1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: ONTRAS Gastransport GmbH
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
    
    
     Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: KKS-Sensoren Umrüstung auf MTP
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb von DFI-Sensoren der Firma Weilekes Elektronik GmbH der neuen Generation MiniTransPlus (MTP) zum Austausch der alten Generation MiniTrans (MT) infolge deren Lebenszeitende.
    
    
     Kennung des Verfahrens: d9b795cb-5dd6-44b6-9b66-f13c537675bc
    
    
     Interne Kennung: ONTRAS-2025-0008
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 32510000 Drahtloses Fernmeldesystem
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 35120000 Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen, 35125100 Sensoren, 38300000 Messinstrumente, 38340000 Mengenmessinstrumente
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Maximilianallee 4  
     
     
      Stadt: Leipzig
     
     
      Postleitzahl: 04129
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: ONTRAS nutzt seit etwa dem Jahr 2000 DFI-Sensoren der Firma Weilekes Elektronik GmbH, zur Überwachung und Steuerung ihrer Korrosionsschutzanlagen und betriebswichtiger Punkte. Dieser Nutzung lag seitdem das seinerzeit geltende Funknetz im 2G Standard zugrunde. Mit der nun angekündigten Abschaltung des Funknetzes für 2G durch die Funknetzbetreiber (z. B. Telekom, Vodafone) voraussichtlich spätestens zum Sommer 2028 hat die alte Sensorgeneration (MT) damit zwingend ihr Lebenszeitende erreicht und kann ab diesem Termin nicht weiter betrieben werden. Folglich besteht dringender Handlungsbedarf und ein Austausch der Sensoren gegen die neue Sensorgeneration MTP, welche auf dem aktuell und auch über 2028 hinaus gültigen Funknetz basiert, ist zwingend erforderlich. ONTRAS plant, diesen Ersatz sukzessive bereits im Rahmen von nötigen Instandhaltungsmaßnahmen über die nächsten Jahre, abgeschlossen jedoch spätestens zum Laufzeitende 2028, durchzuführen. Die MTP Sensoren der neuen Generation von Weilekes Elektonik GmbH sind die einzig möglichen Sensoren neuester Generation, um einen effektiven Korrosionsschutz der Anlagen der ONTRAS nach deren Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf gewünschte Messgenauigkeit und Fernsteuerung, zu erreichen. Nur der MTP Sensor von Weilekes bietet mit der Pulsweitenmodulation (PWM), die zwischen Schutzanlage und Rohrleitung installiert wird, eine Funktion der Steuerung der Einstellwerte von Korrosionsschutzanlagen aus der Ferne an. Diese Funktion ist weiterhin unabdingbares Erfordernis, da sie einen entscheidenden Vorteil in der reibungslosen, sicheren und gleichzeitig schnellen Betriebsführung bietet, auf den nicht verzichtet werden kann. Nach sorgfältiger Recherche gibt es keinen Sensor auf dem Markt, der ohne zusätzliche Geräte oder kostenintensive Umbauten an der Schutzanlage deren Ausgangsspannung aus der Ferne genauso effektiv in Bezug auf die Messgenauigkeit regulieren kann. Für die nötigen Steuerungsmaßnahmen muss kein jeweiliger Vor-Ort Besuch der einzelnen Anlagen mehr erfolgen, was aufgrund der Größe des Netzes erhebliches Optimierungspotential bietet und für ONTRAS damit in der Betriebsführung unverzichtbar ist. Darüber hinaus ist die gleichzeitige Funktion der Sensoren zur Baggerdetektion für Ontras als kritische Infrastruktur zur Vermeidung von Schäden am Leitungsnetz und der Gewährleistung dessen Sicherheit unverzichtbar. Nach Marktrecherche bieten alle anderen der Ontras bekannten Hersteller in Europa keine gleichwertige Sensortechnik auf dem Markt an, welche kombiniert allen Anforderungen genügt. Dies sowohl in Bezug auf Messgenauigkeit einerseits als auch den von ONTRAS geforderten Funktionen der PWM und Baggerdetektion andererseits. Darüber hinaus würde ein Wechsel oder Hinzuziehen von fremden Sensoren neben dem Wegfall der im Unternehmen etablierten Funktion der PWM (s.o.) immensen Mehraufwand und Mehrkosten bedeuten, da die entsprechenden Infrastrukturen, Prozesse, Abläufe und Verträge mit Dienstleistern neu erstellt werden müssen. Konkret betrifft dies das Modem zum Senden und Empfangen, den Cloud-Server und die Neubindung der Dienstleister zur Pflege und Auswertung der Messdaten. Für die Sensoren von Weilekes GmbH hat sich die ONTRAS im Rahmen der bereits die erforderliche Infrastruktur aufgebaut, Prozesse entwickelt und Dienstleister gebunden. Die Vorgänge sind etabliert und erprobt. Die Nutzung von Sensoren mehrerer Hersteller zugleich würden damit auch nur in einer möglichen Übergangsphase unzumutbare Schwierigkeiten, inakzeptable Mehrkosten und insbesondere wegen der Netzgröße erhebliche Effizienzeinbußen darstellen. Schließlich würde der Einbau fremder Sensoren in das bestehende System auch zu erheblichen Sicherheitsrisiken wegen Verlusts der Überwachungseffizienz führen. Die Messgenauigkeit lässt nach, da durch die Heranziehung unterschiedlicher Systeme zur Auskunft Messwerte nicht mehr problemlos verglichen oder Schaltvorgänge reibungslos vorgenommen werden können sowie schwierige Abstimmungsmaßnahmen vorgenommen werden müssten. Der Betrieb und die Auswertung der Überwachungstechnik würde sich durch die Schaffung neuer Schnittstellen und mangelnder Synchronisation erheblich verkomplizieren. Es drohen somit bei unterschiedlichen Überwachungstechnologien große Verluste in der Überwachungseffizienz und damit für ein Unternehmen der kritischen Infrastruktur nicht hinnehmbare erhebliche Sicherheitsrisiken.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/25/EU
     
