1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Kauf von zwei (2) Immunfärbeautomaten
Beschreibung: Der Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von zwei Immunfärbeautomaten "BOND-PRIME" des Herstellers Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH.
Kennung des Verfahrens: 0226334e-0c4a-4947-8704-686657b5b353
Interne Kennung: 300052793
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden Institut für Pathologie Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWMRSH#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Kauf von zwei (2) Immunfärbeautomaten
Beschreibung: Der Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von zwei Immunfärbeautomaten "BOND-PRIME" des Herstellers Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH.
Interne Kennung: 300052793
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden Institut für Pathologie Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 GWB (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung). Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Leistung aufgrund der unter Punkt "Begründung der Direktvergabe" dargestellten Gründe nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und deshalb die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem in dieser Bekanntmachung benannten Unternehmen abzuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht vor Ablauf dieser Wartefrist. Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) § 135 Abs. 1 GWB sieht vor, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam ist, wenn der öffentliche Auftraggeber (Nr. 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (Nr. 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Absatz 1 Nr. 2 tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 nicht ein, wenn (Nr. 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (Nr. 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), und (Nr. 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen den beabsichtigten Vertragsschluss / die Auftragserteilung wendet, muss insofern innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB gilt (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB); interessierte Unternehmen, die in der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt haben, trifft keine Rügeobliegenheit i.S.d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 - 3 GWB. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 02.12.2025)).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, "weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist" (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH in Betracht. Der BOND-PRIME Immunfärbeautomat ist das einzige System, dass mit Blick auf die bestehenden Anforderungen für den Einsatz am Institut für Pathologie am UKD und damit für die Beschaffung in Betracht kommt. Beschafft werden sollen zwei Immunfärbeautomaten mit folgenden zwingend erforderliche Eigenschaften: - Bei vitaler/ lebensbedrohlicher Indikation, z.B. obere Einflussstauung bei Lymphom oder aggressive maligne Tumore bei Kindern die eine zeitnahe, lebensrettende Therapie erfordern muss eine Durchlaufzeit von maximal 2 Stunden gewährleistet werden (Notfalldiagnostik). Wenn dies nicht gegeben ist, kommt es zu erheblichen Folgen/Gefahren für den Patienten, was ärztlicherseits keines falls akzeptiert werden kann. Die durchschnittliche Durchlaufzeit (maximal 2 Stunden) der IHC-Objektträger muss so kurz sein, damit eine ausreichend schnelle Bearbeitung/ Diagnose auch in Notfällen gewährleistet ist. Dies ist besonders unerlässlich für Diagnosen bei vitaler/ lebensbedrohlicher Indikation. - Durchführung der Chromogen- in- situ- Hybridisierung (CISH) muss zur Verfügung stehen. Die Chromogen- in- situ- Hybridisierung (CISH) wird u.a. für die beabsichtigte Lymphom- und HPV- Diagnostik eingesetzt und benötigt. Es muss i.Ü. eine vollautomatisierte HPV CISH mit RTU- Reagenzien durchführbar sein. Mit einem solchen Kit kann eine Infektion im Gewebe mit Humanen Papilloma Viren (HPV) der high risk Gruppe nachgewiesen werden, was benötigt wird. - Laden einzelner vorrangiger Objektträger jederzeit in beliebiger Kombination (Notfalltherapie) mit beliebigen Färbeprotokollen ohne Kapazitätsverlust muss möglich sein, weil: 1.) kein Vorsortieren der Objektträger nach Vorbehandlung; 2.) Einzelstart möglich ohne Objektträger-Plätze zu verlieren; 3.) Zeitersparnis Eine umfassende Marktbetrachtung durch Recherchen, Gespräche mit Fachkollegen anderer Krankenhäuser sowie mit Unternehmensvertretern bzw. die Auseinandersetzung mit den sonstigen am Markt befindlichen Systemen hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Die Firma Leica bietet derzeit als einziges Unternehmen ein System an, welches alle zwingenden Anforderungen des UKD erfüllt. Der von Leica BOND-PRIME Immunfärbeautomat, ein vollautomatisches IHC-, CISH- und Dual-Färbesystem, bietet eine durchschnittliche Durchlaufzeit der IHC-Objektträger von 95 Minuten. Diese Bearbeitungszeit gewährleistet die Einhaltung aller Erfordernisse für die beabsichtigte Notfalldiagnostik. Mit dem Leica BOND- PRIME Immunfärbeautomat sind CISH- Färbungen, wie sie u.a. in der Lymphomdiagnostik eingesetzt werden, möglich. Die Firma Leica ist aktuell der einzige Anbieter bei dem eine vollautomatisierte HPV CISH mit RTU- Reagenzien durchführbar ist. Mit diesem Kit kann eine Infektion im Gewebe mit Humanen Papilloma Viren (HPV) der high risk Gruppe nachgewiesen werden. Eine Infektion mit Humanen Papilloma Viren der high risk Gruppe (HPV- Typen 16, 18, 31, 33, 51) sind in mehr als 95 % der Fälle Ursache für hochgradige Dysplasien/ Plattenepithelkarzinome des Gebärmutterhalses. Als Surrogatmarker für eine solche Infektion wird im Institut für Pathologie der Antikörper p16 in der Immunhistologie bereits eingesetzt, der eine Tyrosinkinase färbt, die durch den Einbau von viralen Proteinen in das Wirtsgenom hochreguliert wird. Allerdings gelingt damit nicht eine Identifikation der unterschiedlichen viralen Subtypen. Es kann vorkommen, dass trotz einer Infektion mit high- risk HPV die p16 Färbung kein eindeutiges Ergebnis (kein sog. block pattern staining) liefert (Int. J. Mol. Sci. 2024, 25, 5354. https://doi.org/10.3390/ijms25105354). Der Einsatz des von der Firma LEICA entwickelten Assay in Form einer Colour- in- situ- Hybridisierung (CISH), die auf dem LEICA BOND anwendbar ist, deckt diese diagnostische Lücke und kann die high risk Typen 16, 18, 31, 33, 51 direkt detektieren, was für den geplanten Einsatz unverzichtbar ist. Zudem ist es durch die CISH-Untersuchung möglich, eine Aussage zu treffen, in welchen Epithellagen die HPV-DNA in die Zellen integriert ist und ob abhängig davon ggf. ein erhöhtes Progressions-potential besteht. Dieses ist vor allem zur Planung des Weiteren Vorgehens bei sehr jungen Patientinnen, bei Patientinnen mit Kinderwunsch und bei histologisch gesicherter mäßiggradiger Dysplasie sehr hilfreich. So können den Patientinnen unnötige Operationen erspart und Komplikationen vermieden werden. Aus Gründen des Patientenwohls kann hierauf nicht verzichtet werden. Die Beschaffung der beiden BOND-PRIME Immunfärbeautomaten ist insofern zwingend erforderlich. Es ist im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.02.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten die gegenständlichen Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung der beiden BOND-PRIME Immunfärbeautomaten einen anforderungsgerechten Einsatz im Institut für Pathologie (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 300052793
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 300052793
Titel: Kauf von zwei (2) Immunfärbeautomaten
Datum der Auswahl des Gewinners: 21/11/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
Telefon: +49 351-4582908
Fax: +49 3514588883509
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE8111402974
Postanschrift: Ernst-Leitz-Straße 17-37
Stadt: Wetzlar
Postleitzahl: 35578
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Telefon: 06441294001
Fax: 06441294011
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f6db2913-74b0-40d3-aafa-4d18d92c0df8 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/12/2025 14:40:11 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 802702-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 233/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2025