Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Vergabeverfahren SVN NG, Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement)

701877-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Vergabeverfahren SVN NG, Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement)
OJ S 205/2025 24/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren SVN NG, Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement)
Beschreibung: Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ("SID") ist der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Staatsverwaltung. Der SID unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch den Einsatz modernster Informationstechnik und ist kompetenter und kollegialer IT-Partner für die sächsische Staatsverwaltung. Im Rahmen seiner Aufgaben ist der SID für die Fortentwicklung des Sächsischen Verwaltungsnetzes ("SVN") zuständig. Die KDN Kommunale DatenNetz GmbH ("KDN GmbH") betreibt und verwaltet das Kommunale Datennetz ("KDN") für die sächsischen Kommunen. Mit dem heutigen Sächsischen Verwaltungsnetz 2.0 ("SVN 2.0") und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Staatsverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Die Verträge zum SVN 2.0 und zum KDN III enden am 31. März 2028. Mit dem SVN Next Generation ("SVN NG") und dem auf dieser Plattform bereitzustellenden Kommunalen Datennetz IV ("KDN IV") werden für den Zeitraum nach Beendigung der genannten Verträge die Kommunikations- und IT-Infrastruktur für die Staatsverwaltung und die Kommunen neu ausgeschrieben. Los 1: Dienste-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb einer sicheren, effizienten und skalierbaren IT-Infrastruktur für SVN NG, basierend auf Virtualisierung und Kubernetes, sowie Housing. Los 2: Dienste-Betrieb: Bereitstellung und Betrieb von zentralen Diensten im SVN sowie Betrieb bzw. Betriebsunterstützung für zentrale E-Government-Komponenten, Fachverfahren und weitere Dienste. Los 3: Netze: Bereitstellung und Betrieb eines Kernnetzes und von Netzanbindungen der SVN-Standorte, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze. Los 4: Unified Communications: Bereitstellung und Betrieb einer Unified Communications-Lösung für Telefonie, Video- und Webkonferenzen sowie weitere Dienste. Los 5: Mobilfunk: Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikation. Los 6: Standort-Netzwerkmanagement: Betrieb von LAN, dezentralen TK-Anlagen, DECT und eines WLAN-Dienstes für Beschäftigte und Gäste sowie Bereitstellung ausgewählter Infrastrukturkomponenten an SVN-Standorten. Los 7: SVN Service Desk: Bereitstellung und Betrieb des zentralen Service Desks im SVN NG. Los 8: SVN-Koordination: Zeitliche, fachliche und organisatorische Koordination der auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Leistungen sowie der Sicherheit im SVN NG. Gegenstand des mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung eröffneten losweisen Vergabeverfahrens ist das Los 6. Es handelt sich um das siebte Beschaffungsvorhaben im Rahmen des Projektes SVN NG. Es wird angestrebt, die weiteren losweisen Vergabeverfahren über die Realisierung des SVN NG sukzessive wie folgt bekannt zu machen: Los 1 (Dienste-Infrastruktur): am 02.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 525071-2024 (ABl. EU S 170/2024) Los 2 (Dienste-Betrieb): am 09.12.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 748812-2024 (ABl. EU S 239/2024) Los 3 (Netze): am 16.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 560341-2024 (ABl. EU S 182/2024) Los 4 (Unified Communications): am 16.10.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 624863-2024 (ABl. EU S 202/2024) Los 5 (Mobilfunk): 2025 Los 7 (SVN Service Desk): am 18.11.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 700689-2024 (ABl. EU S 224/2024) Los 8 (SVN-Koordination): am 18.11.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 700141-2024 (ABl. EU S 224/2024) Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses ergeben.
