Deutschland – Verkehrsüberwachungseinrichtung – System für DTCO-Kontrollen

538061-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Verkehrsüberwachungseinrichtung – System für DTCO-Kontrollen
OJ S 157/2025 19/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein - Landespolizeiamt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: System für DTCO-Kontrollen
Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Lieferung von Software und Hardware zum Auslesen digitaler Tachographen im Rahmen von Verkehrskontrollen durch die Landespolizei (Tachographenauslese-System). Ebenso sind die mit dem zu liefernden System im Zusammenhang stehenden Pflegeleistungen Gegenstand des Auftrags.
Kennung des Verfahrens: 75ac92e4-40ab-4743-a877-be44678bfe9a
Interne Kennung: DP-2025000077
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung, 35200000 Polizeiausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24116
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Schulungsleistung ist in Eutin zu erbringen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: System für DTCO-Kontrollen
Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Lieferung von Software und Hardware zum Auslesen digitaler Tachographen im Rahmen von Verkehrskontrollen durch die Landespolizei (Tachographenauslese-System). Ebenso sind die mit dem zu liefernden System im Zusammenhang stehenden Pflegeleistungen Gegenstand des Auftrags.
Interne Kennung: f309422d-69e2-4237-a7ea-e2d57c60e7ed
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung, 35200000 Polizeiausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24116
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Neben einer obligatorischen Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, inwieweit die in der Leistungsbeschreibung vorausgesetzten Mindestanforderungen auch bei dem Referenzprojekt umzusetzen waren sowie inwieweit das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag (drei Jahre vor der Angebotsfrist) begonnen wurde und seit mindestens 6 Monaten läuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Lässt die Prüfung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Wertung der Angebote erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (UfAB 2018). In einem ersten Schritt wird für jedes vollständige und wertbare Angebot die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Leistungsbewertungsmatrix (d.h. unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen Kriterien sowie der nach Abgabe des Angebots durchgeführten Teststellung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Die insoweit für die Berechnung der Kennzahl Z maßgeblichen Leistungspunkte ergeben sich aus Teil C – Leistungsbewertungsmatrix inkl. der Teststellung, soweit letztere bewertend durchgeführt wird. Die Teststellung wird mit mind. 0 und max. 10 Bewertungspunkten bewertet und geht mit einer Gewichtung von 50 % (500 von 1000 Gewichtungspunkten) in die Gesamtbewertung der Leistung ein. Die dabei maßgebliche Gesamtleistungspunktzahl für die Teststellung ergibt sich aus der Multiplikation der Gewichtungspunkte und der erreichten Bewertungspunktzahl. Auf die Art können bis zu 5.000 von 10.000 Leistungspunkten erreicht werden. Für weitere Einzelheiten zum Ablauf und zu den Testkriterien der Teststellung wird auf die ANLAGE Teststellung verwiesen. Die in Teil C – Leistungsbewertungsmatrix sonst aufgeführten Bewertungskriterien gehen insgesamt zu 50 % in Gesamtbewertung der Qualität und Leistung ein (500 Gewichtungspunkte). Die jeweiligen Bewertungskriterien werden ebenfalls mit mindestens 0 und höchstens 10 Bewertungspunkten bewertet. Demnach kann der Bieter auch hier insgesamt bis zu 5.000 Leistungspunkte erreichen. Insgesamt können somit bis zu 10.000 Leistungspunkte erzielt werden. Nach der anhand von Leistungspunkten und Preis durchgeführten Ermittlung der Kennzahl Z der jeweiligen Angebote, scheiden in einem zweiten Schritt der Angebotswertung alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des Schwankungsbereichs der besten Kennzahl Z (Zmax) im Wettbewerb liegen. Der Schwankungsbereich (SB) ist im hiesigen Vergabeverfahren festgelegt auf 10 %. Das bedeutet, dass sich der Schwankungsbereich von der besten Kennzahl Z (Zmax) bis zu der hypothetischen Kennzahl Z reicht, die sich rechnerisch ergibt, wenn von der besten Kennzahl Z (Zmax) 10% subtrahiert werden. Anders ausgedrückt liegt der Schwankungsbereich vorliegend im Bereich von Zmax bis (Zmax * 0,9). Es verbleiben für die weitere Wertung nur Angebote, deren Kennzahl Z im Schwankungsbereich liegt. Unter den im Schwankungsbereich verbliebenen Angeboten wird gemäß dem nachfolgend mitgeteilten Entscheidungskriterium das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt. Entscheidungskriterium (EK) im Sinne der erweiterten Richtwertmethode ist die Qualität insgesamt (gemäß Leistungspunkzahl L). Das Angebot, dessen Kennzahl Z innerhalb dieses Schwankungsbereichs [Zmax bis (Zmax * 0,9)] liegt und gleichzeitig die höchste Leistungspunktzahl L ausweist, ist zu bezuschlagen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe dieser Vorgaben den ersten Rang (= „Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L mehrerer im Schwankungsbereich befindlicher Angebote“) wird als sekundäres Entscheidungskriterium das Kriterium Preis (Gesamtangebotspreis brutto) herangezogen. In einem solchen Fall erhält von den gleichrangigen Angeboten dasjenige Angebot den Zuschlag, dass den niedrigsten Gesamtangebotspreis (brutto) ausweist. Sollte auch unter Beachtung des sekundären Entscheidungskriterium zwischen zwei qualitativ gleichen Angeboten Parität bestehen („Neben der Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L auch Preisgleichheit und damit letztlich Gleichheit bei der Kennzahl Z“), entscheidet über die Zuschlagsentscheidung – soweit eine unzulässige Absprache nicht angenommen werden kann – das Los.