1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Kauf eines Long-Read Sequenziergeräts Revio der Firma Pacific Biosciences inkl. Wartung, Zubehör und notwendiger SMRT Sequenzierungsreagenzien
Beschreibung: Kauf eines Long-Read Sequenziergeräts Revio der Firma Pacific Biosciences inkl. Wartung, Zubehör und notwendiger SMRT Sequenzierungsreagenzien
Kennung des Verfahrens: 7b763e44-a67c-4a64-aca3-0ce52a8e670f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Kauf eines Long-Read Sequenziergeräts Revio der Firma Pacific Biosciences inkl. Wartung, Zubehör und notwendiger SMRT Sequenzierungsreagenzien
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist der Kauf eines Long-Read Sequenziergeräts Revio der Firma Pacific Biosciences inkl. Wartung, Zubehör und notwendiger SMRT Sequenzierungsreagenzien
Interne Kennung: Kauf eines Long-Read Sequenziergeräts Revio der Firma Pacific Biosciences inkl. Wartung, Zubehör und notwendiger SMRT Sequenzierungsreagenzien
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 GWB (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung). Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Leistung aufgrund der unter Punkt 6 "Ergebnisse" / "Begründung der Direktvergabe" dargestellten Gründe nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und deshalb die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem in dieser Bekanntmachung benannten Unternehmen abzuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht vor Ablauf dieser Wartefrist. Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) § 135 Abs. 1 GWB sieht vor, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam ist, wenn der öffentliche Auftraggeber (Nr. 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (Nr. 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Absatz 1 Nr. 2 tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 nicht ein, wenn (Nr. 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (Nr. 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), und (Nr. 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen den beabsichtigten Vertragsschluss / die Auftragserteilung wendet, muss insofern innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB gilt (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB); interessierte Unternehmen, die in der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt haben, trifft keine Rügeobliegenheit i.S.d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 - 3 GWB. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 04.09.2025)).
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, "weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist" (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen Pacific Biosciences of California, Inc. (PacBio) in Betracht. Das PacBio Revio-System ist das einzige System, dass mit Blick auf die bestehenden Anforderungen für den Einsatz am Institut für klinische Genetik und damit für die Beschaffung in Betracht kommt. Für mehrere zentrale Aufgaben (Teilnahme an einem Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und onkologischen Erkrankungen gemäß § 64e SGB V(MV GenomSeq), Durchführung von humangenetisch-diagnostischer Analysen sowie für wissenschaftliche Projektarbeiten) wird am Institut für klinische Genetik ein Long-Read-Sequenziergerät mit einer Analysekapazität von ca. 248 Long-Read Genomen pro Jahr benötigt. Für die diagnostische Anwendungen bzw. die Beschaffung kommt hierbei allein ein System des Herstellers PacBio® in Betracht, welches durch seine SMRT-Technologie eine den anderen auf dem Markt verfügbaren technologischen Lösungen deutlich überlegene Sequenzgenauigkeit (Qualität Q33 für 99,95% der generierten Sequenzen) bietet und damit besonders für klinische Fragestellungen geeignet ist, bei denen Präzision und Reproduzierbarkeit essenziell sind. Ein Q-Score von 30 bedeutet, dass die Fehlerquote einer generierten Sequenz mit einem (1) Fehler pro 1.000 Basen sehr gering ist. Ein Q-Score von 30 gilt als Benchmark für zuverlässige Sequenzierdaten und ist zwingend erforderlich. Eine geringere Sequenziergenauigkeit ist insbesondere bei den zu analysierenden langen Sequenzen problematisch im Hinblick auf die korrekte Bestimmung von Einzelnukleotidvarianten und kleinen Insertionen oder Deletionen unter 50 bp Länge. Bei einer niedrigeren Sequenziergenauigkeit unter Q30 sind diese Daten nicht für die Bestimmung von Einzelnukleotidvarianten und kleinen Insertionen oder Deletionen unter 50 bp Länge nutzbar. Der Anteil an Q30 