     
      sektvo - 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0000
    
    
     Titel: KKS-Sensoren Umrüstung auf MTP
    
    
     Beschreibung: Die ONTRAS Gastransport GmbH - als Fernleitungsnetzbetreiber - ist gemäß GasHDrLtgV verpflichtet ihr Leitungsnetz vor Korrosion zu schützen. Hierzu kommen Korrosionsschutzanlagen zum Einsatz, welche mittels DFI-Sensoren überwacht und gesteuert werden. Zusätzlich werden betriebswichtige Punkte mit diesen Sensoren überwacht. Die bisher hierfür verwendeten Sensoren haben infolge Abschaltung des zugrundeliegenden Betriebsnetzes ihr Lebenszeitende erreicht. Aus diesem Grund sollen neue Sensoren als Ersatz beschafft werden, welche den aktuellen Stand der Technik einhalten und eine präzise und effiziente Überwachung und Steuerung nach den Anforderungen der ONTRAS Gastransport GmbH gewährleisten. Die geschätzte Abrufmege beträgt 1.500 Stück. Die Höchstabnahmemenge des Rahmenvertrages beträgt 2.300 Stück.
    
    
     Interne Kennung: LOT-0000
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 32510000 Drahtloses Fernmeldesystem
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 35120000 Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen, 35125100 Sensoren, 38300000 Messinstrumente, 38340000 Mengenmessinstrumente
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Feste Laufzeit bis 31.12.2029. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht von einer der Partien vor Ablauf der Laufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird. Dies maximale Gesamtlaufzeit beträgt acht Jahre.
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Leipzig
     
     
      Postleitzahl: 04129
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 4
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass der Beschaffungsgegenstand aufgrund der dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Unternehmen Weilekes Elektronik GmbH zu erteilen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ONTRAS Gastransport GmbH
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
     
     
    
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
    
    
     Sonstige Begründung: siehe zusätzliche Informationen
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: Weilekes Elektronik GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: TEN-0001
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
     
     
      Konzession – Wert: 
      
       Vergabe von Unteraufträgen: Nein
      
      
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: CON-0001
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: ONTRAS Gastransport GmbH
    
    
     Registrierungsnummer: DE245749659
    
    
     Postanschrift: Maximilianallee 4
    
    
     Stadt: Leipzig
    
    
     Postleitzahl: 04129
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 341271114049
    
    
     Fax: 0 0 0
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
    
    
     Registrierungsnummer: DE287064009
    
    
     Postanschrift: PF 10 13 64
    
    
     Stadt: Leipzig
    
    
     Postleitzahl: 04013
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 34197793800
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
    
    
     Registrierungsnummer: DE287064009
    
    
     Postanschrift: PF 10 13 64
    
    
     Stadt: Leipzig
    
    
     Postleitzahl: 04013
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 34197793800
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Weilekes Elektronik GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: DE 127065730
    
    
     Postanschrift: Am Luftschacht 17
    
    
     Stadt: Gelsenkirchen
    
    
     Postleitzahl: 45886
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 209 170800
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Wirtschaftlicher Eigentümer: 
      
       Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
      
      
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0000
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-7006
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ea7bbe4-2ed5-40a8-8ec8-a334ac935e31  -  01
    
    
     Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
    
    
     Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 26
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/08/2025 12:42:12 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 541819-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 19/08/2025