Kennung des Verfahrens: 13318aa8-06f0-4f87-bba1-dd5c3589a9c7
Interne Kennung: SID 2024-11 DR, Los 6
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör, 32500000 Fernmeldebedarf, 32510000 Drahtloses Fernmeldesystem, 32570000 Kommunikationsanlage, 32573000 Kommunikationssteuerungssystem, 48510000 Kommunikationssoftwarepaket, 32400000 Netzwerke, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen, 50312300 Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen, 50333000 Wartung von Funkverbindungseinrichtungen, 50312600 Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen, 50312310 Wartung von Datennetzeinrichtungen, 72710000 Lokalnetz, 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bewerber bei einer Bewerbung für Los 6 aufgrund des geschätzten Auftragswerts des Beschaffungsvorhabens einer Melde- bzw. Erklärungspflicht nach der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen unterliegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabeverfahren SVN NG, Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement)
Beschreibung: Das Los 6 umfasst Leistungen an ausgewählten Standorten der Staatsverwaltung im Bereich LAN, WLAN, dezentrale TK-Anlagen und DECT. Der Auftraggeber stellt hierfür dem Auftragnehmer die benötigten Netzwerkkomponenten im Bereich LAN, WLAN, dezentrale TK-Anlagen und DECT bei. Für bestimmte Komponenten sind durch den Auftragnehmer Lieferleistungen zu erbringen. Das Los umfasst insbesondere Leistungen der Inbetriebnahme (inkl. Lagerhaltung der beigestellten Netzwerkkomponenten und Montage) und des Betriebs (inkl. Konfiguration, Wartung, Vor-Ort Störungsbeseitigung und Hardware-Tausch von End of Life-Komponenten). Vom Auftragnehmer sind zwei WLANs zu betreiben: zum einen ein SVN WLAN, das den Bediensteten der Staatsverwaltung den Zugriff auf die Ressourcen innerhalb des SVN ermöglicht. Hierzu sind vom Auftragnehmer die zentralen Komponenten aus Los 2 für die Authentifizierung gemäß 802.1X zu nutzen. Zudem muss die Nutzung des SVN WLANs auch für ausgewählte Endgeräte ohne 802.1X Unterstützung möglich sein. Zum anderen ist vom Auftragnehmer von Los 6 ein freies WLAN zu betreiben, das Bediensteten und Gästen Zugriff auf das Internet über IP-Adressen des Auftragnehmers ermöglicht. Für das freie WLAN hat der Auftragnehmer als Betreiber sämtliche gesetzliche Betreiberpflichten zu übernehmen. Zudem ist vom Auftragnehmer eine Softwarelösung für den Einsatz in den sächsischen Justizvollzugsanstalten bereitzustellen, die im Bedarfsfall die Kommunikationsmöglichkeiten im LAN und auf der jeweiligen dezentralen TK-Anlage einschränkt (Notabschaltung). Zur Integration des SVN WLANs in das SVN NG sind unter anderem Abstimmungen mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer des Loses 3 nötig.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör, 32500000 Fernmeldebedarf, 32510000 Drahtloses Fernmeldesystem, 32570000 Kommunikationsanlage, 32573000 Kommunikationssteuerungssystem, 48510000 Kommunikationssoftwarepaket, 32400000 Netzwerke, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen, 50312300 Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen, 50333000 Wartung von Funkverbindungseinrichtungen, 50312600 Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen, 50312310 Wartung von Datennetzeinrichtungen, 72710000 Lokalnetz, 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann vom Auftraggeber optional dreimal verlängert werden: Verlängerungsoption 1: 3 Jahre, Verlängerungsoption 2: 2 Jahre, Verlängerungsoption 3: 1 Jahr
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: (1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilfunk und Standort-Netzwerkmanagement) vorgesehen ist. Die Aufgabe der SVN-Koordination ebenso wie der Betrieb des SVN Service Desks sollen unabhängig von der Ausführung der übrigen Lose 1 bis 6 erfolgen. Dienstleister, die sich auf die Lose 7 und/oder 8 bewerben, können daher kein Angebot für die Lose 1 bis 6 abgeben und umgekehrt. Im Übrigen ist keine Angebots- oder Zuschlagslimitierung vorgesehen. Interessierte Unternehmen können sich entweder auf ein einzelnes Los oder auch auf mehrere Lose bewerben sowie auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten. (2) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). (3) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags. (4) Zu den Auswahlkriterien: Die Auftraggeber wählen die Bewerber, die sie zur Angebotsabgabe in Los 6 auffordern, aufgrund der folgenden in Kapitel 10 des Informationsmemorandums genannten B-Kriterien aus. 1. Unternehmensreferenzen über die Installation und den Betrieb von lokalen Netzwerken mit Arbeitsplätzen an verteilten Standorten. 2. Unternehmensreferenzen über den Betrieb von TK-Anlagen an Kundenstandorten. 3. Unternehmensreferenzen über die Durchführung einer komplexen Betriebsübernahme von einem anderen Bestandsdienstleister oder unmittelbar von einem Auftraggeber. 4. Unternehmensreferenzen über den Einsatz von Tools zur Steuerung der Funktionalitäten Telekommunikationsanlagen und Netzwerkkomponenten. 5. Unternehmensreferenzen über die Installation und den Betrieb einer freien WLAN-Lösung unter Nutzung verschiedener Anmeldeverfahren. Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04) jeweils mit 1, 2, 3 oder 4 Punkten bewertet. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind in Kapitel 10.1 des Informationsmemorandums aufgeführt. Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal drei Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Anzahl von Unternehmensreferenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB ausgeführt worden sind (Entscheidungskriterium). Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet das Los. 5) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 20. November 2025, 12:00 Uhr (Bewerberfragenfrist), einzureichen und werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beantwortet. Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de einzureichen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags (Betrieb von LAN, WLAN, DECT und dezentralen TK-Anlagen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Spezifischer Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags von mind. EUR 15 Mio. