1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ONTRAS Gastransport GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Transformation in die Cloud basierte Infrastruktur und Nutzung des gaswirtschaftlichen Abrechnungssystems GAS-X als SaaS Anwendung
Beschreibung: Der Leistungsumfang umfasst die Transformation der gaswirtschaftlichen Standardsoftware GAS-X der ONTRAS auf die SaaS-Plattform cpX.Energy und den anschließenden Einsatz des GAS-X-Systems auf Basis einer Software as a Service (SaaS) Lösung auf der Herstellerplattform cpX.Energy.
Kennung des Verfahrens: 257da2d9-6777-4e2f-ae0a-a330b4faf93d
Interne Kennung: ONTRAS-2025-0022
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Maximilianallee 4
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass der Beschaffungsgegenstand aufgrund der dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Unternehmen Sopra Steria zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Transformation in die Cloud basierte Infrastruktur und Nutzung des gaswirtschaftlichen Abrechnungssystems GAS-X als SaaS Anwendung
Beschreibung: Der Leistungsumfang umfasst die Transformation der gaswirtschaftlichen Standardsoftware GAS-X der ONTRAS auf die SaaS-Plattform cpX.Energy und den anschließenden Einsatz des GAS-X-Systems auf Basis einer Software as a Service (SaaS) Lösung auf der Herstellerplattform cpX.Energy.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann durch den Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres - erstmalig jedoch zum Ablauf des 31. Dezember 2029 - ordentlich gekündigt werden. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Der Auftragnehmer ist zur Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres berechtigt - erstmalig jedoch zum Ablauf des 31. Dezember 2029. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 30
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ONTRAS Gastransport GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der Leistungsumfang umfasst die Transformation der gaswirtschaftlichen Standardsoftware GAS-X der ONTRAS auf die SaaS-Plattform cpX.Energy und den anschließenden Einsatz des GAS-X-Systems auf Basis einer Software as a Service (SaaS) Lösung auf der Herstellerplattform cpX.Energy. ONTRAS setzt bislang die gaswirtschaftliche Standardsoftware GAS-X des Anbieters Sopra Steria für die Marktprozesse des Energiedatenmanagements (Modul TME und GRID) und der Transportabrechnung (Modul BILLING) ein. Mit dem System GAS-X werden für ONTRAS bislang die Prozesse im Energiemarkt als On-Premise-Produkte unterstützt, welche jedoch zum 31.12.2026 von Sopra Steria abgekündigt wurden. ONTRAS plant deshalb im Rahmen eines Major Release Wechsels auf die Plattform cpX.Energy den Einsatz von GAS-X auf der Basis eines Software as a Service (SaaS) Ansatzes. Hierfür muss zunächst die Transformation des aktuellen GAS-X Systems auf die SaaS-Plattform cpX.Energy vorgenommen werden. Das System GAS-X von Sopra Steria ist für ONTRAS das zentrale IT-System zur Erzeugung, Verarbeitung und Visualisierung energiewirtschaftlicher Zeitreihen und Allokationsdaten sowie zur Rechnungslegung gaswirtschaftlicher Prozesse. Es erfüllt nicht nur regulatorische und eichrechtliche Anforderungen, welche die ONTRAS einzuhalten hat, gleichermaßen, sondern es kann dabei auch die besonderen Anforderungen von ONTRAS als Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) an die Prozesse der Transportabrechnung und des Energiedatenmanagements (siehe nachfolgend) im Hinblick auf deren Zusammenspiel und Komplexität als einziges System am Markt abbilden. Darüber hinaus werden an die Gasbeschaffenheitsrekonstruktion Anforderungen der PTB gestellt (u.a. PTB 7.64). GAS-X ist dabei integrierter Teil des Zulassungsprozesses und Sopra Steria setzt die sich daraus ergebenden Anforderungen als einziger Anbieter individuell um. Bereits im Ursprungsvertrag der on premises Lösung war aufgrund dieser individuellen Anforderungen von ONTRAS als FNB seinerzeit kein alternativer Anbieter auf dem Markt, der das Alleinstellungsmerkmal von Sopra Steria entkräften konnte. Die Vermeidung zukünftigen potentiell weiteren Beschaffungsbedarfs war seinerzeit konsequenterweise mangels Angebots am Markt kein Prüfungsumfang. Auch im Zuge der Transition auf die Cloud Lösung ist es der ONTRAS nach aktueller und gründlicher Prüfung nicht möglich, die