Deutschland – Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel – Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden

585842-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel – Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden
OJ S 172/2025 09/09/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Klipphausen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden
Beschreibung: Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten, das Los 2 die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen sowie das Los 4 die Lieferung von Schächten.
Kennung des Verfahrens: a04363ad-fee6-4c74-b143-211e75dc35b2
Vorherige Bekanntmachung: 556776-2020
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44165300 Muffen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Gemeinde Klipphausen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
GWB -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 1 — Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten
Beschreibung: Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten.
Interne Kennung: 161_GKL_01-2020-0023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44165300 Muffen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Gemeinde Klipphausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 556776-2020
Zusätzliche Informationen: Beschreibung der Änderung: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Die Änderungen im Materiallos 1 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise: - erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen. - unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten. - keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden. - eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten. - die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war. - die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde. Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 1 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden. Gründe für die Änderung: Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt. Preiserhöhung: Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 323.924,00 EUR; Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 474.606,15 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Organisation, die die Zahlung ausführt: Gemeinde Klipphausen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 2 — Lieferung von Multirohren und Kleinteilen
Beschreibung: Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 2 betrifft die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen.
Interne Kennung: 161_GKL_01-2020-0023_
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Gemeinde Klipphausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 556776-2020
Zusätzliche Informationen: Beschreibung der Änderungen: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Die Änderungen im Materiallos 2 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise: - erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen. - unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten. - keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden. - eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten. - die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war. - die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde. Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 2 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden. Gründe für die Änderungen: Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt. Preiserhöhung: Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 721.703,00 EUR; Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 1.220.662,40 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Organisation, die die Zahlung ausführt: Gemeinde Klipphausen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 4 — Lieferung von Schächten
Beschreibung: Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 4 betrifft die Lieferung von Schächten.
Interne Kennung: 161_GKL_01-2020-0023.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Gemeinde Klipphausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 556776-2020
Zusätzliche Informationen: Beschreibung der Änderungen: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Die Änderungen im Materiallos 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise: - erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen. - unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten. - keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden. - eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten. - die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war. - die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde. Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 4 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden. Gründe für die Änderungen: Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt. Preiserhöhung: Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 257.272,86 EUR; Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 325.703,29 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: -
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Organisation, die die Zahlung ausführt: Gemeinde Klipphausen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die Änderungen in den Materiallosen 1, 2 und 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für die Materiallose 1, 2 und 4 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden. Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Connect Com GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: ANG_1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 150 682,15 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 161_GKL_01-2020-0023
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/11/2020
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: HTI Dinger & Hortmann KG, Handel für Tiefbau und Industrietechnik
Angebot:
Kennung des Angebots: ANG_2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 498 959,40 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 161_GKL_01-2020-0023_
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/11/2020
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Muffenrohr Tiefbauhandel GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: ANG_3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 68 703,29 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 161_GKL_01-2020-0023.
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/11/2020
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Klipphausen
Registrierungsnummer: 035204 217-0
Postanschrift: Talstraße 3
Stadt: Klipphausen
Postleitzahl: 01665
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: 035204 217-0
Internetadresse: www.klipphausen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Registrierungsnummer: 0341 977 - 3800
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: 0341 977 - 3800
Fax: 0341 977 - 1049
Internetadresse: www.lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Connect Com GmbH
Registrierungsnummer: HRB 733700 (Registergericht: Amtsgericht Stuttgart)
Postanschrift: Stattmannstraße 40
Stadt: Oberboihingen
Postleitzahl: 72644
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Telefon: +4970229607100
Internetadresse: www.connectcom.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: HTI Dinger & Hortmann KG, Handel für Tiefbau und Industrietechnik
Registrierungsnummer: HRA 2578 (Registergericht: Amtsgericht Dresden)
Postanschrift: Dresdner Straße 2
Stadt: Klipphausen
Postleitzahl: 01665
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 35204 9660
Internetadresse: www.hti-dinger-hortmann.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Muffenrohr Tiefbauhandel GmbH
Registrierungsnummer: HRB 210001 (Registergericht: Amtsgericht Mannheim)
Postanschrift: Am Bogen 6
Stadt: Moritzburg
Postleitzahl: 01468
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 351 885430
Fax: 0049 351 8854388
Internetadresse: www.muffenrohr.de/moritzburg
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f6483599-96eb-40f1-954e-bc0308110640 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/09/2025 15:23:52 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 585842-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/09/2025

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