Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Linienverkehr mit Bussen und Linienbedarfsverkehr mit PKW und Kleinbussen im Kreis Rendsburg-Eckernförde

567185-2025 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Linienverkehr mit Bussen und Linienbedarfsverkehr mit PKW und Kleinbussen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
OJ S 166/2025 01/09/2025
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen

1. Zuständige Behörde

1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Kreis Rendsburg-Eckernförde
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Linienverkehr mit Bussen und Linienbedarfsverkehr mit PKW und Kleinbussen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Beschreibung: Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in den Stadtverkehren Rendsburg und Eckernförde
Vorherige Bekanntmachung: 651429-2024
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei dieser Vorinformation handelt es sich um eine Änderung der unter der Nummer 651429-2024 am 25/10/2024 veröffentlichten Vorinformation. Folgende unwesentlichen Änderungen wurden vorgenommen: 1.Die Laufzeit der Lose LOT-0001 Stadtverkehr Rendsburg und LOT-0002 Stadtverkehr Eckernförde wurde von 120 Monate auf 115 Monate verkürzt. 2. Für die Lose LOT-0001 Stadtverkehr Rendsburg und LOT-0002 Stadtverkehr Eckernförde ist keine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen. Die Verfahrensart ist ein "Offenes Verfahren". Aufgrund eingeschränkter Auswahlmöglichkeiten im Veröffentlichungsportal wurde die obige Verfahrensart "Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) ausgewählt. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen innerhalb des Bündels beziehen oder die in diesem Dokument beschriebenen Standards nicht oder unvollständig erfüllen, sind gem. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Die Frist wird durch die hier vorliegende Vorinformation ausgelöst. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Fahrpläne zu beachten: https://nahsh.sharefile.eu/public/share/web-sf54f0344dff448479dbf51fc4e19c452 Bei der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im Rahmen des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist zu beachten: § 4 Abs. 2 VGSH verpflichtet den Bieter dazu, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der hier vergabegegenständlichen Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsausführung nachzuvollziehen. Als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VGSH gelten die in der Anlage zu § 1 der Landesverordnung zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (ReprTVVO) vom 3. Juni 2020 aufgeführten repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe zu erklären, dass er für den Fall der Ausführung übernommener Leistungen von Nachunternehmern oder bei Beschäftigung von entliehenen Arbeitnehmern auch von seinen Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Tariftreueerklärung im Sinne des § 4 VGSH fordern wird.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
§ 15 VGV -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadtverkehr Rendsburg
Beschreibung: Bei dieser Vorinformation handelt es sich um eine Änderung der unter der Nummer 651429-2024 am 25/10/2024 veröffentlichten Vorinformation. Folgende unwesentlichen Änderungen wurden vorgenommen: 1.Die Laufzeit des Loses LOT-0001 Stadtverkehr Rendsburg wurde von 120 Monate auf 115 Monate verkürzt. 2. Für das Los LOT-0001 Stadtverkehr Rendsburg ist keine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen. Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen, Kleinbussen und PKW im Stadtverkehr Rendsburg. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Die Linien im Stadtverkehr Rendsburg: 1/2/3, 5/6/7, 8, 10/11/12, 14, 15, 16, 17, 19. Der Umfang beträgt ca. 1,203 Mio. Fahrplankilometer zuzüglich Linienbedarfsverkehre mit Anmeldeerfordernis in den Zeiten von freitags und samstags zwischen 21:00 Uhr und 03:00 Uhr und sonntags zwischen 21:00 Uhr und 00:00 Uhr innerhalb des Wirtschaftsraumes Rendsburg. Für den Linienverkehr Stadtverkehr Rendsburg ist der Einsatz von 12 Meter Niederflurbussen vorgesehen, für den Linienbedarfsverkehr mindestens sieben PKW oder Kleinbusse (inkl. Reserve) mit bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen. Für die Organisation, Buchung und Bearbeitung der Fahrwünsche im Linienbedarfsverkehr ist das vom Kreis zur Verfügung gestellte Hintergrundsystem (inkl. Fahrer und Kunden App) zu nutzen. Bei dem Einsatz von sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist das Saubere Fahrzeuge Beschaffungs Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge im Linienverkehr barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 2.5 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Die Fahrzeuge im Linienbedarfsverkehr müssen über eine Klimaanlage verfügen, dürfen maximal 10 Jahre alt sein und müssen nach den Anforderungen des Kreises gestaltet sein. Mindestens ein Fahrzeug im Linienbedarfsverkehr muss für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar sein.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 115 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Rendsburg-Eckernförde
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Stadtverkehr Eckernförde
Beschreibung: Bei dieser Vorinformation handelt es sich um eine Änderung der unter der Nummer 651429-2024 am 25/10/2024 veröffentlichten Vorinformation. Folgende unwesentlichen Änderungen wurden vorgenommen: 1.Die Laufzeit des Loses LOT-0002 Stadtverkehr Eckernförde wurde von 120 Monate auf 115 Monate verkürzt. 2. Für das Los LOT-0002 Stadtverkehr Eckernförde ist keine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen. Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Stadtverkehr Eckernförde. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Die Linien im Stadtverkehr Eckernförde: 1, 2, 3, 4, 7. Der Umfang beträgt ca. 0,478 Mio. Fahrplankilometer. Für den Stadtverkehr Eckernförde ist der Einsatz von 12 Meter Niederflurbussen vorgesehen. Bei dem Einsatz von sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist das Saubere Fahrzeuge Beschaffungs Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 2.5 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 115 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Rendsburg-Eckernförde

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreis Rendsburg-Eckernförde
Registrierungsnummer: 0
Abteilung: Fachdienst Regionalentwicklung und Mobilität
Stadt: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Telefon: +49 43166019449
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ba05701b-7ff7-485f-85a3-dbe0a398c91b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/08/2025 14:49:33 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 567185-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 166/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/09/2025

Wähle einen Ort aus Schleswig-Holstein

Achterwehr
Ahrensbök
Ahrensburg
Altenholz
Ammersbek
Bad Bramstedt
Bad Malente-Gremsmühlen
Bad Oldesloe
Bad Schwartau
Bad Segeberg
Bargfeld-Stegen
Bargteheide
Barmstedt
Barsbüttel
Berkenthin
Böklund
Boostedt
Bordesholm
Borstel
Bredstedt
Brokstedt
Brunsbüttel
Büchen
Büdelsdorf
Burg (Dithmarschen)
Busdorf
Büsum
Damp
Dassendorf
Eckernförde
Eggebek
Elmenhorst
Elmenhorst (Lauenburg)
Elmshorn
Eutin
Fehmarn
Flensburg
Flintbek
Fockbek
Friedrichskoog
Garding
Geesthacht
Gettorf
Glinde
Glücksburg
Glückstadt
Grömitz
Groß Wittensee
Großhansdorf
Grube
Hallig Langeneß
Halstenbek
Handewitt
Harrislee
Hartenholm
Hasloh
Heide
Heikendorf
Heiligenhafen
Heist
Helgoland
Hemmingstedt
Hennstedt (Dithmarschen)
Henstedt- Ulzburg
Hetlingen
Hohenlockstedt
Hohenwestedt
Hooge
Hörnum
Horst
Hürup
Husum
Itzehoe
Jevenstedt
Kaltenkirchen
Kappeln
Kellenhusen
Kellinghusen
Kiel
Krempe
Kronshagen
Kropp
Kummerfeld
Laboe
Langballig
Lauenburg
Leck
Lensahn
List auf Sylt
Lübeck
Lütjenburg
Marne
Meldorf
Mildstedt
Mittelangeln
Molfsee
Mölln
Neumünster
Niebüll
Norderstedt
Nordstrand
Nortorf
Nübel
Nützen
Oeversee
Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
Oststeinbek
Pellworm
Pinneberg
Plön
Preetz
Quickborn
Ratekau
Ratzeburg
Reinbek
Reinfeld (Holstein)
Rellingen
Rendsburg
Sandesneben
Sankt Peter-Ording
Schafflund
Scharbeutz
Schenefeld
Schleswig
Schönberg (Holstein)
Schönkirchen
Schwarzenbek
Schwentinental
Siek
Sierksdorf
Silberstedt
Sörup
Steinbergkirche
Stockelsdorf
Strande
Süderbrarup
Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wenningstedt-Braderup (Sylt)
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr