1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2.1.
Verfahren
Titel: Lizenzen THG-Bilanzierung
Beschreibung: Das Land Schleswig-Holstein möchte in gemeinsamer Verantwortung mit den Kommunen nach Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Zugang zu einer internetbasierten Software ermöglichen, um Kommunen (Städte, Gemeinden, und kommunalen Zusammenschlüssen wie z.B. Landkreisen, Ämtern, Klimaschutzagenturen oder kommunalen Zweckverbände) im Rahmen einer Lizenz eine einheitliche kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und sie auf diesem Wege bei ihren Aktivitäten des Klimaschutzes zu unterstützen.
Kennung des Verfahrens: 7e118adb-ab62-473f-b5de-15532a049dbf
Interne Kennung: DP-2025000043
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel / Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24106
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Eignungsanforderungen ergeben sich aus den Auftragsunterlagen. Als Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen legt der Bewerber/Bieter Eigenerklärungen über die Vergabeplattform vor. Die einzelnen Anforderungen sind in den Auftragsunterlagen, Teil - Allgemeiner Teil Bewerbungsbedingungen, Ziffer 5.4.2. beschrieben und sind hier der Vollständigkeit halber aufgelistet: •Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können. •Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Referenzen: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekt die mit einem Auftraggeber aus Deutschland, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird bei der Bewertung der Vergleichbarkeit berücksichtigt, inwieweit die jeweilige Referenz die Leistungsbestandteile „kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung inkl. Landwirtschaft“, „Berechnung von Szenarien“ und „Benchmark“ umfasst. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • Wenn das Referenzprojekt nicht älter als drei Jahre ist, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 16.09.2022 (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 16.09.2022 und 16.09.2025 erbracht wurde. Das Referenzprojekt hat eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten vorzuweisen, d. h. es darf nicht nach dem 16.03.2025 begonnen haben. Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die jeweils für sich die zuvor genannten Mindestanforderungen erfüllen. Vor der Zuschlagserteilung wird mit dem Bieter, der nach der Angebotswertung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (im vorliegenden Verfahren: niedrigster Preis), eine Teststellung durchgeführt. Gegenstand dieser Teststellung ist die Überprüfung, ob sämtliche in den Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen erfüllt werden. Werden die Mindestanforderungen im Rahmen der Teststellung nicht vollständig erfüllt, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Das Vergabeverfahren wird in diesem Fall mit dem nach der Angebotswertung nächstplatzierten Bieter fortgeführt. Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und –einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Vergabeunterlagen Teil A -Allgemeiner Teil Ziffer 4.1.3. Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lizenzen THG-Bilanzierung
Beschreibung: Das Land Schleswig-Holstein möchte in gemeinsamer Verantwortung mit den Kommunen nach Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Zugang zu einer internetbasierten Software ermöglichen, um Kommunen (Städte, Gemeinden, und kommunalen Zusammenschlüssen wie z.B. Landkreisen, Ämtern, Klimaschutzagenturen oder kommunalen Zweckverbände) im Rahmen einer Lizenz eine einheitliche kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und sie auf diesem Wege bei ihren Aktivitäten des Klimaschutzes zu unterstützen.
Interne Kennung: 4d5b9b4e-8619-4780-8e54-fe503ce52114
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 3.2 Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, diesen Vertrag zu gleichen Konditionen zweimal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Ausübung dieser Optionen erfolgt schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer. Die erste Verlängerungsoption um ein Jahr ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit auszuüben. Die zweite Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der ersten Verlängerung auszuüben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kiel / Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24106
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis (reine Preiswertung).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Referenzen: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekt die mit einem Auftraggeber aus Deutschland, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird bei der Bewertung der Vergleichbarkeit berücksichtigt, inwieweit die jeweilige Referenz die Leistungsbestandteile „kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung inkl. Landwirtschaft“, „Berechnung von Szenarien“ und „Benchmark“ umfasst. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • Wenn das Referenzprojekt nicht älter als drei Jahre ist, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 16.09.2022 (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 16.09.2022 und 16.09.2025 erbracht wurde. Das Referenzprojekt hat eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten vorzuweisen, d. h. es darf nicht nach dem 16.03.2025 begonnen haben. Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die jeweils für sich die zuvor genannten Mindestanforderungen erfüllen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis (reine Preiswertung). Das heißt, das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Brutto-Preis stellt das wirtschaftlichste Angebot dar, auf welches der Zuschlag erfolgen soll. In Teil C – Preisblatt sind stets Netto-Preise anzugeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 106 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: •deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, •Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, •dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragneh-mer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, •Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, •Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), •Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, •Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Registrierungsnummer: f6b79f53-c5c9-41b4-b8f2-bf39250284b2
Postanschrift: Mercatorstraße 3
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1082a952-8a82-4dca-b552-ac9c1371c871 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/08/2025 08:07:20 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 540064-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2025