5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
Menge: 2 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Fleth 70
Stadt: Glückstadt
Postleitzahl: 25348
Land, Gliederung (NUTS): Steinburg (DEF0E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 26/08/2025
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 280 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, ‚2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: TwoLS GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: TwoLS GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Stadt Glückstadt
Organisation, die die Zahlung ausführt: Stadt Glückstadt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Glückstadt