1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Unterhaltsreinigung Hamburg
Beschreibung: Abschluss eines Rahmenvertrages für die Unterhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden in den Niederlassungen Hamburg und Rostock.
Kennung des Verfahrens: 858663be-03d7-4c23-b371-4bf3d03ebdee
Interne Kennung: DP-2025000036
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: DHC
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages für die Unterhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden in Hamburg. Los 1 beinhaltet die Flächen im Dataport-Hanse-Center ("DHC") im Wikingerweg 1,20537 Hamburg.
Interne Kennung: 4963cf2c-535a-4e65-b61d-20630f360341
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Un-terhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden am Standort Hamburg. Weitere Leistungen können vom Auftraggeber bei Bedarf beauftragt werden. Der Vertrag ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.01.2026. Der jeweilige Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertrags-laufzeit jährlich um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um 12 Monate gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Auftragnehmer kann den Vertrag spätestens zum Ablauf des vierten Vertragsjahres mit einer Frist von sechs Monate ganz oder teilweise kündigen. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung und den besonderen Vertrags-bedingungen (Teil B1 und B2 der Vergabeunterlagen). Im Zeitraum vom KW 38.2025 – KW 39.2025 bietet der Auftraggeber interessierten Unter-nehmen geführte Objektbesichtigungen an allen Standorten an. Die Teilnahme ist für Bieter freiwillig und nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Dazu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Anmeldeformular „Besichtigungstermin“ für das jeweilige Los zu verwenden. Einzelheiten sind in Teil B1 - Leistungsbeschreibung zu finden. Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche be-sondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzli-chen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens drei im We-sentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.08.2022 erfolgreich abge-schlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von sechs Monaten erstreckt haben. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzei-tig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträ-ge/Projekte. Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) und aus der Leis-tungsbeschreibung ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber, Umfeld) im Wesentlichen entspricht. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenan-zahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestel-le auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Aller-dings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfä-higkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 ver-gleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzu-reichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu kön-nen. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzbe-schreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksich-tigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung be-schrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Refe-renzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines An-sprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewer-tung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Aus-führung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Quali-tätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement] Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu ma-chen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin über-prüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder eine gleichwertige andere Zertifizierung besitzt. Gleichwertig bedeutet: für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das den Inhalten einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 gleichwertig ist. Zertifikate sind vom Bewerber als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE Qualitätsma-nagement Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Sollte das Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das An-gebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis in Form eines Zertifikates von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermit-telt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis pro Jahr (brutto) Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl in der Leistungsbewertungsmatrix erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbe-werbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 78 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf-trag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Verga-bevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bie-terassistenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Billstraße
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages für die Unterhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden in Hamburg. Los 2 beinhaltet die Flächen bei den Adressen Billstr. 79-81 und Billstr. 82, 20539 Hamburg.
Interne Kennung: f82e7b35-279f-40ac-a99d-d9ea71d72e08
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Un-terhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden am Standort Hamburg. Weitere Leistungen können vom Auftraggeber bei Bedarf beauftragt werden. Der Vertrag ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.01.2026. Der jeweilige Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertrags-laufzeit jährlich um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um 12 Monate gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Auftragnehmer kann den Vertrag spätestens zum Ablauf des vierten Vertragsjahres mit einer Frist von sechs Monate ganz oder teilweise kündigen. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung und den besonderen Vertrags-bedingungen (Teil B1 und B2 der Vergabeunterlagen). Im Zeitraum vom KW 38.2025 – KW 39.2025 bietet der Auftraggeber interessierten Unter-nehmen geführte Objektbesichtigungen an allen Standorten an. Die Teilnahme ist für Bieter freiwillig und nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Dazu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Anmeldeformular „Besichtigungstermin“ für das jeweilige Los zu verwenden. Einzelheiten sind in Teil B1 - Leistungsbeschreibung zu finden. Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche be-sondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzli-chen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens drei im We-sentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.08.2022 erfolgreich abge-schlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von sechs Monaten erstreckt haben. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzei-tig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträ-ge/Projekte. Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) und aus der Leis-tungsbeschreibung ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber, Umfeld) im Wesentlichen entspricht. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenan-zahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestel-le auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Aller-dings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfä-higkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 ver-gleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzu-reichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu kön-nen. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzbe-schreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksich-tigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung be-schrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Refe-renzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines An-sprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewer-tung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Aus-führung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Quali-tätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement] Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu ma-chen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin über-prüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder eine gleichwertige andere Zertifizierung besitzt. Gleichwertig bedeutet: für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das den Inhalten einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 gleichwertig ist. Zertifikate sind vom Bewerber als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE Qualitätsma-nagement Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Sollte das Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das An-gebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis in Form eines Zertifikates von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermit-telt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis pro Jahr (brutto) Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl in der Leistungsbewertungsmatrix erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbe-werbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 78 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf-trag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Verga-bevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bie-terassistenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: BTC
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages für die Unterhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden in Hamburg. Los 3 beinhaltet die Flächen im Berliner-Tor-Center (BTC), Strohhause 31, 20097 Hamburg.
Interne Kennung: 7281caa7-7908-490a-8e86-263642c6437f
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Un-terhaltsreinigung in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden am Standort Hamburg. Weitere Leistungen können vom Auftraggeber bei Bedarf beauftragt werden. Der Vertrag ist unbefristet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.01.2026. Der jeweilige Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertrags-laufzeit jährlich um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um 12 Monate gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Auftragnehmer kann den Vertrag spätestens zum Ablauf des vierten Vertragsjahres mit einer Frist von sechs Monate ganz oder teilweise kündigen. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung und den besonderen Vertrags-bedingungen (Teil B1 und B2 der Vergabeunterlagen). Im Zeitraum vom KW 38.2025 – KW 39.2025 bietet der Auftraggeber interessierten Unter-nehmen geführte Objektbesichtigungen an allen Standorten an. Die Teilnahme ist für Bieter freiwillig und nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Dazu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Anmeldeformular „Besichtigungstermin“ für das jeweilige Los zu verwenden. Einzelheiten sind in Teil B1 - Leistungsbeschreibung zu finden. Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche be-sondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzli-chen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens drei im We-sentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.08.2022 erfolgreich abge-schlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von sechs Monaten erstreckt haben. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzei-tig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträ-ge/Projekte. Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) und aus der Leis-tungsbeschreibung ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber, Umfeld) im Wesentlichen entspricht. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenan-zahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestel-le auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Aller-dings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfä-higkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 ver-gleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzu-reichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu kön-nen. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzbe-schreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksich-tigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung be-schrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Refe-renzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines An-sprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewer-tung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Aus-führung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Quali-tätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement] Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu ma-chen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin über-prüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder eine gleichwertige andere Zertifizierung besitzt. Gleichwertig bedeutet: für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das den Inhalten einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 gleichwertig ist. Zertifikate sind vom Bewerber als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE Qualitätsma-nagement Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Sollte das Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das An-gebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis in Form eines Zertifikates von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermit-telt: In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis pro Jahr (brutto) Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl in der Leistungsbewertungsmatrix erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbe-werbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 78 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf-trag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Verga-bevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bie-terassistenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f5aa174a-85fe-4db4-a639-6c50ded60b8d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/09/2025 11:44:19 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 599075-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 176/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/09/2025