1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Erzgebirgsklinikum gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Konsolidierung der KIS-Systeme und Ertüchtigung der digitalen Dienste im Bereich Pflege- und Behandlungsdokumentation (FTB 2-6)
Beschreibung: Konsolidierung der KIS-Systeme und Ertüchtigung der digitalen Dienste im Bereich Pflege- und Behandlungsdokumentation (FTB 2-6) für die Erzgebirgsklinikum gGmbH
Kennung des Verfahrens: 6e89061a-aaf1-45b2-aab4-56b3523200bc
Interne Kennung: ERZ-KHZG-KIS
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814400 Klinisches Informationssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Chemnitzer Straße 15
Stadt: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Konsolidierung der KIS-Systeme und Ertüchtigung der digitalen Dienste im Bereich Pflege- und Behandlungsdokumentation (FTB 2-6)
Beschreibung: Die Erzgebirgsklinikum gGmbH gewährleistet mit ihren vier Krankenhausstandorten Annaberg, Stollberg, Zschopau und Olbernhau eine umfassende medizinische Versorgung im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Als kommunales Haus der Regelversorgung versteht sich das Erzgebirgsklinikum als zentraler Dienstleister für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen im Erzgebirge. Mit über 2.500 hochqualifizierten Mitarbeitenden und 955 stationären Betten versorgt das Klinikum jährlich etwa 34.000 stationäre und 205.000 ambulante Patienten. Die bisherige IT-Systemlandschaft im klinischen Bereich ist historisch gewachsen und durch heterogene KIS-Systeme geprägt. Während am Standort Annaberg-Buchholz NEXUS KIS als Krankenhausinformationssystem (KIS) und Klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) eingesetzt wird, befinden sich an den weiteren Standorten Stollberg, Zschopau und Olbernhau noch Systeme auf Basis von SAP i.s.h. und Cerner i.s.h.med, die zum Ende 2027 abgekündigt wurden. Vor diesem Hintergrund soll die bestehende Systemlandschaft vereinheitlicht, auf den aktuellen Stand der Technik modernisiert und funktional zur Gewährleistung der digitalen Dienste im Sinne der Kran-kenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) in den Fördertatbeständen 2 bis 6 erweitert werden. Ziel des Projekts ist: - die Konsolidierung der KIS-Systeme auf eine einheitliche, zukunftsfähige Plattform, - die Migration der Standorte Stollberg, Zschopau und Olbernhau auf das am Standort Annaberg-Buchholz etablierte NEXUS-KIS inklusive Abrechnungslösung als eigenständige Standort-Mandanten der Erzgebirgsklinikum gGmbH, - sowie die Ertüchtigung der digitalen Dienste in den Bereichen Pflege- und Behandlungsdokumentation gemäß den Fördertatbeständen 2 bis 6 KHSFV an allen Standorten und alle Mandanten der Erzgebirgsklinikum gGmbH. Das Projekt trägt somit unmittelbar zur Digitalstrategie des Erzgebirgsklinikums bei und verfolgt das Ziel, die Qualität der Patientenversorgung, die Prozesssicherheit sowie die Interoperabilität der klinischen Informationssysteme nachhaltig zu erhöhen. Gegenstand ist die Planung, Implementierung und Integration einer einheitlichen Krankenhausinformationssystem-Landschaft für alle vier Standorte des Erzgebirgsklinikums unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere: 1. Ertüchtigung des bestehenden KIS/KAS am Standort Annaberg-Buchholz um Module und Funktionalitäten der Pflege- und Behandlungsdokumentation einschließlich Interoperabilität, mobile Dokumentation, Medikationsworkflow, Befundkommunikation, Entscheidungsunterstützung und Patienteninteraktion gemäß den Fördertatbeständen 2 bis 6 KHSFV, 2. KIS/KAS-Migration der weiteren Standorte Stollberg, Zschopau und Olbernhau auf Basis des ertüchtigten Mandanten Annaberg-Buchholz, 3. Herstellung der Interoperabilität zu bestehenden Subsystemen (siehe Anlage Schnittstellenliste), 4. Schaffung einer durchgängigen digitalen Dokumentationskette über alle Versorgungsebenen hinweg (stationär, teilstationär, ambulant), 5. Bereitstellung der benötigten Hardware auf dem aktuellen Stand der Technik zur Sicherstellung eines performanten und zukunftsfähigen Betriebs des Gesamtsystems, 6. Erbringen von Systemserviceleistungen, Projektmanagement, Schulung, Implementierungsleistungen zur Errichtung und Betrieb des Gesamtsystems für 60 Monate. Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt den funktionalen Leistungsumfang des Vorhabens, legt die zu erreichenden Ergebnisse und Systemmerkmale fest, ohne konkrete technische oder produktspezifische Vorgaben zu machen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814400 Klinisches Informationssystem
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Chemnitzer Straße 15
Stadt: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Erzgebirgsklinikum gGmbH
