5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unter-nehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der durchschnittliche Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren pro Jahr mindestens 5 Mio. Euro beträgt. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Erklärung im eVergabe Kriterium 1.2.1.2.1.2.1 [Betriebshaftpflichtversicherung] ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmewettbewerbsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Davon sollen zwei Referenzen bei öffentlichen Auftraggebern und eine Referenz bei einem Kunden der Erwerbs-/Privatwirtschaft nachgewiesen werden. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertrags-dauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit für die zwei Referenzen bei öffentlichen Auftraggebern berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantra-ges erfolgreich produktiv gesetzt ist. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht erforderlich, über die Mindestanzahl hinausgehend Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies soll mit drei Referenzen, die den Auftragsgegenstand umfänglich widerspiegeln, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig ange-sehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung nach oben vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 Referenzen zum Auf-tragsgegenstand grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibun-gen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitäts-mängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Im eVergabe-Kriterium Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu machen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 50 Vollzeitkräfte (welche als Berater oder Entwickler [keine Verwaltungsmitarbeiten-den/Overhead] angestellt sind) beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: A1) Referenzen bei öffntlichen Auftragebern Die Referenzen werden anhand der folgenden 3 Kriterien bewertet: • öffentlich-rechtlicher Auftraggeber (10 Punkte = inhaltlich vergleichbare Referenz aus einem Stadtstaat, 7 Punkte = vergleichbare Referenz aus Landesbehörde mit mehreren Standorten oder einer Großstadt [größer 500.000 Einwohner] mit bezirklich gegliederten Verwaltungsstrukturen; 3 Punkte = vergleichbare Referenz bei sonstigen öffentlichen Auftraggebern, ansonsten 0 Punkte), • Umfang der Tätigkeiten in abgerechneten Beratungs-/Entwicklungstagen (10 Punkte > 200 Beratungstage, 7 Punkte >= 100 < 200 Beratungstage, 3 Punkte >= 50 < 100 Beratungstage, ansonsten 0 Punkte, • Technische Expertise in der Anwendung von: 1. Node.js mit TypeScript, 2. React mit dem NextJSFramework, TypeScript und TailwindCSS, 3. OpenSearch und PostgreSQL, 4. containerisiert mit Docker und Helm für den Einsatz in Kubernetes, 5. Architektur gemäß dem Industriestandard 12 Factor App, 6. Entwicklungsprozesse konform nach BSI-Grundschutz CON.8, 7. Continuous Deployment mit GitLab CI, 8. AWS ECR sowie die GitLab Container Registry für das Hosting und die Distri-bution der Images, 9. Compliance-Prüfungen mit trivy und rego, 10. Deployment-Konfigurationen gemäß BSI-Grundschutz 11. Beschreibung der Test-Infrastruktur durch Terraform 12. Test-Dokumentation mittels Infrastructure as Code (IaC) 13. Versionierungs- und Code-Management über Git und GitLab Die Verwendung der o.g. Technologien soll in der Referenz kurz dargestellt und nicht lediglich aufgezählt werden. Für den Auftraggeber ist es von besonderer Bedeutung, dass möglichst viele der oben stehenden Technologien in einer Referenz gemeinsam nachgewiesen wer-den, damit ihm gegenüber nachgewiesen werden kann, dass der Auftragnehmer Erfahrungen mit vergleichbar komplexen Aufgaben gewonnen hat. Bei 11 oder mehr in einer Referenz nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 10 Punkte vergeben, bei 8 bis 10 nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 7 Punkte vergeben, bei 5 bis 7 nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 3 Punkte, ansonsten 0 Punkte in der Bewertung der Referenz berücksichtigt. A2) Referenz bei einem erwerbs-/privatwirtschaftlichen Auftraggeber Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Referenzen werden anhand der folgenden 2 Kriterien bewertet: • Umfang der Tätigkeiten in abgerechneten Beratungs-/Entwicklungstagen (10 Punkte >= 200 Beratungstage, 7 Punkte >= 100 < 200 Beratungstage, 3 Punkte >= 50 < 100 Beratungstage, ansonsten 0 Punkte, • Technische Expertise in der Anwendung von: 1. Node.js mit TypeScript, 2. React mit dem NextJSFramework, TypeScript und TailwindCSS, 3. OpenSearch und PostgreSQL, 4. containerisiert mit Docker und Helm für den Einsatz in Kubernetes, 5. Architektur gemäß dem Industriestandard 12 Factor App, 6. Entwicklungsprozesse konform nach BSI-Grundschutz CON.8, 7. Continuous Deployment mit GitLab CI, 8. AWS ECR sowie die GitLab Container Registry für das Hosting und die Distri-bution der Images, 9. Compliance-Prüfungen mit trivy und rego, 10. Deployment-Konfigurationen gemäß BSI-Grundschutz 11. Beschreibung der Test-Infrastruktur durch Terraform 12. Test-Dokumentation mittels Infrastructure as Code (IaC) 13. Versionierungs- und Code-Management über Git und GitLab Die Verwendung der o.g. Technologien soll in der jeweiligen Referenz kurz dargestellt und nicht lediglich aufgezählt werden. Für den Auftraggeber ist es von besonderer Bedeutung, dass möglichst viele der oben stehenden Technologien in einer Referenz gemeinsam nachgewiesen werden, damit ihm gegenüber nachgewiesen werden kann, dass der Auftragnehmer Erfahrungen mit vergleichbar komplexen Aufgaben gewonnen hat. Bei 11 oder mehr in einer Referenz nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 10 Punkte vergeben, bei 8 bis 10 nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 7 Punkte vergeben, bei 5 bis 7 nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 3 Punkte, ansonsten 0 Punkte in der Bewertung der Referenz berücksichtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nachfolgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtnettopreis gem. Preisblatt Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches insgesamt den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nachfolgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtnettopreis gem. Preisblatt Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches insgesamt den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/01/2026
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Der Auftragnehmer darf gem. Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsge-setzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden. Der Auftragnehmer wird spätestens drei Monate vor Ablauf der Sicherheitsüberprüfung das Selbstauskunftsformular für die Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung nach §34 HmbSÜGG selbstständig einreichen
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke