1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wismut GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2.1.
Verfahren
Titel: Planung zur Instandsetzung des Fördergerüsts des Schachtes 371 im Bereich Sanierung Aue der Wismut GmbH
Beschreibung: Erbringung von Leistungen der Objekt- und Fachplanung der HOAI 2021 mit zugehörigen Besonderen Leistungen. Das Fördergerüst befindet sich im Bereich Sanierung Aue der Wismut GmbH an der Talstraße 7 der Stadt Hartenstein. Das Fördergerüst gilt, neben den Gebäuden Schacht-, Maschinen- und Zechenhaus, seit 2007 als Technisches Denkmal (Amt für Bauordnung und Denkmalpflege Zwickau). Der Schacht 371 sowie die umgebende Haldenlandschaft sind seit 2019 Teil der „Bergbaulandschaft Uranerzbergbau“ innerhalb des UNESCO Welterbes Montanregion Erzgebirge/ Krušnohoří. Aufgrund der historisch wichtigen Rolle bei der Gewinnung von Uranerz soll künftig das Gelände des Schachtes 371 als Präsentationsort für das „Erbe der Wismut“ durch die Wismut Stiftung gGmbH für die breite Öffentlichkeit erlebbar gestaltet werden. Bezüglich seiner Authentizität, Singularität und außergewöhnlichen historischen Bedeutung als verbliebene Zeugnisse des Uranbergbaus, verfolgt die Wismut Stiftung gGmbH das denkmalpflegerische Ziel, das Gebäudeensemble mit Fördergerüst zu erhalten. Das ca. 50 m hohe Stahlfördergerüst ist in das Schachthaus integriert und „wächst“ aus diesem heraus. Das 4-geschossige Schachthaus besteht aus einer Skelettbau-Konstruktion aus Stahlbeton mit Klinkermauerwerk ausgefacht. Die monolithischen Decken bestehen ebenfalls aus Stahlbeton mit teilweise eingefügten Stahlbühnen. Das Fördergerüst wurde im Werk 536 Cainsdorf gefertigt und 1958 aufgebaut. Zur Förderung diente eine zweitürmige Vier-Etagen-Förderkorbanlage, welche im Bereich der Personenbeförderung drei untereinander liegende Förderkörbe für je 20 Personen (jeweils nach oben und nach unten) antrieb und in der Lastenförderung in vier Etagen Haltepunkte aufwies, in welchen jeweils zwei Hunte auf- bzw. eingeladen werden konnten. Sie erreichte eine Leistung von 12 m/s bei Seilfahrt und 14 m/s bei Güterfahrt. Die Förderkorbanlage wurde 1996 außer Betrieb gesetzt. Der Schacht wurde im Jahr 2011 mittels einem Betonpfropfen verwahrt. Im Laufe der vergangenen Jahre sind am Fördergerüst vereinzelte Korrosionsschutzmaßnahmen und kleinere Umbauten vorgenommen worden. Das Fördergerüst des Schachthauses befindet sich, aufgrund der äußeren Einflüsse durch die Bewitterung in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Für das Fördergerüst wurde im April 2023 ein Sachstandsbericht mit Maßnahmenkatalog nach Sichtprüfung zum Erhaltungszustand erstellt. Auf dieser Grundlage müssen, unter statischen Gesichtspunkten, die Maßnahmen zum Erhalt umgesetzt werden. Das Fördergerüst befindet sich nicht mehr in Betrieb und soll auch für die Nachnutzung weder in Betrieb, noch für Besucher außerhalb des Schachthauses begehbar gemacht werden. Eine Befahrung des Schachtfördergerüstes soll lediglich zu Kontroll- und Wartungszwecken fungieren. Vorrangig ist hier der Erhalt des Fördergerüstes als Technisches Denkmal für die Dauerhaftigkeit anzusetzen. Das Fördergerüst ist ein stählernes Einstrebengerüst bestehend aus einem 8-stieligen Führungsgerüst aus Profilstahl. Das Führungsgerüst hat eine rahmenartige Tragstruktur. Zudem sind an das Führungsgerüst Hängebankträger angeschlossen. Die Streben sind in Hohlkastenschweißkonstruktionen ausgeführt. Die Seilscheibenträger sind in die Streben eingebunden und das Fördergerüst besitzt einen Kranbahnaufbau mit Hebezeug. Die Übertreibsicherung sind mit Spurlattenverdickung und Prellhölzer noch tlw. vorhanden. Es gibt 4 Seilscheiben mit einen Scheibendurchmesser von 7 m. Der Allgemeinzustand des Fördergerüstes ist von mäßiger bis starker Korrosion gekennzeichnet. Die tragenden Konstruktionsteile besitzen noch ausreichend Querschnitte. Allerdings befindet sich der Gesamtzustand des Gerüstes in einem sehr sanierungswürdigen Zustand. Es gilt, wieder einen mängelfreien Allgemeinzustand und einen Korrosionsschutz des gesamten Fördergerüstes, sowie aller verbindlichen Elemente zum Gerüst, im und außerhalb des Schachthauses, herzustellen. Die Denkmalbehörde ist in die Entscheidungen der einzelnen Maßnahmen einzubeziehen. Ebenso ist die Fundamentierung des Fördergerüstes zu prüfen und falls notwendig die Tragfähigkeit und den witterungsfesten Schutz wieder herzustellen. Leistungsort: Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue
