5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Allgemeiner Hinweis zu den Mindestanforderungen an die Eignung und zur Eignungsbewertung: Im Rahmen der Eignung wird neben der Zusicherung einer Betriebshaftpflichtversicherung mindestens ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares und erfolgreich abgeschlossenes Referenzprojekt verlangt. Neben diesen beiden KO-Kriterien und den obligatorisch verlangten Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit wird die Eignung auch bewertet. Ausführliche Einzelheiten dazu finden Sie in der Vergabeunterlage, dort Teil A - Teilnahmeunterlage sowie in den Anlagen "ANLAGE Fragebogen Eignung" sowie "ANLAGE Referenzbeschreibung". Beide Anlagen müssen die Bewerber ausfüllen (letztere Anlage ggf. mehrfach) und als eigene Anlagen zum Teilnahmeantrag hochladen. Die Einzelheiten der Eignungskriterien sind in der Teilnahmeunterlage - insbesondere bei der Beschreibung der Vergleichbarkeitskriterien (Referenzen) - so umfangreich beschrieben, dass die Eignungskriterien aufgrund der Limitierungen der eForms nachfolgend nur verkürzt wiedergegeben werden können. Die ausführlich formulierten Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6e9cad93-e9b2-4e60-b1fb-5c904ae6fbd2/suitabilitycriteria Hinweise zu Zuschlagskriterien / Wirtschaftlichkeitsbewertung in der späteren Angebotsphase: Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt werden. Die Wertung der Angebote erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (UfAB 2018), wobei als Schwankungsbereich 10% und die Leistung als primäres Entscheidungskriterium festgelegt sind. In einem ersten Schritt wird für jedes vollständige und wertbare Angebot die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z = L /P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Die insoweit für die Berechnung der Kennzahl Z maßgeblichen Leistungspunkte ergeben sich aus Teil C – Leistungsbewertungsmatrix. In dieser sind alle zu bewertenden Konzepte (9 Stück) sowie die weiteren B-Kriterien (29 Einzelkriterien) einschließlich der auf das jeweilige Einzelkriterium / Konzept entfallenden Gewichtungspunkte aufgeführt. Die Konzepte sind insgesamt mit 670 (von 1000) Gewichtungspunkten gewichtet. Dementsprechend entfallen auf die übrigen B-Kriterien insgesamt 330 Gewichtungspunkte. Für weitergehende Einzelheiten wird auf Teil C – Leistungsbewertungsmatrix verwiesen. Sowohl jedes einzelne Konzept als auch jedes sonstige Bewertungskriterium (Einzelkriterien) wird separat mit mindestens 0 und höchstens 10 Bewertungspunkten bewertet. Zu den Einzelheiten der Anforderungen an das jeweilige Konzept und wegen des vom Auftraggeber bei der entsprechenden Konzeptbewertung zugrunde gelegten Bewertungsmaßstabs wird auf die jeweils pro Konzept zur Verfügung gestellte ANLAGE Konzeptbewertung [Konzept] verwiesen. Zur Ermittlung der Leistungspunkte werden die jeweils einschlägigen Gewichtungspunkte des Einzelkriteriums / des jeweiligen Konzepts mit der jeweilige Bewertungspunktzahl multipliziert. Insgesamt können somit in Summe bis zu 10.000 Leistungspunkte erzielt werden. Nach der anhand von Leistungspunkten und Preis durchgeführten Ermittlung der Kennzahl Z der jeweiligen Angebote, scheiden in einem zweiten Schritt der Angebotswertung alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des Schwankungsbereichs der besten Kennzahl Z (Zmax) im Wettbewerb liegen. Der Schwankungsbereich (SB) ist im hiesigen Vergabeverfahren festgelegt auf 10 %. Das bedeutet, dass sich der Schwankungsbereich von der besten Kennzahl Z (Zmax) bis zu der hypothetischen Kennzahl Z reicht, die sich rechnerisch ergibt, wenn von der besten Kennzahl Z (Zmax) 10% subtrahiert werden. Anders ausgedrückt liegt der Schwankungsbereich vorliegend im Bereich von Zmax bis (Zmax * 0,9). Es verbleiben für die weitere Wertung nur Angebote, deren Kennzahl Z im Schwankungsbereich liegt. Unter den im Schwankungsbereich verbliebenen Angeboten wird gemäß dem nachfolgend mitgeteilten Entscheidungskriterium das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt. Entscheidungskriterium (EK) im Sinne der erweiterten Richtwertmethode ist die Qualität insgesamt (gemäß Leistungspunkzahl L). Das Angebot, dessen Kennzahl Z innerhalb dieses Schwankungsbereichs [Zmax bis (Zmax * 0,9)] liegt und gleichzeitig die höchste Leistungspunktzahl L ausweist, ist zu bezuschlagen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe dieser Vorgaben den ersten Rang (= „Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L mehrerer im Schwankungsbereich befindlicher Angebote“) wird als sekundäres Entscheidungskriterium das Kriterium Preis (Gesamtangebotspreis brutto) herangezogen. Sollte auch unter Beachtung des sekundären Entscheidungskriterium zwischen zwei qualitativ gleichen Angeboten Parität bestehen („Neben der Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L auch Preisgleichheit und damit letztlich Gleichheit bei der Kennzahl Z“), entscheidet über die Zuschlagsentscheidung – soweit eine unzulässige Absprache nicht angenommen werden kann – das Los.