1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
    
    
     Beschreibung: Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
    
    
     Kennung des Verfahrens: 0198999c-8e07-4446-a17c-34b723f2b7ea
    
    
     Interne Kennung: 2025-14-GF-EU
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Meißner Straße 151 a  
     
     
      Stadt: Radebeul
     
     
      Postleitzahl: 01445
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - Vergabeverordnung
     
     
      Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: VgV
     
     
    
     
      2.1.5. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
      
      
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Region Meißen
    
    
     Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Meißen des Landkreises Meißen [MEI] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Meißen: 6.800 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 4.073 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.727 t/a
    
    
     Interne Kennung: LOT-0001
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 2 Jahre plus 1x 1 Jahr
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Meißen
     
     
      Postleitzahl: 01662
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2027
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Recycling von Papierabfällen
      
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Wertungspreis
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Erforderlich
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres.
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 124 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 56 VgV.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 30/09/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
       Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen)
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Region Riesa-Großenhain
    
    
     Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Riesa-Großenhain des Landkreises Meißen [MEI] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Riesa-Großenhain: 4.684 t; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 2.806 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 1.878 t/a
    
    
     Interne Kennung: LOT-0002
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 2 Jahre plus 1x 1 Jahr
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Großenhain
     
     
      Postleitzahl: 01558
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2027
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Recycling von Papierabfällen
      
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Wertungspreis
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Erforderlich
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres.
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 124 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 56 VgV.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 30/09/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
       Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen)
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0003
    
    
     Titel: Region Sächsische Schweiz
    
    
     Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Sächsische Schweiz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [SOE] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Sächsische Schweiz: 5.807 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 3.412 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.395 t
    
    
     Interne Kennung: LOT-0003
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 2 Jahre plus 1x 1 Jahr
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Pirna
     
     
      Postleitzahl: 01796
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2027
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Recycling von Papierabfällen
      
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Wertungspreis
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Erforderlich
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres.
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 124 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 56 VgV.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 30/09/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
       Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen)
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0004
    
    
     Titel: Region Weißeritzkreis
    
    
     Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Weißeritzkreis des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [SOE] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Weißeritzkreis: 5.359 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 3.149 t, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.210 t
    
    
     Interne Kennung: LOT-0004
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 2 Jahre plus 1x 1 Jahr
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Freital
     
     
      Postleitzahl: 01705
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2027
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Recycling von Papierabfällen
      
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Kosten
      
      
       Beschreibung: Wertungspreis
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Erforderlich
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres.
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 124 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 56 VgV.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 30/09/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
       Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen)
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
    
    
     Registrierungsnummer: 14627-ZV01-06
    
    
     Postanschrift: Meißner Straße 151 a
    
    
     Stadt: Radebeul
    
    
     Postleitzahl: 01445
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +493514040450
    
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
    
    
     Registrierungsnummer: ID
    
    
     Postanschrift: Braustraße 2
    
    
     Stadt: Leipzig
    
    
     Postleitzahl: 04107
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +493419773800
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019899aa-80f6-4e94-b77f-ac71d49466bd  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/08/2025 11:07:24 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 555878-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 162/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 26/08/2025