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: siehe oben bei Preis. Die hier maßgeblichen Leistungskriterien ergeben sich aus der Unterlage Teil C - Leistungsbewertungsmatrix. Konkret sind dies folgende (inkl. Gewichtungspunkte von 1000): Bewertende Teststellung des gelieferten Systems. 500 Die Übersicht der Analyse-Daten ist individuell konfigurierbar. 35 Sofern das jeweilige Kontrollgerät es technisch zulässit, kann das System die Geschwindigkeitsdaten mehrerer Tage darstellen (über die gesetzliche Anforderung hinaus). 15 Die Verstoßliste kann in allen EU-Landessprachen sowie in Türkisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch, Russisch und Ukrainisch angezeigt und gedruckt werden. 50 Auslesen und Speicherung der Datei im DDD Format ist direkt möglich (ohne zusätzlich Konvertierung) 40 Das System bietet eine kartographische Darstellung, in der die Wegstrecke samt entsprechender Lenkzeit angezeigt wird. 90 Es ist mit dem angebotenen System möglich, eigene Vordrucke/Formulare in das System zu implementieren und darin individuelle Eingaben an den verschiedenen Berichten zu machen. 40 Es können rollenspezifische Berechtigungen für verschiedene Nutzergruppen vergeben werden (mind. Administration, Kontrollkräfte). 40 Das System kann grundsätzlich auf einem Linux Betriebssystem betrieben werden. 15 Die Schulung wird beim Auftraggeber vor Ort durchgeführt (Präsenzschulungen). 75 Zur Schulung erhalten die Schulungsteilnehmer entsprechende Schulungsunterlagen (mind. in elektronischer Form). 15 Die Schulung geht auch auf Besonderheiten ein, die für das Wartungs-/Servicepersonal von Dataport relevant sind. 20 Ein automatisiert generierter Überblick zur Überprüfung der Einhaltung der Kabotage-Regelungen wird mit der Software unmittelbar zur Verfügung gestellt. 65 --- Für die Bewertung innerhalb der Teststellung, die zeitlich nach Abgabe der Angebote erfolgen wird, hat der Auftraggeber die folgenden Aspekte (inkl. prozentualer Gewichtung) als maßgeblich festgelegt: • Ausrichtung des Systems an den typischen, inhaltlichen Anforderungen einer Fahrpersonalrechtkontrolle [30%] • Wie verständlich und nachvollziehbar ist die Bedienung / allgemeine Handhabung des Systems? [30%] • Umfang und Bedienbarkeit der DSRC-Funktionalitäten innerhalb der angelieferten Software (Hierbei kommen die beim Auftraggeber bereits vorhanden DSRC-Antennen des Herstellers VDO zu Einsatz. Für die Bewertung der DSRC-Funktionalität wird es maßgeblich darauf ankommen, wie zuverlässig und schnell mögliche Verstöße, Verdachtsmomente der Manipulation und sonstige Kontrollanlässe verständlich in prägnanter Klartextform angezeigt werden.) [15%] • Inwieweit Bestehen systemseitige Maßnahmen zur Prävention von Fehlbedienungen? [15%] • Wie hilfreich ist die Bedienungsanleitung, um mit ggf. unvorhergesehenen Situationen die richtige Lösung zu finden und umzusetzen? [10%]
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB 2018. Schwankungsbereich: 10%; Entscheidungskriterium: Qualität (=höchste Leistungspunktzahl L)
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Erweiterte Richtwertmethode lässt aufgrund des ausschlaggebenden EK eine konkrete prozentuale Gewichtungsangabe nicht zu.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 76 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Schleswig-Holstein - Landespolizeiamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein - Landespolizeiamt
Registrierungsnummer: 5f92563c-46a0-4b01-8555-e0c703a2ab2d
Postanschrift: Mühlenweg 166
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24116
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Profil des Erwerbers: https://vergabeverfahren.dataport.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fba2b8ec-fac9-4164-acaf-0435238a8151 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/08/2025 13:35:33 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 538061-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2025

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Elmshorn
Eutin
Fehmarn
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Oststeinbek
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Pinneberg
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Tarp
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Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
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Uetersen
Viöl
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Wedel
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Wyk auf Föhr