Reads ist ein entscheidender Qualitätsparameter und steht in engem Zusammenhang mit der korrekten Zuordnung der Reads an ein Referenzgenom. Bei einer höheren Fehlerrate besteht die Gefahr der falschen Read-Zuordnung (falsch-positives Alignment) oder der Nicht-Zuordnung (fehlendes Alignment). Findet trotz inadäquater Read-Qualität ein Alignment an der korrekten genomischen Position statt, ist eine echte genetische Variante nicht zuverlässig von einem Sequenzierfehler zu unterscheiden. Ein Q30-Anteil über 85% ist daher zwingend erforderlich für die präzise Zuordnung der Sequenzen zum humanen Referenzgenom und der korrekten Bestimmung von Sequenzvarianten für die genetische Diagnostik. Eine unzureichende Datenqualität kann zu fehlerhaften Diagnosen und daraus resultierenden Fehlbehandlungen führen. Dies ist im diagnostischen Kontext unbedingt zu vermeiden. Die Detektion größerer (> 500 bp), struktureller Veränderungen ist weniger störanfällig gegenüber der Readqualität, da es hier weniger auf das Auflösungsvermögen auf Einzelbasenniveau ankommt. Eine zuverlässige Analyse beider Varianten-Typen muss aber in der genetischen Diagnostik zwingend erfolgen, um eine korrekte Befundung sicherzustellen. In der genetischen Diagnostik ist es zwingend erforderlich, sowohl kleine Varianten wie Einzelnukleotidaustausche und kurze Insertionen oder Deletionen unter 50 Basenpaaren als auch größere strukturelle Veränderungen wie Inversionen, Duplikationen oder Translokationen in einer Analyse zuverlässig zu erkennen. Dies stellt hohe Anforderungen an die Genauigkeit der Sequenzierung auf Einzelbasenniveau. Gleichzeitig erfordert die Detektion komplexer struktureller Varianten die Generierung langer DNA-Reads, um genomische Umlagerungen über größere Distanzen hinweg erfassen und korrekt zuzuordnen zu können. Nur durch die Kombination beider Aspekte – hohe Basengenauigkeit und lange Leselängen – kann eine umfassende und präzise Analyse des Genoms gewährleistet werden. Diese zwingend benötigte Kombination der hohen Sequenzgenauigkeit (mindestens 85% der generierten Sequenzen ≥ Q30) und der Generierung langer Sequenzen über 10.000 Basenpaare bietet ausschließlich das Revio-System von PacBio. Für den diagnostischen Einsatz ist das Revio-System von PacBio derzeit das einzige Long-Read-Sequenziergerät, das sowohl die zuverlässige Erkennung großer struktureller Varianten als auch eine hochpräzise Bestimmung genetischer Varianten auf Einzelnukleotidebene in einem einzigen Sequenzierdurchgang ermöglicht. Die Beschaffung des PacBio Revio-System ist folglich zwingend erforderlich. Die für das PacBio Revio-System notwendige Sequenzierungschemie, basierend auf der patentierten Single Molecule Real-Time (SMRT®) Sequenziertechnologie, wird ausschließlich von der Firma PacBio vertrieben, sodass nicht auf etwaige Drittanbieter zurückgegriffen werden kann. Es gibt keine anderen Anbieter, die mit dem PacBio® RevioTM System kompatible Sequenzierreagenzien produzieren. Die Firma PacBio® ist alleiniger Hersteller systemkompatibler Sequenzierchemikalien und besitzt die alleinigen Vertriebsrechte. Es ist im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.02.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten die gegenständlichen Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des PacBio Revio-System (inkl. PacBio-Sequenzierungschemie) einen anforderungsgerechten Einsatz beim Auftraggeber (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Pacific Biosciences of California, Inc.
Angebot:
Kennung des Angebots: Kauf eines Long-Read Sequenziergeräts Revio der Firma Pacific Biosciences inkl. Wartung, Zubehör und notwendiger SMRT Sequenzierungsreagenzien
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Kauf eines Long-Read Sequenziergeräts Revio der Firma Pacific Biosciences inkl. Wartung, Zubehör und notwendiger SMRT Sequenzierungsreagenzien
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Pacific Biosciences of California, Inc.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: USA Tax ID# 16-1590339
Stadt: Menlo Park, California
Postleitzahl: 94025
Land: Vereinigte Staaten
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
Telefon: +49 351 4582908
Fax: +49 3514588883509
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5086100a-c833-4a02-9614-16e256051c82 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/09/2025 15:13:33 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 586902-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/09/2025