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (KO-Kriterium) Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Bewertungskriterien Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wurde folgendes Bewertungskriterium festgelegt: Betriebshaftpflichtversicherung: 10% Neben der insoweit bereits oben dargestellten Mindestanforderung an eine für den Auftrag abzuschließende Betriebshaftpflichtversicherung werden die Angaben des Bewerbers zudem bewertet. Der Bewerber erhält 10 Bewertungspunkte, wenn er für den Auftrag bereits einen abgeschlossenen Vertrag über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o.g. Deckungssummen vorweisen kann oder wenn er eine verbindliche Deckungszusage eines Versicherers mit dem entsprechenden Inhalt vorweisen kann. Der Bewerber erhält 0 Bewertungspunkte, wenn er lediglich die Erklärung abgibt, spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung eine mindestens den Mindestanforderungen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und dem Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis unaufgefordert vorzulegen. Eine Bewertung mit 0 Punkten führt nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, sondern hat lediglich Einfluss auf die Bewertung der Eignung, die letztlich maßgeblich für das vom AG aufzustellende Ranking ist. Gesamtbenotung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die für dieses Kriterium vergebenen Bewertungspunkte werden mit der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtungspunktzahl multipliziert. Auf diese Weise sind bei diesem Kriterium maximal 1.000 Eignungspunkte zu erreichen. Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet. Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er zumindest die an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt. Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmeantragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden. Hinsichtlich der Einzelheiten verweist der Auftraggeber zu den nachfolgenden Ausführungen bei „Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand / Referenzen“. Bewertungskriterien Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt: Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand / Referenzen 70 % (60% + 10%) [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmeantragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden [bewertetes KO-Kriterium]. Hierzu ist neben der Angabe, wie viele vergleichbare Referenzen eingereicht werden (ANLAGE Fragebogen Eignung), auch die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für eine Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn es nach dem o.g. Stichtag (drei Jahre vor dem Datum der Teilnahmefrist) begonnen wurde und seit mindestens 12 Monaten läuft oder es wenn seit dem o.g. Stichtag jedenfalls mindestens 12 Monate lief und nicht vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt wurde. Die Referenzen werden jeweils separat benotet. Die Benotung erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Referenzkriterien mittels eines additiven Notenpunktesystems. Je mehr Notenpunkte eine Referenz erhält, desto besser fällt die Bewertung der jeweiligen Referenz aus. Ein Referenzprojekt gilt dann als vergleichbar, wenn es dem hier zu vergebenden Auftrag im Wesentlichen entspricht. Dafür wiederum muss die Referenz insbesondere von den im Folgenden insgesamt 219 möglichen Notenpunkten mindestens 100 Punkte erhalten und zugleich die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts (KO-Kriterien) erfüllen. Letztere sind nachfolgend explizit kenntlich gemacht (vgl. Nummern 1, 7, 10, 11, 14). [Es folgen 40 Vergleichbarkeitskriterien, die aufgrund technischer Limitierung nicht vollständig abgebildet werden können. Insoweit wird ergänzend auf Teil A - Teilnahmeunterlage verwiesen. Für die Bekanntmachung sollen jedenfalls die KO-Kriterien aufgeführt werden.] [A] Bis zu 9 Punkte insgesamt erhält ein Referenzprojekt, wenn die Verwender der Fachanwendung im Referenzprojekt die Art der im hiesigen Auftrag geplanten Verwender bestmöglich widerspiegelt. Hierzu wird kumulativ wie folgt bewertet: Waren obere bzw. oberste Landesbehörden (Landesministerien) Verwender im Referenzprojekt erhält die Referenz hierfür 1 Punkt, für Dienststellen der Landesministerien 1 weiteren Punkt, für untere Landesbehörden (Kreise) weitere 2 Punkte, für Einheiten der Kreise weitere 2 Punkte, für Ämter und Gemeinden weitere 2 Punkte, für sog. npol Leitstellen 1 weiteren Punkt. War von den genannten Verwendern im Referenzprojekt kein einziger Verwender der Fachanwendung, führt dies zum Ausschluss der Referenz. Eine Vergleichbarkeit des betroffenen Referenzprojekts mit dem hier zu vergebenden Auftrag wird in diesem Fall verneint. Insoweit ist dieses Referenzkriterium ein KO Kriterium. [...] [A] Anbindung an Tetra-BOS realisiert worden: 4 Punkte. Ist dies im Referenzprojekt nicht realisiert worden, führt dies zum Ausschluss der Referenz. [A] Wurde der Bereich E-Mail integriert: 4 Punkte. Ist dies im Referenzprojekt nicht realisiert worden, führt dies zum Ausschluss der Referenz. [...] [A] Funktionalität