5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Mit der Option, für den Auftraggeber, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen, zweimal um ein Jahr zu verlängern
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Trägerländer von Dataport
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Carrierleistung wiederkehrende Dienstleistung.
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziffer 5.4.2) formell und materiell erfüllen, für Los 1 und Los 2 werden jeweils mindestens 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV) werden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien (s. Ziffer 5.4.2).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderli-chen Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mindestanforderungen: Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: 5.4.2.2.1.1 Referenzen: Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens zwei im Wesentlichen vergleichbaren Referenzprojekte Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: [Auswertung der ANLAGE Referenzen] Ort bzw .Region der Ausführung der Referenz: Mindestanforderung Deutschland Ausführungszeitraum: Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossen oder laufend. Bereitstellung von symmetrischen Internetanschlüssen im Bereich von 2,5 Mbit/s bis 1 Gbit/s Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt: 5.4.2.2.2.1 Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand / Referenzen 100 % [Auswertung der ANLAGE Referenzen] Stammt die Referenz aus dem Bereich öffentlicher Auftraggeber? 20%. Ja = 10Pkt., nein = 0 Pkt. Die Anschlüsse werden bundesweit zur Verfügung gestellt? 30%. Ja = 10Pkt., nein = 0 Pkt. Die Referenz wurde mindestens als TIER2-Provider erbracht? 20%.Ja = 10Pkt., nein = 0 Pkt. Anzahl der Anschlüsse? 10%. Mind. 10 Anschlüsse = 10Pkt., je 1 Anschlüsse weniger = 1 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt. Der Auftragnehmer hat mindestens zu 30% eigene Accessleitungen zur Anbindung der Standorte genutzt? 20%. Ja = 10Pkt., nein = 0 Pkt. Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, oder am Laufen sind, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Ausführungsort, vergleichbarer Auftraggeber, Rolle des Bewerbers) gemäß Anlage Referenzen im Wesentlichen entspricht und damit der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft bzw. geendet hat und sie insbesondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben. Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung der mit [A] (Ausschlusskriterium) gekennzeichneten Abfragen zur Referenz. Fehlt die Antwort zu einer dieser pro Referenz mit [A] gekennzeichneten Abfragen, so wird die betreffende Referenz als nicht wert bar betrachtet. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert (60% der möglichen Gesamteignungspunkte) erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin: Der Auftraggeber gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht der Auftraggeber davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3
Mindestpunktzahl: 6
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Die ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt ein-zureichen / Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die An-lage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Maßnahmen zur IT-Sicherheit Die ANGABE IT-Sicherheitsmanagementsystem ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen / Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderli-chen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „IT-Sicherheitsmanagement-Maßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig besitzt. Im Bereich der Informationssicherheitsmanagementsysteme werden die folgenden Zertifikate berücksichtigt: • ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz • ISO 27001 Dabei wird das Vorliegen eines einschlägigen Zertifikats nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vorrangig vor einem Zertifikat nach ISO 27001 berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die An-lage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das IT-Sicherheitsmanagementsystem erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze Die ANGABE Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ist mit dem Teilnahmean-trag vollständig ausgefüllt im eVergabe-Kriterium Betreiber öffentlicher Telekommunikati-onsnetze die erforderlichen Angaben zu machen. Der Bewerber muss ein Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gem. § 3 Nr. 42 TKG sein und gemäß § 5 Abs. 4 TKG bei der Bundesnetzagentur gelistet sein. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die An-lage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze erforder-lich ist, ausführen wird. Sollte der Bewerber nicht bei der Bundesnetzagentur gelistet sein, ist der Teilnahme-antrag zwingend vom Verfahren auszuschließen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Bei der Gesamtwertung wird immer von zwei Referenzen ausgegangen. Werden weniger als zwei wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet. Hinweis: Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchster arithmetischer Mittelwert der Eignungspunkte entspricht der besten Bewerbung). Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten drei Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können. Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Dokument Anlage Referenzen eingetragen werden. Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium eine Bewertung gemäß der in Anlage Referenzen veröffentlichten Bewertungsmatrix vorgenommen. Für jedes [B]-Kriterium können unter „Bewertung“ max. 10 Punkte erreicht werden. Dieser Punktwert wird multipliziert mit den zugehörigen Gewichtungen pro Kriterium und ergibt „Gewichtete Eignungspunkte“. Die pro Referenz ermittelten „Gewichteten Eignungspunkte“ werden anschließend zu einem Ergebnis „Gesamtpunkte Referenz“ addiert. Aus allen abgegeben Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittel-wert der „Gesamtpunkte Referenz“ gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens zwei Referenzen ausgegangen. Das heißt, wird nur eine Referenz abgegeben, fließen für die fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein. Der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen muss mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreichen, also im Mittelwert 6 Punkte, betragen (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftrag-nehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieteras-sistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein