2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze, 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45247110 Kanalbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Quedensweg
Stadt: Mönkeberg
Postleitzahl: 24248
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Verfahren betrifft die Vergabe von Leistungen durch die Gemeinde Mönkeberg, wird aber teilweise auch im Namen anderer Auftraggeber (Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde, Stadtwerke Kiel AG, TNG Stadtnetz GmbH, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH) durchgeführt. Zu 5.1.12: Die Angebote sind zwingend elektronisch über die E-Vergabeplattform einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB.
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland. Zu erklären mit Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen gem. Formblatt.