2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Bauleistung
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 45262120 Errichtung von Gerüsten
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Meissner Straße 48c, Flurst.-Nr.: 732/15; Gemarkung Trachau (0623)  
     
     
      Stadt: Radebeul
     
     
      Postleitzahl: 01445
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Auch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder des Eignungsleihgebers erforderlich. Die Angaben gemäß den Ziffern II. 1.1; III 1.2 (hier: Angaben zu Umsatz und Mindestlohn); III 1.3 (hier: Eigenrklärung zu Mitarbeitern) sind für Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner verfügt. Ein Bieter darf im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne das diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur zwischen dem Bewerber und den anderen bestehenden Verbindungen in der sogenannten "Eignungsleihe". Hierfür muss der Bieter die "Verpflichtungserklärung für die Eignungsleihe nach § 47 VgV" ausfüllen lassen und einreichen. Im Falle der beabsichtigten Eingehung einer Bietergemeinschaft ist die "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" einzureichen. Hiernach muss erklärt werden, dass sich die beteiligten Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall zusammenschließen, für deren Verbindlichkeiten alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall, die Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige Erklärungen und Nachweise müssen in einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens 5 Kalendertage bevor Angebotsabgabefrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Fragen/Antworten (FAQ Katalog) werden allen Bietern bekannt gegeben mittels Nachsendung (hier: neue Version der Vergabeunterlagen!). Diese Nachsendungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vob-a-eu - 
     
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: 
     
     
      Korruption: 
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: 
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: 
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 
     
     
      Betrug: 
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: 
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: 
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: 
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: 
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: 
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: 
     
     
      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: 
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: 
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: 
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: 
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: 
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: 
     
     
      Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.