Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell

526291-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
OJ S 153/2025 12/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Beschreibung: Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Kennung des Verfahrens: 94daf73f-d83c-4258-aca2-e9416b8ef4e4
Interne Kennung: 2025-46
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: siehe Anlage 250811_Bekanntmachung.pdf auf Seite 10 - Die Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1 - Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt: Nein
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter bzw. Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon: +49 (341) 977 3800 Telefax: +49 (341) 977 10 49 E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de wenden. Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Ausnahmeregelungen gemäß §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB) für die Durchführung von Nachprüfungsverfah-ren für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung zur Einordnung von Breitbandausschreibungen geht die Vergabestelle jedoch davon aus, dass hier die Bereichsausnahme nach den §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 greift und die kartellvergaberechtlichen Bestimmungen des Teil 4 des GWB hier keine Anwendung finden und demnach auch der Weg zur Vergabekammer als Nachprüfungsstelle nicht eröffnet ist. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Danach ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn und soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter bzw. Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon: +49 (341) 977 3800 Telefax: +49 (341) 977 10 49 E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de wenden. Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Ausnahmeregelungen gemäß §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB) für die Durchführung von Nachprüfungsverfah-ren für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung zur Einordnung von Breitbandausschreibungen geht die Vergabestelle jedoch davon aus, dass hier die Bereichsausnahme nach den §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 greift und die kartellvergaberechtlichen Bestimmungen des Teil 4 des GWB hier keine Anwendung finden und demnach auch der Weg zur Vergabekammer als Nachprüfungsstelle nicht eröffnet ist. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Danach ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn und soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens zur geförderten Errichtung und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung der sog. Dunkelgrauen Flecken nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter bzw. Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon: +49 (341) 977 3800 Telefax: +49 (341) 977 10 49 E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de wenden. Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Ausnahmeregelungen gemäß §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB) für die Durchführung von Nachprüfungsverfah-ren für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung zur Einordnung von Breitbandausschreibungen geht die Vergabestelle jedoch davon aus, dass hier die Bereichsausnahme nach den §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 greift und die kartellvergaberechtlichen Bestimmungen des Teil 4 des GWB hier keine Anwendung finden und demnach auch der Weg zur Vergabekammer als Nachprüfungsstelle nicht eröffnet ist. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Danach ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn und soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Registrierungsnummer: 14628-LK01-14
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vergabestelle
Telefon: +49 35015151208
Profil des Erwerbers: https://www.vergabe.rib.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8d122b9d-22fa-4e84-a993-b06e6ee3f9bf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/08/2025 10:44:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 526291-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 153/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/08/2025

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