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mind. EUR 10 Mio., 2-fach maximiert pro Jahr.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis zum Qualitätsmanagement Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, insbesondere eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten. Ein vergleichbarer Nachweis muss die Umsetzung der in der ISO 9001 behandelten Aspekte eines QMS beschreiben. Die Vergleichbarkeit muss vom Bewerber nachgewiesen werden. Mindestanforderung: Nachweis muss vorliegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen Allgemeine Anforderungen: Gewertet werden jeweils nur geeignete Referenzen. Wertbar ist eine Referenz, wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt sind: a) Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung sein. Für Referenzen, die früher begonnen haben oder deren Vertragsende in der Zukunft liegen, müssen mindestens 12 Monate Leistung im Zeitraum der letzten fünf Jahre bezogen auf den Tag der Bekanntmachung liegen. b) Es sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen: - Name vom Referenzauftraggeber; - Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. - Erbringungszeitpunkt/-raum der Referenz; - Wert der Liefer- / Dienstleistung. c) Referenzen, die für das eigene Unternehmen oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen erbracht wurden, sind nicht gültig. Eine Referenz kann auch bei mehreren Referenzkriterien eingereicht werden. In diesem Fall sind dennoch in jedem Referenzkriterium die jeweils erforderlichen Angaben in den jeweiligen Abschnitten des Formblatts separat darzustellen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen über die Installation und den Betrieb von lokalen Netzwerken mit Arbeitsplätzen an verteilten Standorten Gefordert wird mindestens eine wertbare und vergleichbare Referenz (Mindestanforderung). Die Referenz ist vergleichbar, wenn für den Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Eignungsverleihers kumulativ gilt: a) Die Referenz muss die Installation und den Betrieb von lokalen Netzwerken (LAN und WLAN) an mehr als 30 Standorten enthalten. b) Die Gesamtanzahl der installierten aktiven LAN-Ports an den verteilten Standorten der Referenz muss 10.000 übersteigen. c) Die lokalen Standortnetzwerke müssen über ein zentrales Managementsystem verwaltet worden sein. d) Die Referenz muss einen Field Service enthalten, der die vor-Ort-Tätigkeiten (z.B. Inbetriebnahme und Störungsbeseitigung) an den Standorten erbracht hat. Mindestanforderung: mindestens eine wertbare und vergleichbare Referenz. ZUR BEWERTUNG DER REFERENZEN SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen über den Betrieb von TK-Anlagen an Kundenstandorten Gefordert wird mindestens eine (1) wertbare und vergleichbare Referenz. Die Referenz ist vergleichbar, wenn für den Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Eignungsverleihers kumulativ gilt: a) Die Referenz umfasst den Betrieb von einer TK-Anlage an einem Kundenstandort. b) Die TK-Anlage am Kundenstandort ist per SIP-Trunk an einen Carrier oder eine zentrale TK-Anlage angebunden. Mindestanforderung: mindestens eine wertbare und vergleichbare Referenz. ZUR BEWERTUNG SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen über die Durchführung einer komplexen Betriebsübernahme von einem anderen Bestandsdienstleister oder unmittelbar von einem Auftraggeber Die Referenz ist vergleichbar, wenn für den Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Eignungsverleihers kumulativ gilt: a) Die Betriebsübernahme beinhaltete die Übernahme von Betriebsleistungen von mindestens zwei der folgenden drei Themenbereiche LAN, WLAN und de-zentrale TK-Anlagen von einem anderen Bestandsdienstleister oder unmittelbar von einem Auftraggeber. b) Es erfolgte eine Migration im laufenden Betrieb mit Maßnahmen zur Minimierung der Downtime. Die Maßnahmen sind entsprechend darzustellen. c) Die Betriebsübernahme umfasste mindestens 20 Standorte und 1.000 betroffene Endanwender. d) Die Betriebsübernahme mit Vorbereitung betrug mindestens drei Monate und der Zeitaufwand für die Durchführung der Betriebsübernahme betrug mindestens 30 Personentage. Mindestanforderung: keine. ZUR BEWERTUNG SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen über den Einsatz von Tools zur Steuerung der Funktionalitäten von Telekommunikationsanlagen und Netzwerkkomponenten Gefordert wird mindestens eine (1) wertbare und vergleichbare Referenz. Die Referenz ist vergleichbar, wenn für den Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Eignungsverleihers kumulativ gilt: a) Das Tool beinhaltet eine GUI für die Nutzer und Administratoren zur Steuerung von Telekommunikationsanlagen und Netzwerkkomponenten. b) Das Tool verfügt eine Berechtigungsverwaltung für die Nutzer und Administratoren. c) Das Tool verfügt über Backup- und Restore-Mechanismen. Mindestanforderung: mindestens eine wertbare und vergleichbare Referenz. ZUR BEWERTUNG SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen über die Installation und den Betrieb einer freien WLAN-Lösung unter Nutzung verschiedener Anmeldeverfahren Die Referenz ist vergleichbar, wenn für den Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Eignungsverleihers kumulativ gilt: a) Die freie WLAN-Lösung muss mehr als 1.000 Nutzer an verschiedenen Standorten versorgen können, die damit Zugang zum Internet erhalten. b) Es müssen mehr als 10 Standorte versorgt werden. c) Es müssen verschiedene Anmeldeverfahren genutzt werden, wie z.B. Voucher, Zertifikat, MAC-Adresse des Endgerätes, Captive Portal. Mindestanforderung: mindestens eine wertbare und vergleichbare Referenz. ZUR BEWERTUNG SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/02/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 351 3264 5101
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: nicht erforderlich
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 08cf76ea-1794-41b4-88bd-ef30adece6b7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2025 12:09:34 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 701877-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/10/2025

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