Deutschland – Videokonferenzsoftwarepaket – Zentrale On-Premises-Videokommunikationslösung

777565-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Videokonferenzsoftwarepaket – Zentrale On-Premises-Videokommunikationslösung
OJ S 226/2025 24/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Zentrale On-Premises-Videokommunikationslösung
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung der nachfolgend beschriebenen Hard- und/oder Software sowie damit verbundene Dienstleistungen: 1. Lieferung von Softwarelizenzen gem. EVB-IT Überlassung Typ B, sowie (sofern notwendig) Hardware gem. EVB-IT-Kauf zur Realisierung einer skalierbaren und mandantenfähigen Videokonferenzlösung für mindestens 400 parallele Teilnehmer, 40 aktive parallele Konferenzen und der Möglichkeit zur Anbindung von ca. 360 vorhandenen Raumsystemen. ▪ Die gelieferte Lösung muss von Dataport im eigenen Rechenzentrum mandantenfähig unter Beachtung der Empfehlungen des BSI-Grundschutzes für erhöhten Schutzbedarf im Rechenzentrum des AG installier- und betreibbar sein (On Premises). ▪ Da die angebotene Lösung in einer komplexen Netzzonen Architektur betrieben werden soll, muss für jeden Netzzonenwechsel ein Application-Layer-Gateway (ALG) oder eine gleichwertige, BSI-konforme Alternative mit nachgewiesenem Schutzprofil geliefert werden. ▪ Die Softwarelizenzen müssen gemäß „EVB-IT Überlassung Typ B“ gegen regelmäßiges Entgelt (Miete) überlassen werden. ▪ Sofern Hardware Teil der angebotenen Lösung ist, wird sie gemäß „EVB-IT-Kauf“ gegen einmaliges Entgelt (Kauf) geliefert. Falls die Angebotene Lösung keine Hardware beinhaltet ist der „EVB-IT-Kauf“-Vertrag nicht relevant. ▪ Dataport erhält das Recht, ihrerseits Nutzungsrechte an der Lösung, insbesondere an Lizenzen, gegen Entgelt an ihre Kunden zu vergeben (erweitertes Nutzungsrecht, Unterlizenzierung). ▪ Die Lösung muss mit den vorhandenen Cisco-Raumsystemen nutzbar sein (SIP/H.323). ▪ Die Lösung muss die Kommunikation mit internen und externen Teilnehmern über das Internet und Einwahl mittels Web-RTC unterstützen. ▪ Die gelieferte Lösung muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dies erfordert entsprechend § 3 Abs. 1 BITV 2.0 (2019), dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. Die Umsetzung der Nutzbarkeit orientiert sich hinsichtlich der Aspekte Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit an den Maßgaben der DIN EN ISO 9241. 2. Lieferung von mit der gelieferten Hard- und/oder Software verbundenen Dienstleistungen für ▪ Beratung bei und Lieferung von Informationen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich Konfiguration und Customizing in Form eines Implementierungsprojekts gem. „EVB-IT Dienstleistungen“ ▪ Schulung von Administratoren gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. ▪ Support (Hotline) und Störungsbehebung gem. „EVB-IT Pflege S - Langfassung“ für gelieferte Software, sowie EVB-IT-Kauf für gelieferte Hardware. ▪ Pflege der Software und Bereitstellung von Updates gem. „EVB-IT Pflege S – Langfassung“ ▪ Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die als Entwurf beigefügten Unterlagen Teil B – Leistungsbeschreibung sowie Kriterienkatalog verwiesen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie der finale Katalog der fachlichen und technischen Anforderungen an die Lösung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bietern zur Verfügung gestellt.
