5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: d8f31320-ef40-4be5-bf2a-0fb32c7a5113-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot im Hinblick auf Qualität und Preis. Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Einbeziehung der Summe der erreichten Wertungspunkte in den Wertungskriterien und dem Preis des Angebotes nach der Nutzwertanalyse. Nutzwert = (0,4 x Pmin / PAng + 0,6 x WAng /Wbest) x 100 Legende: Pmin: niedrigster Preis aller Angebote PAng: Preis des Angebotes WAng: Wertungspunkte des Angebotes Wbest: höchste erreichte Punktzahl aller Angebote Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Der maximale Nutzwert eines Angebotes kann bei 100 Punkten liegen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot im Hinblick auf Qualität und Preis. Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Einbeziehung der Summe der erreichten Wertungspunkte in den Wertungskriterien und dem Preis des Angebotes nach der Nutzwertanalyse. Nutzwert = (0,4 x Pmin / PAng + 0,6 x WAng /Wbest) x 100 Legende: Pmin: niedrigster Preis aller Angebote PAng: Preis des Angebotes WAng: Wertungspunkte des Angebotes Wbest: höchste erreichte Punktzahl aller Angebote Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Der maximale Nutzwert eines Angebotes kann bei 100 Punkten liegen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Organisation, die die Zahlung ausführt: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Zwickau - Landratsamt