1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Konzessionserteilung zum Betrieb von Spielbanken
Beschreibung: Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Spielbankgesetzes Schleswig-Holstein ("SpielbG SH") werden im Land Schleswig-Holstein öffentliche Spielbanken zugelassen. Die Errichtung und der Betrieb der öffentlichen Spielbanken bedarf dabei der Konzessionierung. Die beabsichtigte Konzessionserteilung ermöglicht den Betrieb von insgesamt nicht mehr als fünf Spielbanken in Schleswig-Holstein (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 SpielbG SH).
Kennung des Verfahrens: 3abaea97-5359-4745-8285-88ba50d44177
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92351200 Dienstleistungen von Spielkasinos
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Konzessionserteilung zum Betrieb von Spielbanken
Beschreibung: Erteilung einer Konzession zum Betrieb von Spielbanken in Schleswig-Holstein
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92351200 Dienstleistungen von Spielkasinos
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Martensdamm 4
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 15 Jahre
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die maßgeblichen Fristen für die Geltendmachung vergaberechtlicher Verstöße bzw. für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens lassen sich den §§ 135, 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ("GWB") entnehmen. Hinweis: Nach § 135 Abs. 3 GWB kann der Vertrag (bzw. die Konzession) nach dem Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen (bzw. erteilt) werden. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein. Entsprechende vergaberechtliche Verstöße sind daher grundsätzlich innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors („intern“), Auftragsvergabe an verbundene Unternehmen oder Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder innerhalb eines Gemeinschaftsunternehmens
Sonstige Begründung: Die Erteilung der Spielbankkonzession nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 SpielbG SH an die Spielbank SH GmbH ist ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da der 4. Teil des GWB auf die Erteilung der Spielbankkonzession gemäß § 108 Abs. 1 GWB, der für die Vergabe von Konzessionen nach § 108 Abs. 8 GWB entsprechend gilt, keine Anwendung findet. Die Spielbankkonzession wird der Spielbank SH GmbH als mittelbar im Alleineigentum des Landes Schleswig-Holstein stehende Gesellschaft „inhouse“ erteilt. Die Voraussetzungen für eine solche „Inhouse“-Vergabe der Spielbankkonzession an die Spielbank SH GmbH nach § 108 Abs. 1, Abs. 8 GWB sind erfüllt: 1. Kontrollkriterium Das Land Schleswig-Holstein übt durch die Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH (GVB), deren Alleingesellschafterin das Land Schleswig-Holstein ist, eine ähnliche Kontrolle über die Spielbank SH GmbH wie über seine eigenen Dienststellen aus (§ 108 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 GWB). Das Land Schleswig-Holstein als alleinige Gesellschafterin der GVB entsendet individuell bevollmächtigte Vertreterinnen oder Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Die Vertreterinnen und Vertreter unterliegen ihrerseits der Weisungsbefugnis des Landes Schleswig-Holstein als Alleingesellschafterin. Die Geschäftsführung wird von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen und unterliegt somit ebenfalls der Kontrolle des Landes Schleswig-Holstein. Bei der Spielbank SH GmbH handelt es sich um eine 100%-ige Tochtergesellschaft der GVB und damit um eine mittelbare Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein. Als Alleingesellschafterin der Spielbank SH GmbH entscheidet die GVB in der Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung (§ 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) darüber hinaus bedarf es der Zustimmung der Gesellschafterversammlung für Geschäfte die den gewöhnlichen Betrieb übersteigen. Das beinhaltet u.a. die Entscheidungen der Geschäfts-, Standort- und Risikopolitik (§ 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages). Die Grundsätze und die Zustimmungsbedürftigkeit der GVB liegen auch im Verhältnis zu den jeweiligen Tochtergesellschaften der Spielbank SH GmbH vor (§ 6 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag der Spielbank SH GmbH). Die Voraussetzungen des Kontrollkriteriums liegen somit sowohl im Verhältnis zwischen dem Land Schleswig-Holstein zur GVB als auch im Verhältnis zwischen der GVB zur Spielbank SH GmbH vor. 2. Wesentlichkeitskriterium Das Wesentlichkeitskriterium ist ebenfalls erfüllt, da mehr als 80 % der Tätigkeiten von der Spielbank SH GmbH der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen die Spielbank SH GmbH vom Land Schleswig-Holstein betraut wurde (§ 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Durch die Erteilung der Spielbankkonzession wird die Spielbank SH GmbH vom Land Schleswig-Holstein mit der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe, ein ausreichendes Glücksspielangebot in Schleswig-Holstein sicherzustellen, betraut. Die bei der Wahrnehmung dieser öffentlichen Aufgaben des Spielbankbetriebs mit den Spielbankkunden erzielten Umsätze der Spielbank SH GmbH sind dem Land Schleswig-Holstein zuzurechnen. 3. Beteiligungskriterium Das Beteiligungskriterium ist ebenso erfüllt, da die Spielbank SH GmbH im Alleineigentum der GVB steht, deren Alleineigentümerin wiederum das Land Schleswig-Holstein ist. Eine private Kapitalbeteiligung an der Spielbank SH GmbH besteht demnach nicht (§ 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Spielbank SH GmbH nach der Inhousevergabe der Konzession zu privatisieren. Die Privatisierung erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Spielbank SH GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Spielbankkonzession an Spielbank SH GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 01
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Abteilung: Abteilung 3 Referat 36 "Glücksspiel- und Stiftungswesen"
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung 3 Referat 36 "Glücksspiel- und Stiftungswesen"
Telefon: +49 431 988-2732
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Spielbank SH GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE812971534
Postanschrift: Martensdamm 4
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431 98155-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431 988-4542
Fax: +49 431 988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c0e25ef0-a62f-4a81-8154-c625280573a7 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 28
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/10/2025 09:45:58 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 688012-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 201/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/10/2025