Deutschland – Netzwerkinfrastruktur – Beschaffung einer Checkpoint Firewall-Lösung

736121-2025 - Ergebnis
Deutschland – Netzwerkinfrastruktur – Beschaffung einer Checkpoint Firewall-Lösung
OJ S 214/2025 06/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Erzgebirgsklinikum gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer Checkpoint Firewall-Lösung
Beschreibung: Beschaffung einer Checkpoint Firewall-Lösung
Kennung des Verfahrens: 74ec6c0e-8688-4119-ac96-c0f7d1286d84
Interne Kennung: ERZ-KHZG-Firewall-Lösung
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51611100 Hardwareinstallation
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Chemnitzer Straße 15
Stadt: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer Checkpoint Firewall-Lösung
Beschreibung: Das Erzgebirgsklinikum mit seinen vier Häusern Annaberg, Stollberg, Zschopau und Olbernhau gewährleistet eine umfassende medizinische Versorgung im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Als kommunales Klinikum und Einrichtung der Regelversorgung verstehen wir uns als Dienstleister für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen im Erzgebirge. Auf dieser Grundlage garantieren wir mit über 2.500 hochqualifizierten Mitarbeitern und 955 stationären Betten die Versorgung für etwa 34.000 stationäre und 205.000 ambulante Patienten jährlich. Im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds 2 werden Mittel bereitgestellt, welche die Digitalisierung und vor allem die IT-Sicherheit in Krankenhäusern beträchtlich verbessern sollen. Für die Erzgebirgsklinikum gGmbH ist die Beschaffung und Einführung eines zentralen Checkpoint Firewall Systems für alle Standorte ein Baustein, um diese Ziele zu erreichen und damit zu einer signifikanten Verbesserung der IT-Sicherheit beizutragen. Ziel des Verfahrens ist die Lieferung, Konfiguration und Inbetriebnahme einer modernen Firewall-Lösung für die oben genannten Standorte des Erzgebirgsklinikums. Die Erzgebirgsklinikum gGmbH setzt seit Jahren auf das hohe Sicherheitsniveau und die Zuverlässigkeit von Checkpoint-Produkten. Diese sind mit einem hohen Integrationsgrad in die IT-Sicherheitsprozesse der Kliniken eingebunden. Durch die neueste Generation der Checkpoint-Firewall-Systeme und Sicherheitssoftware sollen diese Prozesse nun erweitert und optimiert werden. Check Point-Firewalls Firewalls von Check Point sind leistungsfähige Netzwerksicherheits-Gateways mit Next-Gen-Firewall-Funktionen, der speziell für hochsichere und leistungsfähige Umgebungen entwickelt wurde. Im Umfeld eines Krankenhauses wir damit die Grundlage für Informationssicherheit auf höchstem Niveau geschaffen, insbesondere beim Schutz sensibler Daten (Patientendaten, Gesundheitsakten) vor Cyberangriffen, sowie der Gewährleistung der Verfügbarkeit kritischer IT-Systeme (z. B. RIS, PACS, KIS). Hinzukommen Hochverfügbarkeit, Langlebigkeit und Zuverlässigkeit der Systeme, denn Stromausfall, Hardwarefehler oder Systemabsturz dürfen nicht zum Ausfall kritischer Anwendungen führen. Mit zunehmenden digitalen Workloads (Telemedizin, IoT-Medizingeräte, große Bilddaten etc.) wird Performance entscheidend, verbunden mit geringen Gesamtbetriebskosten, der Einhaltung von Compliance und Datenschutz, sowie der effizienten zentralen Verwaltung in einem räumlich verteilten Krankenhausverbund. Im Rahmen des Verfahrens sind die benötigten Hardware-Komponenten zu liefern, einzurichten und in Betrieb zu nehmen. Im Einzelnen sind folgende Aufgaben durch den Bieter umzusetzen: - Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems im Gesamtverbund des Auftraggebers durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration sämtlicher Komponenten. - Anbindung / Integration der relevanten Subsysteme - Durchführung der aufgeführten Projektmanagementleistungen - Durchführung der aufgeführten Schulungen - Erstellung und Fortschreibung der geforderten Dokumentationen - Erbringung von Systemserviceleistungen für das Gesamtsystem
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51611100 Hardwareinstallation
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Chemnitzer Straße 15
Stadt: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Erzgebirgsklinikum gGmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die bestehende Systemlandschaft basiert auf spezifischen technischen Komponenten und Integrationen, die vollständig nur durch das Unternehmen interface systems GmbH, Zwinglistr. 11/13, 01277 Dresden abgebildet werden können. Die Ausführung des Auftrages erfordert detaillierte Kenntnisse sowohl der derzeit bereits im Klinikum in Verwendung befindlichen Komponenten und Systeme als auch der bestehenden Systemarchitektur. Des Weiteren muss mit dem Auftrag zwangsläufig die Einräumung von Zugängen zu proprietären Schnittstellen und Komponenten verbunden werden, die wiederum ohne Gefährdung der laufenden Systeme nur auf der Basis der zuvor beschriebenen Vorkenntnisse verantwortungsvoll eingeräumt werden kann. Das Unternehmen interface systems GmbH verfügt im Sinne der vorgenannten Anforderungen - aufgrund der Vorbeauftragung - derzeit als einziges Unternehmen über: 1. tiefgehende Kenntnisse der bestehenden Architektur, 2. Zugänge zu proprietären Schnittstellen und Integrationen, Eine alternative Abfrage der vorgenannten Kenntnisse über die Eignungskriterien würde demgegenüber eine bloße Förmelei darstellen, die potentiellen Interessenten Bearbeitungsaufwand verursachen würde, ohne dass diese eine realistische Chance auf Erfüllung der Kriterien hätten. Umgekehrt würde die vorherige Vermittlung dieser Kenntnisse gegenüber anderen Interessenten aus dem Markt einen mindestens mehrmonatigen Unterweisungsprozess erfordern, der wiederum für das Klinikum sowohl in wirtschaftlicher als auch in zeitlicher Hinsicht einen unzumutbaren Aufwand verursachen würde. Bei dieser Sachlage ist die interface systems GmbH auf Basis der bestehenden Integrationsarchitektur und proprietären Schnittstellen der alleinige wirtschaftlich und technisch geeignete Anbieter. In vergleichbarer Konstellation hat die Vergabekammer des Bundes anerkannt, dass auch faktische technische Ausschlüsse unter § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV fallen können, sofern keine realistische Möglichkeit zur wettbewerbskonformen Umsetzung durch Dritte besteht. Diese Voraussetzungen sind hier nachweislich erfüllt. Ein wirtschaftlicher Wettbewerb ist unter diesen Voraussetzungen technisch nur durch ein Unternehmen erfüllbar, ohne erhebliche Systemrisiken oder wirtschaftlich unzumutbare Umrüstungen. Die Wahl des Verfahrens entspricht damit den Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV ("nur ein bestimmter Unternehmer kann die Leistung erbringen").
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Interface Systems GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 29/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Erzgebirgsklinikum gGmbH
Registrierungsnummer: DE 211569138
Postanschrift: Chemnitzer Straße 15
Stadt: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Altchemnitzer Straße 41
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Interface Systems GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 198 072 282
Postanschrift: Zwinglistr. 11/13
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01277
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6210ba11-c02d-40a6-9d77-e5d51c9f887c - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/11/2025 14:02:08 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 736121-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 214/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/11/2025

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