1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Informationskampagne Gewaltschutz
Beschreibung: Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in allen Formen ist eine Verletzung der Menschenrechte. Häusliche Gewalt kann nur dann wirksam bekämpft werden, wenn eine breite Öffentlichkeit für die verschiedenen Facetten von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sensibilisiert ist. Um das Verständnis von den strukturellen Ursachen, den Mechanismen und den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sowie die Bereitschaft zum Abbau der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern, muss die Bevölkerung umfassend aufgeklärt werden. Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", kurz Istanbul-Konvention (IK), ist ein multilateraler, völkerrechtlicher Vertrag. Ziel ist es "Frauen gegen alle Formen der Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen" sowie "einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern". Mit dem Zustimmungsgesetz im Jahr 2017 wurde die Istanbul-Konvention in der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht transformiert, welches seit Februar 2018 in Kraft ist. Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet die Istanbul-Konvention durch geeignete Maßnahmen umzusetzen. Am 18. Juni 2024 stellte die Sächsische Landesregierung den "Landesaktionsplan (LAP) des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention" vor. Der LAP ist die Fortschreibung des Sächsischen Landesaktionsplans zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dabei soll eine sachsenweite Kampagne dazu beitragen das Thema in der Öffentlichkeit zu platzieren. Der Auftragnehmer entwirft und betreut die Informations- und Aufklärungskampagne vom 01.12.2025 bis 01.12.2026. Hierfür soll es verschiedene Anlässe geben um Themenschwer-punkte zu kommunizieren. Die sachsenweite Kampagne soll empowern, sie soll Mut machen und Wege und Möglichkeiten der Unterstützung, der Selbsthilfe und der Resilienz aufzeigen.
Kennung des Verfahrens: 6428cdbd-add3-4d5b-bd50-de89f4906554
Interne Kennung: 39/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341000 Werbedienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Albertstraße 10
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Informationskampagne Gewaltschutz
Beschreibung: Der Auftragnehmer entwirft und betreut die Informations- und Aufklärungskampagne vom 01.12.2025 bis 01.12.2026. Hierfür soll es verschiedene Anlässe geben um Themenschwerpunkte zu kommunizieren. Die sachsenweite Kampagne soll empowern, sie soll Mut machen und Wege und Möglichkeiten der Unterstützung, der Selbsthilfe und der Resilienz aufzeigen. Die Kampagne berücksichtigt, dass Menschen von unterschiedlichen Formen der Diskriminierung und Gewalt zugleich betroffen sein können. Sie wird in mehreren Wellen online sowie analog umgesetzt. Hierfür entwickelt der Auftragnehmer ein Key Visual, Claim und Wortmarke mit einheitlichem Design. Diese werden jeweils zielgruppengerecht angepasst. Ziel der Kampagne ist es, einerseits Betroffene und ihr Umfeld zu stärken, andererseits ein Bewusstsein zu schaffen, den "Mut zu stören" an der Stelle zu wecken, wo Menschen noch viel zu häufig aus Höflichkeit oder falsch verstandener Rücksichtnahme auf Privatsphäre schweigen. Alle Gewaltformen werden aus der Sphäre der Privatheit in die Verantwortung der lokalen Gemeinschaften gerückt. Die Kampagne klärt über unterschiedliche Aspekte dieser Gewalt auf, insbesondere auch über Erscheinungsformen psychischer und ökonomischer Gewalt. Ebenso zeigt sie Wege auf, gegen häusliche Gewalt einzuschreiten.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341000 Werbedienste
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Korrektur zu BT50: Systembedingt musste in der Bekanntmachung unter BT 50 die Mindestanzahl von 3 der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber eingetragen werden. Gemäß der Bedingungen in der Leistungsbeschreibung Teil B werden mindestens 1 (NICHT 3) und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche im Teilnahmeantrag die Mindestpunktzahl von 1 Wertungspunkt erreichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium 1
Beschreibung: Qualität und Plausibilität der eingereichten Ansätze, insbesondere des Zusammenspiels der für alle geltenden Elemente wie Key Visual, Claim/Slogan und Gestaltung mit den speziellen Elementen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium 2
Beschreibung: Qualität der strategischen Planung und des Mediaplans für alle Kampagnenteile, um die Zielgruppen möglichst umfassend zu erreichen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kriterium 3
Beschreibung: Kostenkalkulation im Zusammenspiel mit Zeit-und Maßnahmenplan
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/11/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Registrierungsnummer: 14-0801001SMS01-02
Postanschrift: Albertstraße 10
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a01112ea-d40a-40b5-aab3-2e6970602ba6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2025 11:00:12 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 647267-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 190/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/10/2025