Deutschland – Straßenbauarbeiten – Ausbau der Straße Quedensweg

539212-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Straßenbauarbeiten – Ausbau der Straße Quedensweg
OJ S 157/2025 19/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Ausbau der Straße Quedensweg
Beschreibung: Straßen-, Tiefbau-, Kanalbau und Erdarbeiten für die Versorger
Kennung des Verfahrens: 6434e0f8-380c-43e5-8cd0-844423566221
Interne Kennung: 35/25-31-2-M
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze, 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45247110 Kanalbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Quedensweg
Stadt: Mönkeberg
Postleitzahl: 24248
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB.
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Ausbau der Straße Quedensweg
Beschreibung: Die Gemeinde Mönkeberg plant den Straßenvollausbau der Straße Quedensweg von der Einmündung Gänsekrugredder bis zur Einmündung Alter Sportplatz. Der Straßenvollausbau beinhaltet die Aufnahme der vorhandenen Oberflächenbefestigung und die Herstellung einer neuen Oberflächenbefestigung in Betonsteinpflaster (Titel 1 Allgemein und Titel 2 Oberflächen Straßenausbau). Aufgrund der Gefällesituation wird eine Straßenentwässerung mit Rinne und Straßenabläufen vorgesehen. Im Zuge des Straßenausbaus wird auch die Straßenbeleuchtung einschließlich Erdkabel erneuert (Titel 3 Gemeinde Mönkeberg). Der Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde plant die Erneuerung der SW- und RW-Kanalisation (Hauptkanäle und Grundstücksanschlusskanäle) in der Straße Quedensweg in der Gemeinde Mönkeberg. Zusätzlich werden aus den Straßen An den Baken und Schönkamp die Hauptkanäle mit angebunden. Für die Reihenhausanlage zwischen den Einmündungen An den Baken und Großer Hof erfolgt die Neuverlegung der Grundstücksentwässerung gemäß den Planunterlagen bis vor das Gebäude auch auf dem privaten Grundstück. Die übrige Erneuerung der SW- und RW-Kanalisationsanlagen beschränken sich auf den öffentlichen Bereich, d. h. die Umbindung der vorhandenen Grundstücksentwässerung erfolgt an der privaten Grundstücksgrenze (Titel 4 AZV Ostufer Kieler Förde). Die Leistungen für den AZV Ostufer Kieler Förde sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von dem AZV Ostufer Kieler Förde beauftragt und vergütet. Die Stadtwerke Kiel führt im Zuge des Straßenvollausbaus Erneuerungen an der Trinkwasser- Strom- und Gasversorgung aus. Teilweise liegen diese Leistungen außerhalb des Straßenvollausbaus im öffentlichen Bereich aber auch auf privaten Grundstücken. Die Erdarbeiten für die Trinkwasser- und Gasleitung bzw. die Stromkabel und die Wiederherstellung der Oberflächen außerhalb der geplanten neuen Straßenbefestigung wurden in dem gesonderten Titel 5 für die Stadtwerke ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Stadtwerke Kiel beauftragt und vergütet. Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt durch ein Vertragsunternehmen der Stadtwerke Kiel selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die TNG Stadtnetz GmbH plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Verlegung eines Glasfasernetzes einschließlich Vorstreckung der Hausanschlüsse bis auf das private Grundstück. Die Erdarbeiten für die Verlegung des Glasfasernetzes wurden in dem gesonderten Titel 6 für die TNG Stadtnetz GmbH ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der TNG Stadtnetz GmbH beauftragt und vergütet. Die Verlegung der Glasfaserleitungen erfolgt durch ein Vertragsunternehmen der TNG selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die Telekom plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Umlegung des vorhandenen Telekommunikationsnetzes und ggfs. Reparaturen an den bestehenden Kabeln. Die Erdarbeiten für die Umlegung des Telekommunikationsnetzes und die Arbeiten für das Aufnehmen und wieder Verlegen der Kabel und Leerrohre wurden in dem gesonderten Titel 7 für die Telekom ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Telekom beauftragt und vergütet. Die Umbindungen und Kabelverbindungen erfolgen durch die Telekom selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die Vodafone plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Umlegung Ihres vorhandenen Netzes. Die Erdarbeiten für die Umlegung wurden in dem gesonderten Titel 8 für die Vodafone ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Vodafone beauftragt und vergütet. Die Umbindungen und Kabelverbindungen erfolgen durch die Vodafone selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Aufgrund der unterschiedlichen Auftraggeber sind die Leistungen in dem Titel zu erfassen, in dem sie angefallen sind und auf Weisung der Bauleitung getrennt abzurechnen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze, 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45247110 Kanalbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Quedensweg
Stadt: Mönkeberg
Postleitzahl: 24248
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bodenlager Ecke Schönberger Landstraße/Pahlblöken
Stadt: Schönkirchen
Postleitzahl: 24232
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft Beschreibung: Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Versicherungsträgers mit Lohnsummen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eintragung in Berufsregister, soweit nötig. Beschreibung: Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle, IHK o.Ä., oder Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht. Zu erklären mit Eigenerklärung gem. Formblatt 124, auf Anforderung Nachweise der Eintragung.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Nachforderung von Preisangaben ist ausgeschlossen, falls nicht ein Ausnahmefall gem. § 16a EU Abs. 2 S. 3-5 VOB/A vorliegt (unwesentliche Positionen ohne Wettbewerbsrelevanz).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn
Registrierungsnummer: 010575782-0000-62
Postanschrift: Dorfplatz 2
Stadt: Heikendorf
Postleitzahl: 24226
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Amt Schrevenborn
Telefon: +49 4312409119
Fax: +49 4312409600
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884542
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0f53066-915c-4d05-88ae-a2f45bf5c4c8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/08/2025 07:57:07 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 539212-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2025

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