorf
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pausa-Mühltroff
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Rodewisch
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stadt Wehlen
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilkau-Haßlau
Wilsdruff
Wittichenau
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz

Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft – Waldbiotopkartierung Sachsen 2026

13912-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft – Waldbiotopkartierung Sachsen 2026
OJ S 6/2026 09/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Waldbiotopkartierung Sachsen 2026
Beschreibung: Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung in Sachsen 2026
Kennung des Verfahrens: d40d2dca-0a8d-4341-8bf8-80317e243097
Interne Kennung: 2025-VG-GL20-0253
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pirna OT Graupa
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 13
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Erklärung im Zusammenhang mit Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Diese Erklärung ist rechtswirksam zu unterzeichnen (NICHT Textform!). Vertretungsbefugnisse, die nicht dem Registerportal (Registerportal | Startseite) im Internet entnommen werden können, erfordern die Beifügung der aktuell datierten und unterschriebenen Vollmacht.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 665 Objekte
Beschreibung: TK 25 - Kurort Bad Gottleuba (FFH Mittelgebirgslandschaft um Oelsen, Bahrebachtal, Gottleubatal und angrenzende Laubwälder, Feuchtgebiete am Brand)
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Gottleuba
Postleitzahl: 01816
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Vertragsbeginn mit Auftragserteilung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 411 Objekte
Beschreibung: TK Waldheim, Frankenberg, Freiberg West
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Waldheim
Postleitzahl: 04736
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankenberg
Postleitzahl: 09669
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Vertragsbeginn mit Auftragserteilung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: 396 Objekte
Beschreibung: TK Annaberg-Buchholz (FFH Scheibenberger Heide, Pöhlwassertal mit Wernitzbächel)
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Vertragsbeginn mit Auftragserteilung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: 354 Objekte
Beschreibung: TK Klingenthal (FFH Bergwiesen um Klingenthal, Buchenwälder um Klingenthal)
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Klingenthal
Postleitzahl: 08248
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Vertragsbeginn mit Auftragserteilung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: 325 Objekte
Beschreibung: TK Zittau Nord (FFH Mandautal)
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zittau
Postleitzahl: 02763
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: 312 Objekte
Beschreibung: TK Roßwein (FFH Pitzschebachtal, Striegistäler und Aschbachtal)
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Roßwein
Postleitzahl: 04741
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: 289 Objekte
Beschreibung: TK Bautzen (FFH Spreegebiet oberhalb Bautzen, Buchenwaldgebiet Wilthen)
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: 272 Objekte
Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge)
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Plauen
Postleitzahl: 08523
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: 204 Objekte
Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain)
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gröditz
Postleitzahl: 01609
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zeithain
Postleitzahl: 01619
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: 167 Objekte
Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth)
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mühltroff
Postleitzahl: 07919
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gefell
Postleitzahl: 07926
Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hof
Postleitzahl: 95030
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: 160 Objekte
Beschreibung: TK Reinhardtsdorf Schöna (FFH Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen Sächsischen Schweiz)
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reinhardtsdorf Schöna
Postleitzahl: 01814
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: 144 Objekte
Beschreibung: TK Söllichau, Züllsdorf, Düben, Torgau, Falkenberg (FFH Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz)
Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Torgau
Postleitzahl: 04860
Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: 97 Objekte
Beschreibung: FFH Dubringer Moor, Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf
Interne Kennung: LOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Radeburg
Postleitzahl: 01471
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wittichenau
Postleitzahl: 02997
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Registrierungsnummer: 14-0923003SBS20-60
Postanschrift: Bonnewitzer Straße 34
Stadt: Pirna OT Graupa
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
Telefon: +49 35015420
Fax: +49 3501542213
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b83bad6f-cbf4-417a-ae90-4fe9a8180191 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/01/2026 17:18:08 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 13912-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 6/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/01/2026