Deutschland – Bauarbeiten – Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/Hoyerswerda, Los 2.2 – Verkehrssicherung

682590-2025 - Ergebnis
Deutschland – Bauarbeiten – Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/Hoyerswerda, Los 2.2 – Verkehrssicherung
OJ S 199/2025 16/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/Hoyerswerda, Los 2.2 – Verkehrssicherung
Beschreibung: Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/Hoyerswerda, Los 2.2 – Verkehrssicherung
Kennung des Verfahrens: 01988618-b33f-4114-92d1-bbf8cc33f74a
Interne Kennung: OB/02.01/25/27-VOB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: § 3 EU Nr. 1 VOB/A: Es erfolgt ein offenes Verfahren. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Scheibe-See
Stadt: Hoyerswerda
Postleitzahl: D-02977
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - § 3 EU Nr. 1 VOB/A
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/Hoyerswerda, 02977 Hoyerswerda; Los 2.2 – Verkehrssicherung; Vergabe-Nr. OB/02.01/25/27-VOB
Beschreibung: Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/Hoyerswerda, 02977 Hoyerswerda; Los 2.2 – Verkehrssicherung; Vergabe-Nr. OB/02.01/25/27-VOB: Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, ca. 4 km östlich der Stadt Hoyerswerda am Westufer des Scheibe-Sees. Das Westufer des Scheibe-Sees soll einer touristischen Nutzung zugeführt werden. Erste Baumaßnahmen wurden bereits durch die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit Mitteln des VWA § 4 umgesetzt. Im Zuge dessen wurden in den Jahren 2023 bis 2025 bereits ein zentraler Parkplatz, ein Spielplatz und eine WC-Anlage fertiggestellt (Teilobjekt 1). Die Stadt Hoyerswerda treibt Vorhabensträger die nachhaltige touristische Entwicklung am Westufer des Scheibe-Sees in Eigenregie unter Verwendung weiterer Fördergelder voran. Das Los 2.2 beinhaltet die Errichtung der Verkehrssicherung für die Dauer der Baustelle. HAUPTLEISTUNGEN: Verkehrszeichen- und Umleitungsplan; Beantragung Verkehrsrechtliche Anordnung; 590 m Bauzaun; 4 x 4 m Absperrschranken; 24 Verkehrszeichen
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Scheibe-See
Stadt: Hoyerswerda
Postleitzahl: D-02977
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/10/2025
Laufzeit: 110 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotssumme
Beschreibung: Preis 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hoyerswerda
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Hoyerswerda
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesdirektion Sachsen

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 14625240-SV01-03
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Stadt: Hoyerswerda
Postleitzahl: 02977
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 03571456549
Internetadresse: https://www.hoyerswerda.de
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: USt.-ID DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: D-04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: +49 341 977 3800
Fax: +49 341 977 1049
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0199e72c-66a1-49f0-b545-1744518eb794 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2025 11:27:12 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 682590-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/10/2025

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