Kennung des Verfahrens: 3b11953f-be80-49f4-9401-c3811161b3c4
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planung zur Instandsetzung des Fördergerüsts des Schachtes 371 im Bereich Sanierung Aue der Wismut GmbH, Los 1: Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Beschreibung: Planungsleistungen gem. § 43 HOAI Ingenieurbauwerke mit den Leistungsphasen 1 - 3 und optional 4 - 9 sowie nachfolgende Besondere Leistungen jeweils optional in den Leistungsphasen 8 und 9; LPH 8 (optional): Kostenkontrolle; LPH 8 (optional): Prüfen von Nachträgen; LPH 8 (optional): Örtliche Bauüberwachung; LPH 9 (optional): Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Leistungsort: Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue; Landkreis: Zwickau; Gemarkung: Hartenstein.
Interne Kennung: 1239883-U67 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die stufenweise Übertragung der Leistungen in den Leistungsphasen 4 bis 9 ist für den Auftraggeber optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wismut GmbH, Unternehmensleitung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/10/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 704998-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird mit 25 % bei der Bewertung des Angebots gewichtet. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Qualität wird mit 75 % bei der Bewertung des Angebots gewichtet. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Planung zur Instandsetzung des Fördergerüsts des Schachtes 371 im Bereich Sanierung Aue der Wismut GmbH, Los 2: Leistungsbild Tragwerksplanung
Beschreibung: Planungsleistungen gem. § 51 HOAI Ingenieurbauwerke mit den Leistungsphasen 1 - 3 und optional 4 - 6 sowie nachfolgende Besondere Leistungen jeweils optional in den Leistungsphasen 4, 5 und 8; LPH 4 (optional): Statischer Nachweis an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen; LPH 5 (optional): Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau; LPH 5 (optional): Werkstattzeichnungen; LPH 8 (optional): Ingenieurtechnische Kontrollen; LPH 8 (optional): Überwachung der Ausführung; LPH 8 (optional): Baubegehungen. Leistungsort: Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue, Landkreis: Zwickau Gemarkung: Hartenstein
Interne Kennung: 1239890-U67 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 bis 3. Die stufenweise Übertragung der Leistungen in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie die Besondere Leistung der Leistungsphase 8 ist für den Auftraggeber optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wismut GmbH, Unternehmensleitung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/10/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird mit 25 % bei der Bewertung des Angebots gewichtet. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Qualität wird mit 75 % bei der Bewertung des Angebots gewichtet. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Wismut GmbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE140856559
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Telefon: +493718120431
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: unbekannt
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c564852f-d496-443b-9f53-8430cec633c2 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2025 13:53:47 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 845370-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2025