Kennung des Verfahrens: a00c068b-380d-4e52-9b5a-7c4692cc7162
Interne Kennung: DP-2025000107
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48515000 Videokonferenzsoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 32232000 Videokonferenzeinrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Informationen und Kommunikation (siehe auch Teil A der Vergabeunterlagen, Kap. 4.1.2): Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabe-verfahren sowie zur Teilnahmeantrags- / Angebotserstellung und -einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Teilnahmeantragsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Teilnahmeantrags erstmalig initiiert hat. Der Bewerber hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers (s.o.) senden. Für den Teilnahmeantrag und das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Im Falle von Korrekturen der Vergabeunterlagen hat der Bewerber selbst dafür Sorge zu tragen, die aktuelle Fassung der jeweiligen Unterlagen zu verwenden. Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf Grundlage unvollständiger oder nicht aktueller Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers / Bieters. 2. Höchstwert Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird dieser Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Rahmenvertrag fristlos zu kündigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Zentrale On-Premises-Videokommunikationslösung
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung der nachfolgend beschriebenen Hard- und/oder Software sowie damit verbundene Dienstleistungen: 1. Lieferung von Softwarelizenzen gem. EVB-IT Überlassung Typ B, sowie (sofern notwendig) Hardware gem. EVB-IT-Kauf zur Realisierung einer skalierbaren und mandantenfähigen Videokonferenzlösung für mindestens 400 parallele Teilnehmer, 40 aktive parallele Konferenzen und der Möglichkeit zur Anbindung von ca. 360 vorhandenen Raumsystemen. ▪ Die gelieferte Lösung muss von Dataport im eigenen Rechenzentrum mandantenfähig unter Beachtung der Empfehlungen des BSI-Grundschutzes für erhöhten Schutzbedarf im Rechenzentrum des AG installier- und betreibbar sein (On Premises). ▪ Da die angebotene Lösung in einer komplexen Netzzonen Architektur betrieben werden soll, muss für jeden Netzzonenwechsel ein Application-Layer-Gateway (ALG) oder eine gleichwertige, BSI-konforme Alternative mit nachgewiesenem Schutzprofil geliefert werden. ▪ Die Softwarelizenzen müssen gemäß „EVB-IT Überlassung Typ B“ gegen regelmäßiges Entgelt (Miete) überlassen werden. ▪ Sofern Hardware Teil der angebotenen Lösung ist, wird sie gemäß „EVB-IT-Kauf“ gegen einmaliges Entgelt (Kauf) geliefert. Falls die Angebotene Lösung keine Hardware beinhaltet ist der „EVB-IT-Kauf“-Vertrag nicht relevant. ▪ Dataport erhält das Recht, ihrerseits Nutzungsrechte an der Lösung, insbesondere an Lizenzen, gegen Entgelt an ihre Kunden zu vergeben (erweitertes Nutzungsrecht, Unterlizenzierung). ▪ Die Lösung muss mit den vorhandenen Cisco-Raumsystemen nutzbar sein (SIP/H.323). ▪ Die Lösung muss die Kommunikation mit internen und externen Teilnehmern über das Internet und Einwahl mittels Web-RTC unterstützen. ▪ Die gelieferte Lösung muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dies erfordert entsprechend § 3 Abs. 1 BITV 2.0 (2019), dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. Die Umsetzung der Nutzbarkeit orientiert sich hinsichtlich der Aspekte Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit an den Maßgaben der DIN EN ISO 9241. 2. Lieferung von mit der gelieferten Hard- und/oder Software verbundenen Dienstleistungen für ▪ Beratung bei und Lieferung von Informationen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich Konfiguration und Customizing in Form eines Implementierungsprojekts gem. „EVB-IT Dienstleistungen“ ▪ Schulung von Administratoren gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. ▪ Support (Hotline) und Störungsbehebung gem. „EVB-IT Pflege S - Langfassung“ für gelieferte Software, sowie EVB-IT-Kauf für gelieferte Hardware. ▪ Pflege der Software und Bereitstellung von Updates gem. „EVB-IT Pflege S – Langfassung“ ▪ Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die als Entwurf beigefügten Unterlagen Teil B – Leistungsbeschreibung sowie Kriterienkatalog verwiesen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie der finale Katalog der fachlichen und technischen Anforderungen an die Lösung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bietern zur Verfügung gestellt.