einer Offline-Nutzung – d. h. einzelne Stäbe können ohne zentrale Komponenten/einer zentralen Instanz auf lokalen Instanzen weiterarbeiten – war Gegenstand des Referenzauftrags: 8 Punkte. Ist dies im Referenzprojekt nicht realisiert worden, führt dies zum Ausschluss der Referenz. [A] Funktionalitäten für die zentrale Bereitstellung von Stammdaten waren Gegenstand des Referenzauftrags: 5 Punkte. Ist dies im Referenzprojekt nicht realisiert worden, führt dies zum Ausschluss der Referenz. [...] [A] Instanzen wurden miteinander vernetzt, welche sich in verschiedenen IT-Sicherheitszonen bzw. Netzen befunden haben: 6 Punkte. Ist dies im Referenzprojekt nicht realisiert worden, führt dies zum Ausschluss der Referenz. [...] Mithin können anhand der 40 Referenzkriterien insgesamt bis zu 219 Punkte (Notenpunkte) gesammelt werden. Aus den Notenpunkten werden Bewertungspunkte (0-10) ermittelt gemäß der Formel: Bewertungspunkte=((erreichte Notenpunkte)/219)×10 Die Referenz des Bewerbers mit den meisten Bewertungspunkte gilt als beste Referenz des Bewerbers (Referenz 1). Die Bewertungspunkte der Referenz 1 gehen zu 60% in die Gesamtbewertung der Eignung ein (600 von 1000 Gewichtungspunkten). Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung auf Grundlage der in ANLAGE Referenzbeschreibung gemachten Angaben die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich durch den Bewerber im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die jeweils eingereichten Referenzen separat betrachtet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Wenn der Bewerber mindestens ein weiteres vergleichbares und erfolgreich abgeschlossenes Referenzprojekt nachweisen kann (zu beiden Aspekten siehe bereits oben bei Referenz1) , wird diese weitere Referenz pauschal mit 10 Bewertungspunkten bewertet und geht zu 10% in die Gesamtbewertung der Eignung ein (100 von 1000 Gewichtungspunkten). Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich durch den Bewerber im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die jeweils eingereichten Referenzen separat betrachtet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 20% Der Auftraggeber bewertet die „Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ als Eignungskriterium anhand von für das allgemeine Qualitätsmanagement üblichen Zertifikaten. Dazu hat der Bewerber in der ANLAGE Fragebogen Eignung entsprechende Angaben zu machen. Für das Kriterium „Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ erhält der Bewerber jeweils Punktwerte von 0 bis 10 Bewertungspunkte. Diese gehen insgesamt zu 20% in die Gesamtbewertung der Eignung ein (200 von 1000 Gewichtungspunkten). 10 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 7 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn kein Qualitätsmanagementsystem beim Auftragnehmer eingesetzt wird bzw. keine geeigneten QM-Maßnahmen nachgewiesen werden können. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Nur wenn neben den Angaben des Bewerbers auch für andere Unternehmen Angaben dazu gemacht / Nachweise eingereicht werden sollen, ist die ANLAGE Qualitätssicherung auszufüllen (ggf. mehrfach genutzt) und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht. Weitere Anlagen Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der technischen und berufli-chen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet. Gesamtbenotung technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die für die Kriterien Referenzen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung vergebenen Bewertungspunkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtungspunktzahl multipliziert, um die Eignungspunktzahl für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu ermitteln. Insgesamt können also im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit insgesamt bis zu 9.000 Eignungspunkte erreicht werden. Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er zumindest einen Ge-samtpunktwert von 5.000 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtpunktwertes von 9.000 Punkten erreicht und an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Gleichwohl ist ein Entwurf der Leistungsbewertungsmatrix veröffentlich. Es werden 9 Konzepte verlangt werden (insgesamt 67% Leistungsbewertung), daneben gibt es 29 B-Kriterien (Einzelkriterien), die mit 33% der Leistungsbewertung ausmachen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach LSÜG SH
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende zus. Anforderungen an AN werden gestellt: • deutsche Sprache bei Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von EU-US Data Privacy Framework in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erkl. zur Vertraulichkeit bei d. Auftragsdurchführung, • Erkl. zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erkl. zum LkSG, • Erkl. zur VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erkl. zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach LSÜG SH.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieterassistenten zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein