1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung von Abfällen der Recyclinghöfe in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn (AVV 20 01 40 und 17 02 04*)
Beschreibung: Übernahme, Transport und Entsorgung von Abfällen der Recyclinghöfe in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn (AVV 20 01 40 und 17 02 04*)
Kennung des Verfahrens: 5066d2b4-faa0-4ee9-9f8c-a7a95e08ef79
Interne Kennung: 2025-1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stormarn (DEF0F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YQY5GWH Die Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. angegebenen Internetlink abrufbar. Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Internetseite des Deutschen Vergabeportals DTVP. Alle für eine Angebotserstellung notwendigen Informationen einschließlich Änderungen im Verfahren werden von der Vergabestelle regelmäßig auf der Ausschreibungsseite aktualisiert. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Jeder Interessent oder Bieter hat sich eigenverantwortlich über eventuelle Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren zu informieren. Gesonderte Anschreiben an einzelne Teilnehmer erfolgen nicht. Wir empfehlen die kostenlose Registrierung im Portal, nur so werden Bieter automatisch über Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen informiert. Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf (ca. 600 Mg p. a.)
Beschreibung: Los 1 Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 600 Mg p. a. Los 2 Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Ratzeburg, Wentorf ca. 320 Mg p. a. Los 3 Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 1.300 Mg p. a. Los 4 Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld ca. 750 Mg p. a.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stormarn (DEF0F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einmalig um ein Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen gemäß §§ 123 und 124 GWB über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört und die entsprechenden Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat 3. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 4. Nur für Bietergemeinschaften: a) Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtswirksam unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtswirksam vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften. b) Darlegung der Gründe und Motive für ihre Zusammenarbeit insoweit, dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß § 1 GWB beurteilen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 bis 3 vor der Zuschlagserteilung entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder einer vergleichbaren Qualifikation, jeweils bezogen auf die für die an-gebotenen Leistungen relevanten Tätigkeiten. Sollte die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb / die vergleichbare Qualifikation zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht vorliegen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer durch eine Ei-generklärung das geforderte Zertifikat bis zum 30.06.2026 zu erwerben. Die Zertifizierung ist für die Dauer des Auftrages aufrecht zu erhalten. 2. Angaben zu Transportbehältern, Entsorgungswegen und -verfahren und Genehmigungsbehörden 3. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern: Angaben zu Firmen und deren Teilleistungen Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 und 2 vor der Zuschlagserteilung die Bescheinigungen nachzufordern. Zu Punkt 3: die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung alle geforderten Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer anzufordern (einschließlich der unter Abschnitt Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit geforderten) sowie ggf. die entsprechenden Bescheinigungen und Zertifikate.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/10/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 12 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder feh-lerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB hingewiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Ratzeburg, Wentorf (ca. 320 Mg p. a.)
Beschreibung: Los 1 Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 600 Mg p. a. Los 2 Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Ratzeburg, Wentorf ca. 320 Mg p. a. Los 3 Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 1.300 Mg p. a. Los 4 Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld ca. 750 Mg p. a.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stormarn (DEF0F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einmalig um ein Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen gemäß §§ 123 und 124 GWB über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört und die entsprechenden Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat 3. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 4. Nur für Bietergemeinschaften: a) Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtswirksam unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtswirksam vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften. b) Darlegung der Gründe und Motive für ihre Zusammenarbeit insoweit, dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß § 1 GWB beurteilen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 bis 3 vor der Zuschlagserteilung entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder einer vergleichbaren Qualifikation, jeweils bezogen auf die für die an-gebotenen Leistungen relevanten Tätigkeiten. Sollte die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb / die vergleichbare Qualifikation zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht vorliegen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer durch eine Ei-generklärung das geforderte Zertifikat bis zum 30.06.2026 zu erwerben. Die Zertifizierung ist für die Dauer des Auftrages aufrecht zu erhalten. 2. Angaben zu Transportbehältern, Entsorgungswegen und -verfahren und Genehmigungsbehörden 3. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern: Angaben zu Firmen und deren Teilleistungen Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 und 2 vor der Zuschlagserteilung die Bescheinigungen nachzufordern. Zu Punkt 3: die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung alle geforderten Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer anzufordern (einschließlich der unter Abschnitt Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit geforderten) sowie ggf. die entsprechenden Bescheinigungen und Zertifikate.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/10/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 12 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder feh-lerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB hingewiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau (ca. 1.300 Mg p. a.)