Interne Kennung: 8db8bd76-d145-416f-8025-87ab5c398f42
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48515000 Videokonferenzsoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 32232000 Videokonferenzeinrichtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen vom Auftragnehmer zu beziehen:
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 10/05/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 6 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Der daraus resultierende Mehrbedarf ist nicht in den Schätzmengen/ im Höchstwert enthalten; diese erhöhen sich entsprechend anteilig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung Beschreibung Eignungskriterium Referenzen: Der erste Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn eine bestimmte Anzahl von vergleichbaren Referenzaufträgen erbracht wurde: • 0 Punkte: 1 vergleichbarer Referenzauftrag (Mindestanforderung, siehe Kap. 5.4.2.2.1.1) • 400 Punkte: 2 vergleichbare Referenzaufträge • 600 Punkte: 3 oder mehr vergleichbare Referenzaufträge Der zweite Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn vergleichbare Referenzaufträge eine Lösung betreffen, die mandantenfähig ist. • 100 Punkte: 1 vergleichbarer Referenzauftrag mit einer mandantenfähigen Lösung • 200 Punkte: 2 vergleichbare Referenzaufträge mit einer mandantenfähigen Lösung • 300 Punkte: 3 oder mehr vergleichbare Referenzaufträge mit einer mandantenfähigen Lösung Der dritte Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn vergleichbare Referenzaufträge innerhalb der öffentlichen Verwaltung erbracht wurden; hierzu zählen alle öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB: • 100 Punkte: 1 vergleichbarer Referenzauftrag für einen öffentlichen Auftraggeber • 200 Punkte: 2 vergleichbare Referenzaufträge für einen öffentlichen Auftraggeber • 300 Punkte: 3 oder mehr vergleichbare Referenzaufträge für einen öffentlichen Auftraggeber Der vierte Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn vergleichbare Referenzaufträge eine Lösung mit dem Schutzbedarf „hoch“ betreffen. • 100 Punkte: 1 vergleichbarer Referenzauftrag über eine Lösung mit dem Schutzbedarf „hoch“ • 200 Punkte: 2 vergleichbare Referenzaufträge über eine Lösung mit dem Schutzbedarf „hoch“ • 300 Punkte: 3 oder mehr vergleichbare Referenzaufträge über eine Lösung mit dem Schutzbedarf „hoch“
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist vollständig zu beantworten. Zusätzlich sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer zusätzlich im jeweiligen Formularfeld einzeln die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen aufzuführen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Nettoumsatz im Geschäftsfeld „Videokommunikationslösungen“ in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je mindestens 350.000 Euro betrug. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers je Geschäftsjahr addiert und es wird ein gemeinsamer Durch-schnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.1.2.1.2.1 „Umsatz“ die entsprechenden Angaben für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. – im Fall einer Eignungsleihe – für den Bewerber und den privilegierten Unterauftragnehmer separat anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 500.000 Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 500.000 Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 500.000 Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags in der eVergabe (unter Pos. 2.1.2.1.2.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Es ist mindestens 1 vergleichbarer Referenzauftrag, welcher in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzaufträge) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit der Referenzauftrag mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen beschreiben. Ein Referenzauftrag muss daher mindestens folgende Anforderungen gleichzeitig erfüllen, um als vergleichbar zu gelten: • Bereitstellung und Betrieb einer zentralen On-Premises-Videokommunikationssystem mit hoher Qualität (720p) • Unterstützung einer hohen Anzahl gleichzeitiger Teilnehmer (mindestens 400 parallele Teilnehmer) und 40 parallele Konferenzen • Einbindung von SIP, H.323 Raumsystemen. • Die Referenz wurde im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz er-bracht Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung im Zeitraum vom o.g. Stichtag bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens für 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder • wenn die Leistung im Zeitraum vom o.g. Stichtag bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens seit 12 Monaten erbracht wird (das meint produktiven Betrieb) und über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • Referenzen, die vor dem Stichtag begonnen wurden, können berücksichtigt werden, sofern gleichzeitig eine der beiden vorstehenden Bedingungen erfüllt wird. • wenn er dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin: Der Auftraggeber gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht der Auftraggeber davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hin-sichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen über-prüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche An-gaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand/Referenzen“ erhält der Bewerber 0 bis 1500 Punkte. Dabei werden die Referenzen anhand der nachstehenden sog. Anforderungsblöcke benotet und gewichtet. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungsblock in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes“ / „Referenzen“ 4 Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß den unten angegebenen Prozentsätzen gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus. Anforderungsblöcke (Untergewichtung in %): 1. Anzahl von vgl. Referenzaufträgen (40%) 2. Anzahl von vgl. Referenzaufträgen über eine mandantenfähige Lösung (20%) 3. Anzahl von vgl. Referenzaufträgen für öffentliche Auftraggeber (20%) 4. Anzahl von vgl. Referenzaufträgen mit der Schutzanforderung „hoch" (20%) Die weitere Beschreibung der Anforderungsblöcke findet sich in dieser Bekanntmachung unter Ziffer 5.1.6, Unterabschnitt "Zusätzliche Informationen".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Im eVergabe-Kriterium Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu machen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im Tätigkeitsbereich „technische Ausgestaltung und technischer Support für Videokommunikationslösungen“ in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 10 betrug. Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sind nicht zu berücksichtigen. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers je Geschäftsjahr addiert und es wird ein gemeinsamer Durchschnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.1.2.2.2.2 „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. – im Fall einer Eignungsleihe – für den Bewerber und den privilegierten Unterauftragnehmer separat anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen. Für das Kriterium „Personalkennzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 1500. Bewertet wird die Anzahl von Personen im Tätigkeitsbereich „technische Ausgestaltung und technischer Support für Videokommunikationslösungen“ in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Punkte ergeben sich folgendermaßen: • 0 Punkte: Der Bieter verfügt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils über 10 Personen im Tätigkeitsbereich „technische Ausgestaltung und technischer Support für Videokommunikationslösungen“ (Mindestanforderung). • 800 Punkte: Der Bieter verfügt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils über mehr als 10 und höchstens 50 Personen im Tätigkeitsbereich „technische Ausgestaltung und technischer Support für Videokommunikationslösungen“. • 1500 Punkte: Der Bieter verfügt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils über mehr als 50 Personen im Tätigkeitsbereich „technische Ausgestaltung und technischer Support für Videokommunikationslösungen“.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Im eVergabe-Kriterium Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen mindestens über ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss, verfügt. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte der geforderte Nachweis nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Für das Kriterium „Qualitätssicherung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 1500. Bewertet wird, in welcher Form ein Qualitätsmanagementsystem angewendet wird. • 0 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss (Mindestanforderung) • 1500 Punkte für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung, die den einschlägigen Geschäftsbereich umfasst. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Maßnahmen zur IT-Sicherheit: Im eVergabe-Kriterium Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den IT-Sicherheitsmanagementmaßnahmen werden daraufhin über-prüft, ob das Unternehmen mindestens über ein dem Standard DIN EN ISO27001:2017 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 27001:2017 dargestellt sein muss, verfügt. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte der geforderte Nachweis nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Für das Kriterium „Maßnahmen zur IT-Sicherheit“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 1500. Bewertet wird, in welcher Form ein IT-Sicherheitsmanagementsystem angewendet wird. • 0 Punkte für ein dem Standard ISO 27001 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Vorgaben der ISO 27001 dargestellt sein muss (Mindestanforderung, siehe Kap. 5.4.2.2.1.4) • 1500 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder SOC 2 Type II oder IT-Grundschutz-Zertifikat des BSI oder eine gleichwertige andere Zertifizierung, die den einschlägigen Geschäftsbereich umfasst Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: -Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10VgV) -Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe -Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für Ihr Unternehmen keine der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, - Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art.5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukrainedestabilisieren, hingewiesen. Die vorgegebene Eigenerklärung ist abzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 3
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis nach Einfacher Richtwertmethode gemäß UfAB 2018
Beschreibung: Wertungsrelevanter Gesamtangebotspreis gemäß Teil C - Preisblatt (dieser setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen). Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien ermittelt. Die Zuschlagskriterien sind in diesem Fall Preis und Qualität. Als Bewertungsmethode wurde die Einfache Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 festgelegt. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" Die Variablen haben folgende Bedeutung: Z= Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L=(Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P=Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Bewertungsrelevant sind sind die Kriterien gemäß Leistungsbewertungsmatrix.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/01/2026
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Aufgrund des Dataport-Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten von Dataport sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfa-chen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicher-heitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden. Der Auftragnehmer wird spätestens drei Monate vor Ablauf der Sicherheitsüberprüfung das Selbstauskunftsformular für die Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung nach §34 HmbSÜGG selbstständig einreichen.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 02/11/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: An Auftragnehmer werden zusätzliche Anforderungen gestellt: • deutsche Sprache bei Auftragsausführung • Verpflichtung z. Sicherstellung, dass z. Auftragserfüllung eingesetzte Leistende nicht die „Technologie v. L. Ron Hubbard“ bei Auftragsdurchführung anwenden, lehren o. in sonstiger Weise verbreiten. • Dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, die der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf Basis d. EU-US Data Privacy Framework in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Bedingung auch mit Wirkung f. seine Unterauftragnehmer. • Erklärungen z. Vertraulichkeit bei Auftragsdurchführung • Erklärung z. Fremdfirmenordnung von Dataport • Erklärungen z. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz • Erklärung z. Verordnung (EU) 2022/576 d. Rates v. 08.04.2022 • Erklärungen z. DSGVO u. Auftragsverarbeitung • Überprüfung d. bei d. Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach HmbSÜGG
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieterassistenten zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Internetadresse: https://www.dataport.de
Profil des Erwerbers: https://vergabeverfahren.dataport.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4534baf3-f849-4427-ae49-31fe66f2847f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2025 00:41:55 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 777565-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 226/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/11/2025