1. Beschaffer
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Klipphausen
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden
    
    
     Beschreibung: Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten, das Los 2 die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen sowie das Los 4 die Lieferung von Schächten.
    
    
     Kennung des Verfahrens: a04363ad-fee6-4c74-b143-211e75dc35b2
    
    
     Vorherige Bekanntmachung: 556776-2020
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 44165300 Muffen
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Gemeinde Klipphausen
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      GWB - 
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 1 — Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten
    
    
     Beschreibung: Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 1 betrifft die Lieferung von Verteilern, Muffen und Abschlusspunkten.
    
    
     Interne Kennung: 161_GKL_01-2020-0023
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 44165300 Muffen
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Gemeinde Klipphausen
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen:  
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 556776-2020
      
      
     
      Zusätzliche Informationen: Beschreibung der Änderung: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Die Änderungen im Materiallos 1 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise: - erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen. - unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten. - keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden. - eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten. - die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war. - die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde. Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 1 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden. Gründe für die Änderung: Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt. Preiserhöhung: Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 323.924,00 EUR; Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 474.606,15 EUR
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Beschreibung: -
      
      
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
     
     
      Organisation, die die Zahlung ausführt: Gemeinde Klipphausen
     
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 2 — Lieferung von Multirohren und Kleinteilen
    
    
     Beschreibung: Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 2 betrifft die Lieferung von Multirohren und Kleinteilen.
    
    
     Interne Kennung: 161_GKL_01-2020-0023_
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Gemeinde Klipphausen
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen:  
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 556776-2020
      
      
     
      Zusätzliche Informationen: Beschreibung der Änderungen: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Die Änderungen im Materiallos 2 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise: - erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen. - unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten. - keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden. - eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten. - die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war. - die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde. Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 2 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden. Gründe für die Änderungen: Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt. Preiserhöhung: Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 721.703,00 EUR; Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 1.220.662,40 EUR
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Beschreibung: -
      
      
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
     
     
      Organisation, die die Zahlung ausführt: Gemeinde Klipphausen
     
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0003
    
    
     Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen im Los 4 — Lieferung von Schächten
    
    
     Beschreibung: Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, die Lieferung von Verteilern, Muffen, Abschlusspunkten, Multirohren, Glasfaserkabeln, Schächten und Technikgebäuden sowie die Unterweisung/ Schulung bzgl. der gelieferten Materialien für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 5 Lose. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Das Los 4 betrifft die Lieferung von Schächten.
    
    
     Interne Kennung: 161_GKL_01-2020-0023.
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Hauptort der Ausführung: Gemeinde Klipphausen
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen:  
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 556776-2020
      
      
     
      Zusätzliche Informationen: Beschreibung der Änderungen: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Die Änderungen im Materiallos 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise: - erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen. - unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten. - keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden. - eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten. - die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war. - die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde. Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für das Materiallos 4 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden. Gründe für die Änderungen: Notwendigkeit zusätzlicher Lieferungen durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 GWB Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt. Preiserhöhung: Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat) Wert ohne MwSt.: 257.272,86 EUR; Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert ohne MwSt.: 325.703,29 EUR
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Beschreibung: -
      
      
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Klipphausen
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
     
     
      Organisation, die die Zahlung ausführt: Gemeinde Klipphausen
     
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen
     
     
    
   
    6. Ergebnisse
   
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
    
    
     Sonstige Begründung: Die Änderungen in den Materiallosen 1, 2 und 4 entstanden insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der öffentliche Auftrag für die Materiallose 1, 2 und 4 gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wesentlich während der Vertragslaufzeit geändert werden. Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Um den Bauablauf nicht zu stören sowie Bauzeitplan und den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrmengen in den Materiallosen kontinuierlich und sukzessive nach Anfall beauftragt werden. Dadurch war eine Ausschreibung der Mehrmengen nicht planbar. Ein Sammeln der einzelnen Themen und eine entsprechend komprimierte spätere Ausschreibung war dadurch nicht möglich. Vielmehr mussten die notwendigen Materialien im geänderten Baufortschritt akut und schnellstmöglich zum Einbau bereitstehen, um den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde Klipphausen geführt. Allein die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Materialien hätte hinsichtlich der Bauausführung angabegemäß zu Baustopps, Bauverzug sowie ggf. zu Behinderungsanzeigen und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt.
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: Connect Com GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: ANG_1
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
     
     
      Wert der Ausschreibung: 150 682,15 EUR
     
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: 161_GKL_01-2020-0023
      
      
       Datum der Auswahl des Gewinners: 04/11/2020
      
      
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen
     
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: HTI Dinger & Hortmann KG, Handel für Tiefbau und Industrietechnik
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: ANG_2
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
     
     
      Wert der Ausschreibung: 498 959,40 EUR
     
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: 161_GKL_01-2020-0023_
      
      
       Datum der Auswahl des Gewinners: 04/11/2020
      
      
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen
     
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: Muffenrohr Tiefbauhandel GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: ANG_3
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
     
     
      Wert der Ausschreibung: 68 703,29 EUR
     
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: 161_GKL_01-2020-0023.
      
      
       Datum der Auswahl des Gewinners: 04/11/2020
      
      
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Klipphausen
     
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Klipphausen
    
    
     Registrierungsnummer: 035204 217-0
    
    
     Postanschrift: Talstraße 3
    
    
     Stadt: Klipphausen
    
    
     Postleitzahl: 01665
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 035204 217-0
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
     
     
      Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
     
     
      Organisation, die die Zahlung ausführt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
    
    
     Registrierungsnummer: 0341 977 - 3800
    
    
     Postanschrift: Braustraße 2
    
    
     Stadt: Leipzig
    
    
     Postleitzahl: 04013
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 0341 977 - 3800
    
    
     Fax: 0341 977 - 1049
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Connect Com GmbH
    
    
     Registrierungsnummer: HRB 733700 (Registergericht: Amtsgericht Stuttgart)
    
    
     Postanschrift: Stattmannstraße 40
    
    
     Stadt: Oberboihingen
    
    
     Postleitzahl: 72644
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +4970229607100
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0001
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: HTI Dinger & Hortmann KG, Handel für Tiefbau und Industrietechnik
    
    
     Registrierungsnummer: HRA 2578 (Registergericht: Amtsgericht Dresden)
    
    
     Postanschrift: Dresdner Straße 2
    
    
     Stadt: Klipphausen
    
    
     Postleitzahl: 01665
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 35204 9660
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0002
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Muffenrohr Tiefbauhandel GmbH
    
    
     Registrierungsnummer: HRB 210001 (Registergericht: Amtsgericht Mannheim)
    
    
     Postanschrift: Am Bogen 6
    
    
     Stadt: Moritzburg
    
    
     Postleitzahl: 01468
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 0049 351 885430
    
    
     Fax: 0049 351 8854388
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0003
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
    
    
     Registrierungsnummer: PUBL
    
    
     Stadt: Luxembourg
    
    
     Postleitzahl: 2417
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
    
    
     Land: Luxemburg
    
    
    
     Telefon: +352 29291
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f6483599-96eb-40f1-954e-bc0308110640  -  01
    
    
     Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
    
    
     Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 25
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/09/2025 15:23:52 (UTC)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 585842-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 09/09/2025