Deutschland – Medizinsoftwarepaket – Ex-Post: Elektronische Patientenakte und Medikationsmanagementsystem

734104-2025 - Ergebnis
Deutschland – Medizinsoftwarepaket – Ex-Post: Elektronische Patientenakte und Medikationsmanagementsystem
OJ S 213/2025 05/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sana Kliniken Muldental GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Ex-Post: Elektronische Patientenakte und Medikationsmanagementsystem
Beschreibung: Es sollte eine Rahmenvereinbarung über die Elektronische Patientenakte und ein Medikationsmanagementsystems für die genannten Auftraggeber geschlossen werden.
Kennung des Verfahrens: b8490bae-17fb-4cfd-b471-1e65a1b3be15
Interne Kennung: 202408-2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kutusowstraße 70
Stadt: Wurzen
Postleitzahl: 04668
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DBLMY63# A) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). **** B) Hinweis zur Angabe der Vergabekammer Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ex-Post: Elektronische Patientenakte und Medikationsmanagementsystem
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Implementierung einer elektronischen Patientenakte sowie einer Management-Software für die Medikation in das vorhandene Krankenhausinformationssystem. Mit der Umsetzung werden unter anderem folgende Ziele verfolgt: - Abbildung der Anforderungen an eine digitale Pflegprozessplanung sowie an eine digitale Pflege- u. Behandlungsdokumentation inklusive einer umfassenden digitalen Sturzdokumentation. - Abbildung der Anforderungen an eine umfangreiche u. rechtssichere digitale ärztliche Dokumentation. - Einführung eines umfassenden digitalen Medikationsmanagements mit Umsetzung der Anforderungen aus der Arzneimitteltherapiesicherheit. - Abbildung der Planungs- u. Dokumentationsanforderungen aller weiteren am Behandlungsprozess eines Patienten beteiligten Berufsgruppen. - Einführung einer digitalen Fieber- u. Verlaufskurve. - Unterstützung der interprofessionellen Kommunikation. Die Einzelheiten konnten den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interne Kennung: 202408-2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kutusowstraße 70
Stadt: Wurzen
Postleitzahl: 04668
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Einfache Richtwertmethode
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Einfache Richtwertmethode
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesdirektion Sachsen, Vergabekammer Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Sana Kliniken Muldental GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der Auftraggeber war gezwungen, als Verfahrensart ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu wählen. Der Beschaffungsbedarf kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Begründung: Nach der bisher ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.6.2012- VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. An den vorstehenden Grundsätzen gemessen liegen objektiv schwerwiegende personelle, wirtschaftliche und technische Gründe für die getroffene Wahl vor, zukünftig kein anderes Produkt, zu nutzen. Allein die abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand rechtfertigten die Entscheidung. Insbesondere mit Blick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs im laufenden Betrieb darf das Klinikum jedwede Risikopotentiale ausschließen und den sichersten Weg zu wählen, um jederzeit Patientensicherheit und einen störungsfreien Klinikbetrieb zu gewährleisten zu können. Denn im Rahmen der Prüfung aller Optionen wurden folgende Risiken identifiziert, wenn die tiefe Integration in bestehende Prozesse im KIS (z.B. medizinische Dokumentation), digitale Kurve, Pflegedokumentation und Medikation nicht hergestellt wird: - Fehlende, fehlerhafte oder in Folge einer Schnittstellenproblematik nicht zur Verfügung stehende Patientendaten führen zu einer Inkonsistenz im Behandlungsprozess und im schlimmsten Fall zur Gefährdung der Patientensicherheit. - Daten müssen doppelt eingegeben werden, wobei sich die Datenqualität durch Eingabefehler vermindern kann (z.B. fehlerhafte Medikationsdaten). - Inkonsistente Bedienungskonzepte unterschiedlicher (Teil-)Systemhersteller gefährden die Bedienkompetenz der Anwender (Risiko von Bedien- und Eingabefehlern). - Doppelte Datenhaltung erfordert eine synchrone und kompatible Anpassung von zwei Systemen, die eine zusätzliche Fehlerquelle wegen Inkonsistenzen einführt. - Der korrekte KIS-Import und -Export von Medikationsdaten (Stammdaten) und den Ergebnissen des Medikationsprozesses ist für Drittsysteme aktuell nicht standardisiert und müsste zunächst auf ein Fremdprodukt angepasst und über die Betriebszeit gepflegt werden. - Zukünftiger Datenaustausch / Interoperabilität mit der Telematik Infrastruktur (z.B. ePA, e-Rezept) wird durch eine hohe Anzahl von wenig integrierten Systemen, Schnittstellen und mögliche inkonsistente Datenhaltung bei Fehlern erheblich erschwert. Die Beschaffungsentscheidung ist infolgedessen willkürfrei aufgrund sachlich gerechtfertigter und auftragsbezogener Gründe getroffen worden. Andere Wirtschaftsteilnehmer, sind dadurch nicht diskriminiert worden. Hierzu wurde eine Freiweillige ex-ante Transparenzbekanntmachung veröffentlicht.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Cerner Health Services Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: CXP4DBL5TL2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 202408-2025
Titel: Elektronische Patientenakte und Medikationsmanagementsystem
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 28/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Sana Kliniken Muldental GmbH
Registrierungsnummer: DE233146564
Postanschrift: Kutusowstraße 70
Stadt: Wurzen
Postleitzahl: 04668
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: 022885029158
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: DE147508096
Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 25
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022885029158
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen, Vergabekammer Sachsen
Registrierungsnummer: t:44981531277
Postanschrift: Brautstraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: 03419773800
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Cerner Health Services Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 815 540 848
Postanschrift: Siemensdamm 50
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13629
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +493049901391
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f627aa49-0291-43ad-9879-4194eaac6215 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/11/2025 12:04:49 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 734104-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 213/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2025

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