Alleinstellung von Sopra Steria zu beenden, da nach erfolgter Recherche und Ansprache des Marktes weiterhin kein Anbieter vorhanden ist, der den individuellen Bedarf der ONTRAS an ihre speziellen Prozesse befriedigen oder gleichwertige Lösungen innerhalb der für die Verfügbarkeit der Anwendung vorgegebenen Zeit entwickeln kann. Entsprechende Recherchen am Markt bei möglichen Anbietern von Softwareentwicklung wurden abschlägig beschieden. Im Energiedatenmanagement betreibt ONTRAS als Fernleitungsnetzbetreiber - anders als die Verteilnetzbetreiber - alle Messstellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM), oft mit Messung hohen Drücken und gesonderten Prozessanforderungen wie z. B.: technische Anforderung u.a. K-Zahl-Korrektur, Ersatzwertbildung, Prozessanforderung aus KoV, Versand der Mengen auf Stundenbasis, hoher Automatisierungsgrad, hohe Anforderungen an die Plausibilität der Daten. Auch im Prozess Transportabrechnung werden von Sopra Steria über das GAS-X System als einzigem Anbieter spezifische Abrechnungsprozesse der Fernleitungsnetzbetreiber umgesetzt und somit für ONTRAS maßgebliche Anforderungen wie Kapazitätsabrechnung, Kapazitätsüberschreitung, interne Bestellung, Biogasumlage und Fast-close Rechnungslegung erfüllt. Die Applikation GAS-X von Sopra Steria ist darüber hinaus tief in die bestehende Systemlandschaft von ONTRAS eingebettet und verfügt aktuell über mehr als 40 Schnittstellen zu unternehmenskritischen Kernsystemen. Zu den unverzichtbaren Schnittstellen gehören insbesondere: für Messstammdaten PSIrwin, für Nominierungsdaten mts.nom, für Kapazitätsbuchungen und Kapazitätseinbringungen mts.cm für Prozesse der Marktkommunikation und interne Kommunikation mts.com, für Prozesse der Finanzbuchhaltung SAP, für das Berichtswesen idaNet, für die Datenfernübertragung caplog-x und GISA sowie die Schnittstelle zum ONTRAS- Kundenportal. Eine Vergabe an einen neuen Dienstleister würde neben einer extrem zeit- und kostenaufwändigen Neuimplementierung der genannten Schnittstellen zu erheblichen Risiken in der IT-Sicherheit führen. Die Konfiguration neuer Schnittstellen geht stets mit Schwachstellen der neuen Technologien, potenziellen Fehlkonfigurationen und damit einer Vergrößerung der Angriffsflächen auf die IT-Struktur einher. Es besteht damit das erhebliche Risiko, dass durch nötig werdende Neuimplementierungen die bestehende Sicherheit des Netzwerks der ONTRAS kompromittiert wird. Gleichzeitig sind einige Prozesse im GAS-X auch ohne Schnittstelle eng verzahnt. Die Module BILLING, GRID und TME sind eng untereinander verknüpft. BILLING baut zum einen auf den Daten der Kapazitätsbuchungen auf und benötigt teilweise Messdaten (Kapazitätsüberschreitung, Überwachung interne Bestellung, Biogasentgelte). Es existiert weder eine Schnittstelle von einem anderen Abrechnungssystem zum BILLING noch umgekehrt. Das BILLING-Moduls konnte nur im Zusammenspiel mit dem Modul für das Energiedatenmanagement von Sopra Steria niedrig kalkuliert werden und macht so nur ungefähr 10% der Kosten von GAS-X insgesamt (90% Kostenanteil Energiedatenmanagement) aus. Bei einer eigenständigen Beschaffung eines BILLING Moduls am Markt wäre somit ein zehnfach erhöhter Preis zu bezahlen, was eine separate Beschaffung somit auch wirtschaftlich ausschließt. Es sind der ONTRAS nach Marktansprache keine Anbieter bekannt, welche bis zur Abkündigung gleichwertige Cloud-Systeme hinsichtlich der Kombination der spezifischen und unabdingbar benötigten Anforderungen an die o.g. Prozesse anbieten können. Auch aus den benannten IT-Sicherheitsgründen ist ein Wechsel nicht möglich.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sopra Steria SE
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: ONTRAS Gastransport GmbH
Registrierungsnummer: DE245749659
Postanschrift: Maximilianallee 4
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341271114049
Fax: 0 0 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Sopra Steria SE
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE118671351
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7e993c54-ad87-4db5-83e1-c2cd706025a4 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2025 13:57:43 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 784231-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 228/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/11/2025