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Derzeit betreibt die Erzgebirgsklinikum gGmbH an ihren vier Standorten verschiedene zwei verschiedene KIS-Systeme: - Am Standort Annaberg ist die Lösung "Nexus-KIS" inklusive Abrechnungskomponente produktiv im Einsatz. - An den Standorten Stollberg, Zschopau und Olbernhau werden die SAP-Produkte i.s.h. med und SAP IS-H genutzt. Der Hersteller SAP hat das Modul IS-H verbindlich zum 31.12.2027 abgekündigt, ohne eine Nachfolgekomponente bereitzustellen. Ohne eine funktionale Alternative ist die rechtssichere und leistungsfähige Abrechnung medizinischer Leistungen über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr gewährleistet. Das Klinikum strebt daher eine technische Konsolidierung auf die bereits im Unternehmen etablierte Nexus-Plattform an, um sowohl die KHZG-Vorgaben als auch die Betriebs- und Abrechnungssicherheit zu erfüllen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV kann ein Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt: 1. Technische Notwendigkeit: Die SAP IS-H-Komponente wird ersatzlos abgekündigt. Eine alternative Lösung muss kurzfristig eingeführt werden, um die Abrechnungsfähigkeit sicherzustellen. 2. Implementierungsrisiken bei Drittanbieter-Lösungen: Ein vollständiger Systemwechsel mit neuen Anbietern würde zu gravierenden Risiken im Gesamtunternehmen führen: 3. Systeminstabilität und Schnittstellenprobleme, a. Verlust abrechnungsrelevanter Daten, b. erheblicher personeller Ressourcenaufwand, c. Verfall von KHZG-Fördermitteln bei Nichteinhaltung der engen Umsetzungsfrist. 4. Bewährte Lösung am Standort Annaberg: Die Nexus-Lösung ist dort bereits erfolgreich produktiv im Einsatz. Hausinterne Expertise, etablierte Betriebsprozesse und standardisierte Workarounds ermöglichen eine risikominimierte, zeitgerechte Ausweitung auf die übrigen Standorte. 5. Digitalisierungsabschlag gemäß § 5 Abs. 3h KHEntgG: Sofern die Muss-Kriterien aus den KHZG-Fördertatbeständen 2 bis 6 nicht bis zum 31.12.2025 umgesetzt werden, droht ein Abschlag von bis zu 2 % auf das DRG-Entgelt pro stationärem Fall. Für die Erzgebirgsklinikum gGmbH mit einem hohen Fallvolumen würde dies zu erheblichen Erlöseinbußen führen, die unter Berücksichtigung der vorangegangenen Insolvenz in Eigenverwaltung ein akutes wirtschaftliches Risiko darstellen - bis hin zur Gefährdung der Unternehmensfortführung. Die Entscheidung für die Nexus-Lösung basiert ausschließlich auf objektiv gegebenen technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen. Ein künstlicher Ausschluss des Wettbewerbs liegt daher nicht vor. Eine alternative Abfrage der vorgenannten Kenntnisse über die Eignungskriterien würde demgegenüber eine bloße Förmelei darstellen, die potentiellen Interessenten Bearbeitungsaufwand verursachen würde, ohne dass diese eine realistische Chance auf Erfüllung der Kriterien hätten. Umgekehrt würde die vorherige Vermittlung dieser Kenntnisse gegenüber anderen Interessenten aus dem Markt einen mindestens mehrmonatigen Unterweisungsprozess erfordern, der wiederum für das Klinikum sowohl in wirtschaftlicher als auch in zeitlicher Hinsicht einen unzumutbaren Aufwand verursachen würde. Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV sind erfüllt. Ein hinreichender Wettbewerb ist aufgrund der besonderen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen nicht gegeben. Die Nexus-Lösung ist als einzige wirtschaftlich, technisch und fristgerecht realisierbare Lösung identifiziert. Die Transparenz- und Dokumentationspflichten gemäß § 8 VgV werden vollumfänglich eingehalten. Die Vergabeentscheidung wird im Vergabevermerk vollständig, nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert. Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist im vorliegenden Fall ausnahmsweise gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig. Die vergaberechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit, Transparenz und Gleichbehandlung bleiben gewahrt, da nur ein Unternehmen - die interface systems GmbH - nachweislich in der Lage ist, die Leistung technisch und rechtssicher zu erbringen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift sind nachvollziehbar dokumentiert, sachlich gerechtfertigt und stehen im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Nexus Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 04/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Erzgebirgsklinikum gGmbH
Registrierungsnummer: DE211569138
Postanschrift: Chemnitzer Straße 15
Stadt: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
Telefon: +49 24319484380
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: Altchemnitzer Straße 41
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Nexus Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE142987401
Postanschrift: Irmastraße 1
Stadt: Donaueschingen
Postleitzahl: 78166
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6b63280e-4381-4d83-be26-8c1ce4c0b380 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/12/2025 16:37:57 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 825245-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 240/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/12/2025