Beschreibung: Los 1 Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 600 Mg p. a. Los 2 Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Ratzeburg, Wentorf ca. 320 Mg p. a. Los 3 Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 1.300 Mg p. a. Los 4 Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld ca. 750 Mg p. a.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stormarn (DEF0F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einmalig um ein Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen gemäß §§ 123 und 124 GWB über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört und die entsprechenden Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat 3. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 4. Nur für Bietergemeinschaften: a) Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtswirksam unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtswirksam vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften. b) Darlegung der Gründe und Motive für ihre Zusammenarbeit insoweit, dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß § 1 GWB beurteilen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 bis 3 vor der Zuschlagserteilung entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder einer vergleichbaren Qualifikation, jeweils bezogen auf die für die an-gebotenen Leistungen relevanten Tätigkeiten. Sollte die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb / die vergleichbare Qualifikation zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht vorliegen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer durch eine Ei-generklärung das geforderte Zertifikat bis zum 30.06.2026 zu erwerben. Die Zertifizierung ist für die Dauer des Auftrages aufrecht zu erhalten. 2. Angaben zu Transportbehältern, Entsorgungswegen und -verfahren und Genehmigungsbehörden 3. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern: Angaben zu Firmen und deren Teilleistungen Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 und 2 vor der Zuschlagserteilung die Bescheinigungen nachzufordern. Zu Punkt 3: die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung alle geforderten Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer anzufordern (einschließlich der unter Abschnitt Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit geforderten) sowie ggf. die entsprechenden Bescheinigungen und Zertifikate.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/10/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 12 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder feh-lerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB hingewiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld (ca. 750 Mg p. a.)
Beschreibung: Los 1 Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 600 Mg p. a. Los 2 Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Ratzeburg, Wentorf ca. 320 Mg p. a. Los 3 Metallschrott (AVV 20 01 40) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld, Trittau ca. 1.300 Mg p. a. Los 4 Holz A IV (AVV 17 02 04*) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld ca. 750 Mg p. a.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stormarn (DEF0F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einmalig um ein Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen gemäß §§ 123 und 124 GWB über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört und die entsprechenden Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat 3. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 4. Nur für Bietergemeinschaften: a) Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtswirksam unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtswirksam vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften. b) Darlegung der Gründe und Motive für ihre Zusammenarbeit insoweit, dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß § 1 GWB beurteilen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 bis 3 vor der Zuschlagserteilung entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder einer vergleichbaren Qualifikation, jeweils bezogen auf die für die an-gebotenen Leistungen relevanten Tätigkeiten. Sollte die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb / die vergleichbare Qualifikation zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht vorliegen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer durch eine Ei-generklärung das geforderte Zertifikat bis zum 30.06.2026 zu erwerben. Die Zertifizierung ist für die Dauer des Auftrages aufrecht zu erhalten. 2. Angaben zu Transportbehältern, Entsorgungswegen und -verfahren und Genehmigungsbehörden 3. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern: Angaben zu Firmen und deren Teilleistungen Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 und 2 vor der Zuschlagserteilung die Bescheinigungen nachzufordern. Zu Punkt 3: die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung alle geforderten Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer anzufordern (einschließlich der unter Abschnitt Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit geforderten) sowie ggf. die entsprechenden Bescheinigungen und Zertifikate.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/10/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 12 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder feh-lerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB hingewiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Registrierungsnummer: DE166409572
Postanschrift: Leineweberring 13
Stadt: Elmenhorst
Postleitzahl: 21493
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
Telefon: +49 41518793-254
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6eab5679-fd0f-4f71-81eb-4e776f44de38 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/08/2025 11:01:15 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 547194-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 159/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2025